LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN 17. Wahlperiode Drucksache 17/1651 09.01.2018 Datum des Originals: 09.01.2018/Ausgegeben: 12.01.2018 Die Veröffentlichungen des Landtags Nordrhein-Westfalen sind einzeln gegen eine Schutzgebühr beim Archiv des Landtags Nordrhein-Westfalen, 40002 Düsseldorf, Postfach 10 11 43, Telefon (0211) 884 - 2439, zu beziehen. Der kostenfreie Abruf ist auch möglich über das Internet-Angebot des Landtags Nordrhein-Westfalen unter www.landtag.nrw.de Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 599 vom 6. Dezember 2017 des Abgeordneten Ibrahim Yetim SPD Drucksache 17/1411 Sozialticket – Teilhabechancen für Geflüchtete in NRW Vorbemerkung der Kleinen Anfrage Nordrhein-Westfalen (NRW) soll ein Land der Chancen für Menschen unterschiedlicher Herkunft sein. Mobilität spielt dabei eine zentrale Rolle und ermöglicht die Teilhabe am sozialen, kulturellen und wirtschaftlichen Leben. Dem Ziel auf Teilhabe stehen jedoch Hürden im Weg, vor denen auch anerkannte Asylbewerberinnen und Asylbewerber stehen. Die Anschaffung und Unterhaltung eines Autos bleibt hier, wie bei Bürgerinnen und Bürgern mit Anspruch auf Sozialleistungen, außerhalb der Möglichkeiten. Mit der Nutzung des ÖPNV- Angebots sind ebenfalls Kosten verbunden. Die Jobsuche und die Ausübung einer Arbeit hängen an der Fähigkeit mobil zu sein. Diese Fähigkeit ist damit auch für anerkannte Asylbewerberinnen und Asylbewerber von hoher Bedeutung. Eine erfolgreiche Integration erfordert deshalb chancengerechte Mobilität. Als die Landesregierung ankündigte, die Finanzierung für das Sozialticket bis zum Jahr 2020 einstellen zu wollen, baute sie auch für eine teilhabeorientierte Integrationspolitik eine Drohkulisse auf. Die nach öffentlichem Druck für das Jahr 2018 zugesicherte Finanzierung des Sozialtickets ist daher zu begrüßen. In ihrem Koalitionsvertrag schreiben CDU und FDP außerdem, dass es Aufgabe der öffentlichen Hand sei, Mobilität für alle zu gewährleisten. Inwiefern das Sozialticket langfristig fortgeführt und damit eine vergünstigte Mobilität auch für anerkannte Asylbewerberinnen und Asylbewerber gesichert werden kann, bleibt indes abzuwarten. Der Minister für Verkehr hat die Kleine Anfrage 599 mit Schreiben vom 9. Januar 2018 namens der Landesregierung im Einvernehmen mit dem Minister für Kinder, Familie, Flüchtlinge und Integration beantwortet. LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 17. Wahlperiode Drucksache 17/1651 2 1. Wie hoch ist der Anteil der anerkannten Asylbewerberinnen und Asylbewerber an der Gesamtheit aller Inhaberinnen und Inhaber des Sozialtickets in NRW im Jahr 2017 und wie verteilt sich diese Quote nach Kreisen und Städten? 2. Wie hat sich die Quote seit der Einführung des Sozialtickets im Jahr 2011 bis zum Jahr 2017 entwickelt und wie hoch schätzt die Landesregierung die Nutzungsquote für das Jahr 2018 ein? Wegen des sachlichen Zusammenhangs und unter Verweis auf die Beantwortung der Kleinen Anfrage 155, LT-Drs. 17/462 werden die Fragen 1 und 2 zusammen beantwortet. Die genauen Zahlen liegen der Landesregierung nicht vor, da eine spezifizierte Erfassung, aufgrund welchen Leistungsbezugs ein Sozialticket erworben wird, aus Neutralitätsgründen nicht erfolgt. 3. Welchen Wert misst die Landesregierung dem Sozialticket innerhalb der nordrhein-westfälischen Integrationspolitik bei? Das Sozialticket ist so konzipiert, dass es für eine Berechtigung auf die leistungsrechtliche Bedürftigkeit und nicht auf die Herkunft der jeweiligen Person abstellt. Dies gilt damit gleichermaßen für Leistungsbezieher nach dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch (Grundsicherung für Arbeitsuchende), Zwölften Buch Sozialgesetzbuch (Sozialhilfe), Asylbewerberleistungsgesetz und weiteren sozialrechtlichen Vorschriften. Eine integrationspolitische Steuerung ist daher nicht intendiert. Gleichwohl kann es durch die Nutzung des Sozialtickets beispielsweise durch Flüchtlinge zu Effekten einer verbesserten Integration kommen.