LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN 17. Wahlperiode Drucksache 17/1646 09.01.2018 Datum des Originals: 08.01.2018/Ausgegeben: 12.01.2018 Die Veröffentlichungen des Landtags Nordrhein-Westfalen sind einzeln gegen eine Schutzgebühr beim Archiv des Landtags Nordrhein-Westfalen, 40002 Düsseldorf, Postfach 10 11 43, Telefon (0211) 884 - 2439, zu beziehen. Der kostenfreie Abruf ist auch möglich über das Internet-Angebot des Landtags Nordrhein-Westfalen unter www.landtag.nrw.de Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 605 vom 5. Dezember 2017 des Abgeordneten Dr. Christian Blex AfD Drucksache 17/1457 Maßnahmen gegen invasive Neobiota Vorbemerkung der Kleinen Anfrage Bei invasiven Neobiota handelt es sich um ortsfremde, eingeschleppte Tier- oder Pflanzenarten , die nun die heimische Flora und Fauna verdrängen. Neben dem Schaden am heimischen Ökosystem sind auch wirtschaftliche Schäden, insbesondere in der Landwirtschaft die Folge der Einschleppung. Außerdem sind einige dieser Arten, wie beispielsweise der Riesenbärenklau für den Menschen gesundheitsschädlich. Die Europäische Union hat die Liste mit diesen invasiven Neobiota in diesem Jahr um 12 neue Arten erweitert.1 Die Bundesregierung kam am 29. Juni 2017 mit Änderungen im Bundesnaturschutzgesetz und Bundesjagdgesetz ihrer sich daraus ergebenden unionsrechtlichen Verpflichtungen nach. Im Gesetz heißt es zu invasiven Arten unter anderem, dass sie „ […] eine der größten globalen Bedrohungen für die Biodiversität und die damit verbundenen Ökosystemleistungen “ (sind).2 In der EU-Verordnung über die über die Prävention und das Management der Einbringung und Ausbreitung invasiver gebietsfremder Arten heißt es daher in Artikel 24: „Nach der Einbringung einer invasiven gebietsfremden Art sind Maßnahmen zur frühzeitigen Erkennung und sofortigen Beseitigung unabdingbar, um deren Etablierung und Ausbreitung zu verhindern. Die wirksamste und kosteneffizienteste Maßnahme ist häufig die schnellstmögliche Beseitigung der Population, solange die Anzahl der Exemplare noch begrenzt ist.“3 Die Ministerin für Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz hat die Kleine Anfrage 605 mit Schreiben vom 8. Januar 2018 namens der Landesregierung beantwortet. 1 https://www.dnr.de/index.php?id=11007 2 http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/18/129/1812976.pdf 3 http://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/?uri=CELEX:32014R1143 LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 17. Wahlperiode Drucksache 17/1646 2 1. Welche invasiven Neobiota haben in Nordrhein-Westfalen Populationen gebildet? Hierzu wird auf das Neobiota-Portal Nordrhein-Westfalen http://neobiota.naturschutzinformationen -nrw.de/site/ verwiesen, welches alle in Nordrhein-Westfalen vorkommenden relevanten invasiven Arten dokumentiert hat und über ihre Auswirkungen auf Flora und Fauna sowie auf die ökosystemaren Dienstleistungen informiert. 2. Welche Maßnahmen plant die Landesregierung, um diese eingeschleppten Arten aus dem heimischen Ökosystem zu entfernen? Die noch sehr gering verbreiteten invasiven Arten sowie die erstmals in Nordrhein-Westfalen auftretenden Arten sollen nach Möglichkeit sofort beseitigt werden. Die EU-Verordnung 1143/2014 schreibt vor, die prioritären Einbringungs- und Ausbreitungspfade zu ermitteln und unschädlich zu machen. Das Bundesamt für Naturschutz hat gerade ein F&E-Vorhaben beendet , welches die Einbringungs- und Ausbreitungspfade der unbeabsichtigten Einschleppung invasiver Arten deutschlandweit priorisiert. Aufbauend darauf sollen in einem nächsten Schritt Aktionspläne erarbeitet werden, die die prioritären Maßnahmen zur Verhinderung der unbeabsichtigten Einschleppung benennen. Risikobezogene Zoll- und Warenkontrollen sollen die Einbringung und Ausbreitung invasiver Arten verhindern. Die bereits etablierten, zum Teil bereits weit verbreiteten Arten sollen - soweit möglich - eingedämmt werden, ihre negativen Auswirkungen auf Flora und Fauna sollen nach Möglichkeit gemindert werden. Alle Managementmaßnahmen sind im Hinblick auf Kosten, Nutzen und nachteilige Wirkungen auf Nichtzielarten sorgfältig abzuwägen. Sinnvolle Maßnahmen zur Eindämmung und Beseitigung sind im Neobiota -Portal bei den Steckbriefen der einzelnen Arten unter dem Menupunkt ‚Maßnahmen‘ dargestellt. Zuständig sind jeweils die Unteren Naturschutzbehörden. Bei Maßnahmen, die ausschließlich gesundheitliche oder wirtschaftliche Veranlassung haben, sind die Kommunen/ Ordnungsämter zuständig. 3. Wie hat sich die Zahl eingeschleppter invasiver Arten in den letzten 10 Jahren entwickelt ? Die Zunahme der Neobiota wird im Neobiota-Portal beispielhaft am Landschaftsraum der Flussauen dargestellt http://neobiota.naturschutzinformationen nrw.de/site/nav2/EinleitungFluss.aspx . Die Zahl der Neobiota nimmt in Folge des Klimawandels und der Zunahme des Personen- und Warenverkehrs weltweit zu. Nur ein kleiner Teil der verschleppten Arten, die sich in ihrer neuen Heimat vermehren können, sind invasiv. Das sind diejenigen, die heimische Arten gefährden, die menschliche Gesundheit bedrohen oder wirtschaftliche Schäden hervorrufen. Konkretere Angaben zur Bestandsentwicklung in Nordrhein- Westfalen finden sich in den Steckbriefen der einzelnen invasiven Arten im Abschnitt Kurzbeschreibung , soweit Informationen darüber vorliegen. 4. Wie viele eingeschleppte Arten konnten wieder aus Nordrhein-Westfalen entfernt werden? Es gibt Nordrhein-Westfalen-weit einzelne Beispiele für die erfolgreiche Bekämpfung invasiver Arten. Der Ochsenfrosch, der in einzelnen Exemplaren immer wieder von Tierhaltern in der freien Natur ausgesetzt wird, konnte aus einem Gewässer, in dem er bereits mehrere Jahre überwintert und sich erfolgreich fortgepflanzt hatte, durch Abpumpen des Gewässers entfernt LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 17. Wahlperiode Drucksache 17/1646 3 werden. Die Beifuß-Ambrosie, die nach den warmen Sommern 2003 und 2006 auch in Nordrhein -Westfalen teilweise große Bestände aufbauen konnte, wurde durch die Einführung eines neuen Passus in die EU-Futtermittel-Verordnung, die Einrichtung einer Landesmeldestelle und die konsequente Bekämpfung jedes einzelnen Vorkommens stark zurückgedrängt, so dass eine spontane Ausbreitung entlang der Straßenränder in Nordrhein-Westfalen bisher ausgeblieben ist. 5. Wie hoch schätzt die Landesregierung den wirtschaftlichen Schaden durch eingeschleppte Arten in der nordrhein-westfälischen Landwirtschaft? Der Landesregierung liegen keine Schätzungen zur Höhe des wirtschaftlichen Schadens in der Landwirtschaft durch invasive Arten vor. Von den invasiven Arten der EU-Liste richten lediglich Nilgans, Nutria und Bisam in der Landwirtschaft in Nordrhein-Westfalen Schäden an. Diese sind jedoch – insbesondere bei Nutria und Bisam – sehr begrenzt und bis auf wenige Einzelfälle nicht wirtschaftlich relevant.