LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN 17. Wahlperiode Drucksache 17/1636 08.01.2018 Datum des Originals: 08.01.2018/Ausgegeben: 11.01.2018 Die Veröffentlichungen des Landtags Nordrhein-Westfalen sind einzeln gegen eine Schutzgebühr beim Archiv des Landtags Nordrhein-Westfalen, 40002 Düsseldorf, Postfach 10 11 43, Telefon (0211) 884 - 2439, zu beziehen. Der kostenfreie Abruf ist auch möglich über das Internet-Angebot des Landtags Nordrhein-Westfalen unter www.landtag.nrw.de Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 597 vom 5. Dezember 2017 des Abgeordneten Andreas Bialas SPD Drucksache 17/1398 Welche Maßnahmen ergreift die Landesregierung am vermeintlich verrufenen Ort „Berliner Platz“ in Wuppertal Oberbarmen? Vorbemerkung der Kleinen Anfrage Vor der Landtagswahl 2017 wurde seitens der CDU Fraktion eine Anfrage nach Anzahl der verrufenen Orte in NRW gestellt. In der Antwort wurde laut Definition auch der „Berliner Platz“ in Wuppertal aufgeführt. Während des Wahlkampfes sprachen sich CDU Wahlkreiskandidaten sehr vehement für verstärkte Maßnahmen im Bereich Berliner Straße, Berliner Platz, Bahnhof Oberbarmen aus. Es wurde sehr deutlich angemahnt, dass seitens des Innenministeriums ein Gesamtkonzept zu erstellen und mehr Personal zu stellen sei. Hierzu zählten insbesondere: deutliche Erhöhung der Polizeipräsenz, Videoüberwachung, Verstärkung der Bezirksdienstbeamten, deutlich mehr Einsatz von Hundertschaften im Rahmen der „Sicheren Stadt“, Ansiedlung einer Wache auf dem Platz. Insgesamt war, ein wenig nebelig, viel von „Null-Toleranz-Strategie“ und einem „endlich notwendigem Gesamtkonzept“ die Rede. Nachdem die neue Landesregierung nun bereits deutlich erkennbar keine Erhöhung der Bezirksdienstbeamten in Wuppertal veranlasst hat, scheinen vor Ort auch keine weiteren Maßnahmen mit Unterstützung des Innenministeriums getroffen worden zu sein. Anwohner und in Stadtteilangeboten organisierte Bürgervertreter äußern sich mittlerweile massiv negativ, dass zeitweilig sehr viel geredet und skandalisiert wurde, jedoch keinerlei Änderungen vor Ort sichtbar werden. LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 17. Wahlperiode Drucksache 17/1636 2 Der Minister des Innern hat die Kleine Anfrage 597 mit Schreiben vom 8. Januar 2018 namens der Landesregierung beantwortet. Vorbemerkung der Landesregierung: Für die Beantwortung der Kleinen Anfrage wird die Begrifflichkeit „verrufener Ort“ mit der Definition eines gefährlichen bzw. verrufenen Ortes im Sinne des §12 Abs. 1 Nr. 2 Polizeigesetz NRW gleichgesetzt (Schütte/Braun/Keller, Eingriffsrecht Nordrhein-Westfalen, Stuttgart 2016). 1. Welches Konzept hat die Landesregierung konkret für den scheinbar verrufenen Ort in Wuppertal? Grundsätzlich treffen die Kreispolizeibehörden (KPB) eigenverantwortlich die erforderlichen Maßnahmen, um die Sicherheit der Bürgerinnen und Bürger in dem jeweiligen Zuständigkeitsbereich zu gewährleisten. Hierzu analysieren sie fortlaufend die Sicherheitslage in ihren Zuständigkeitsbereichen und richten die erforderlichen Maßnahmen daran aus. Das örtlich zuständige Polizeipräsidium Wuppertal setzt dabei auf ein umfassendes direktionsübergreifendes Konzept, an dem auch Sicherheitspartner beteiligt werden. Im Rahmen dieses Konzeptes werden insbesondere folgende Maßnahmen getroffen: • Einsatz einer mobilen Wache vor Ort; • verstärkte Präsenzstreifen durch uniformierte Kräfte; • gezielter Einsatz ziviler Einsatzkräfte; • erhöhter Kontrolldruck auf potenzielle Straftäter und Störer, die durch Personenkontrollen aus der Anonymität geholt werden; • enge Zusammenarbeit mit der Staatsanwaltschaft und täterorientierte Ermittlungen im Rahmen einer eingesetzten Ermittlungskommission; • regelmäßige Schwerpunkteinsätze unter Beteiligung des Zolls und der Bundespolizei; • intensivierte Zusammenarbeit im Bereich der Ordnungspartnerschaft mit der Stadt Wuppertal, insbesondere im Hinblick auf Gaststätten- und Jugendschutzkontrollen; • Forcierung der Presse- und Öffentlichkeitsarbeit und der Auswertung sozialer Medien. 2. Wird im Bereich des Berliner Platzes nun eine Videoüberwachung installiert? Nein. Derzeit liegen keine Planungen hierzu vor. 3. Wird es eine neue Wache am Berliner Platz geben? Es ist derzeit keine neue Wache am Berliner Platz geplant. Allerdings wird mehrmals wöchentlich eine mobile Wache an der Örtlichkeit eingesetzt. LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 17. Wahlperiode Drucksache 17/1636 3 4. Wie ist die Entwicklung der Polizeipräsenz im oben beschriebenen Bereich im letzten halben Jahr, aufgeschlüsselt nach Landespolizei und Bundespolizei? In Bezug auf die polizeiliche Präsenz der Landespolizei im Bereich des Berliner Platzes ist eine detaillierte ausgeschärfte Darstellung nicht möglich. Im Übrigen wird auf die Antwort zu Frage 1 verwiesen. Die Landesregierung trifft grundsätzlich keine Aussage zu Maßnahmen der Bundespolizei bzw. nimmt hierzu keine Stellung. 5. Welche Kriminalität in welchem Umfang gab es im Bereich des Berliner Platzes, einschließlich Bahnhofsbereich in 2017) und ist der Berliner Platz weiterhin ein derartig zu qualifizierender Ort? Eine Aufschlüsselung der angezeigten Straftaten des ersten Halbjahres 2017 ist der beigefügten Tabelle der Anlage 1 zu entnehmen. Der Berliner Platz ist weiterhin als gefährlicher Ort qualifiziert. Anlage 1 zur Kleinen Anfrage 597: Auszug aus der Polizeilichen Kriminalstatistik Land Nordrhein-Westfalen Entwicklung der Fallzahlen im Bereich des Bahnhofs Oberbarmen/Berliner Platz in Wupptertal im ersten Halbjahr 2017 Schl.-Zahl Straftat 1. Hj 2017 Bekanntg. Fälle Straftaten insgesamt, jedoch ohne Verstöße gegen das Aufenthalts-, das Asyl- und das Freizügigkeitsgesetz/EU (Schlüssel 7250) 148 davon Vergewaltigung und sexuelle Nötigung §§ 177 Abs. 1, 2, 3, 4, 6, 7 und 8, 178 StGB - davon Sonstige sexuelle Nötigung § 177 Abs. 5, 7, 8 und 9 StGB - davon Rohheitsdelikte und Straftaten gegen die persönliche Freiheit 32 davon Raub, räuberische Erpressung und räuberischer Angriff auf Kraftfahrer §§ 249-252, 255,316a StGB 8 davon Raubüberfälle auf sonstige Zahlstellen und Geschäfte - davon Handtaschenraub - davon Sonstige Raubüberfälle auf Straßen, Wegen oder Plätzen 8 davon Körperverletzung §§ 223-227, 229, 231 StGB 22 davon Gefährliche und schwere Körperverletzung §§ 224, 226, 226a 231 StGB 8 davon Gefährliche und schwere Körperverletzung auf Straßen, Wegen oder Plätzen 7 davon Vorsätzliche einfache Körperverletzung § 223 StGB 14 davon Sonstige Nötigung gem. § 240 Abs. 1 und 4 StGB - davon Bedrohung § 241 StGB - davon Wohnungseinbruchdiebstahl 1 davon Taschendiebstahl insgesamt 25 davon Rauschgiftdelikte 39 davon Gewaltkriminalität* 16 davon Straßenkriminalität* 49 * Summenschlüssel