LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN 17. Wahlperiode Drucksache 17/1634 05.01.2018 Datum des Originals: 05.01.2018/Ausgegeben: 10.01.2018 Die Veröffentlichungen des Landtags Nordrhein-Westfalen sind einzeln gegen eine Schutzgebühr beim Archiv des Landtags Nordrhein-Westfalen, 40002 Düsseldorf, Postfach 10 11 43, Telefon (0211) 884 - 2439, zu beziehen. Der kostenfreie Abruf ist auch möglich über das Internet-Angebot des Landtags Nordrhein-Westfalen unter www.landtag.nrw.de Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 621 vom 13. Dezember 2017 des Abgeordneten Gordan Dudas SPD Drucksache 17/1482 Bedarf und Kapazitäten für Intensivtransporte per Hubschrauber in NRW Vorbemerkung der Kleinen Anfrage Die Qualität der medizinischen Versorgung ist ein hohes Gut. Patientinnen und Patienten haben das berechtigte Anliegen, möglichst gut durch spezialisierte Krankenhäuser versorgt zu werden. Aufgrund des hohen Grades an medizinischer Spezialisierung bei gleichzeitiger Konzentration in der Kliniklandschaft steigt entsprechend der Bedarf an, schwer kranke Patientinnen und Patienten in jeweils spezialisierte Krankenhäuser zu verlegen und ihnen dadurch eine optimale Versorgung für das jeweilige Krankheitsbild zu ermöglichen. Für einen schnellen und schonenden Transport gravierend Erkrankter erachten Ärztinnen und Ärzte vielfach den Luftweg als beste Option. Daher ist eine angemessene Abdeckung mit einer ausreichenden Anzahl an Helikoptern im Interesse einer optimalen Versorgung der Bevölkerung in NRW. Der Minister für Arbeit, Gesundheit und Soziales hat die Kleine Anfrage 621 mit Schreiben vom 5. Januar 2018 namens der Landesregierung beantwortet. 1. Wie hoch beziffert die Landesregierung gegenwärtig den Bedarf an luftgebundenen Intensivverlegungen in NRW, insbesondere unter Berücksichtigung einer operativen Versorgung schwerver-letzter/ polytraumatisierter Patientinnen und Patienten binnen 90 Minuten gemäß der S3- Leitlinie Polytrauma? 2. Existieren nach Kenntnis der Landesregierung regionale Unter-schiede hinsichtlich des Bedarfes? LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 17. Wahlperiode Drucksache 17/1634 2 5. Welche Planungen verfolgt die Landesregierung bei der Kon-zeption künftiger Bedarfspläne bzw. der öffentlichen Beauftragung von Luftrettungsunternehmen, um dem Bedarf an Intensivtrans-porten per Helikopter Rechnung zu tragen? Wegen des Sinnzusammenhangs werden die Fragen 1, 2 und 5 gemeinsam beantwortet. Zum Bedarf liegen der Landesregierung derzeit noch keine aktuellen Zahlen vor. Eine entsprechende Erhebung zu den Bedarfen für den gesamten Bereich der Luftrettung in Nordrhein-Westfalen läuft bereits. Für eine zukunftsweisende, wirtschaftliche und effiziente Luftrettung, die auch das in diesem Bereich herrschende duale System – ein Neben-einander von öffentlich-rechtlichen mit unternehmergeführten Luftret-tungsmitteln – im Sinne des Qualitätsund Wirtschaftlichkeitsgedan-kens des novellierten Rettungsgesetzes NRW adäquat abbildet, wird derzeit für den Bereich der Luftrettung eine umfassende Bedarfs-planung erstellt. Die sich hieraus ergebenden Erkenntnisse sind von zentraler Bedeutung und werden als wesentlicher Bestandteil in den in Überarbeitung befindlichen Erlass „Regelung zum Einsatz von Luftfahrzeugen im Rettungsdienst“ einfließen. Die Kernträger (Träger, in deren Gebiet das jeweilige Luftfahrzeug stationiert ist, mit eigener Zuständigkeit für die Aufgabe der Luftrettung), die Träger des Rettungsdienstes und die Betreiber der privaten Luft-rettung sind im November 2017 gebeten worden, die entsprechenden Datensätze zusammenzustellen. Diese werden die Grundlage für die sich anschließende Bedarfsplanung sein. Ergebnisse werden bis Mitte des Jahres erwartet. 3. Welche Kapazitäten bestehen derzeit in der Luftrettung in NRW, um intensivpflichtige Patienten per Hubschrauber zu verlegen? (Bitte aufgeschlüsselt nach Tageszeiten) 7 öffentlich-rechtliche Rettungshubschrauber - RTH – Die Einsatzbereitschaft beginnt bei Sonnenaufgang (frühestens 7 Uhr) und endet bei Sonnenuntergang: o Christoph 3 – Köln (Bundespolizei) o Christoph 8 – Lünen (ADAC Luftrettung) o Christoph 9 – Duisburg (Bundespolizei) o Christoph 13 – Bielefeld (Bundespolizei) o Christoph 25 – Siegen (ADAC Luftrettung) o Christoph Europa 1 – Würselen (ADAC Luftrettung) o Christoph Europa 2 – Rheine (ADAC Luftrettung). 2 öffentlich-rechtliche Intensivtransporthubschrauber – ITH: o Christoph Rheinland – Köln (ADAC Luftrettung) (Sonnenaufgang bis Sonnenuntergang) o Christoph Westfalen – Greven (ADAC Luftrettung - 24 Stunden einsetzbar). 2 unternehmergeführte Intensivtransporthubschrauber mit Genehmigung im Rahmen des dualen Systems nach § 25 i.Vm. §§ 17 ff. des Rettungsgesetzes NRW: o Akkon Bochum – Bochum (JUH Luftrettung) LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 17. Wahlperiode Drucksache 17/1634 3 o Christoph Dortmund – Dortmund (DRF Luftrettung) Die Einsatzmöglichkeiten und -bereiche richten sich nach der jeweiligen individuellen Genehmigung. SAR 41 – Nörvenich (Bundeswehr). 4. Welche Erkenntnisse hat die Landesregierung über Intensiv-transporte per Helikopter, die nicht möglich waren, obwohl die Wetterlage einen Flug zugelassen hätte? (Bitte aufschlüsseln nach Anzahl und Gründen wie beispielsweise Alarmierung nach Sonnen-untergang, Gewicht der Patientin bzw. des Patienten oder beson-ders großer Medizintechnik wie einer Herz-Lungen-Maschine, etc.) Hierzu liegen der Landesregierung keine Hinweise vor. Die Einsätze der Luftfahrzeuge werden von der Leitstelle des jeweiligen Kernträgers gesteuert. Eine entsprechende Abfrage der Daten ist in der zur Beant-wortung der Kleinen Anfrage zur Verfügung stehenden Zeit nicht möglich. Im Übrigen wird auf die Ausführungen zu Frage 1 verwiesen.