LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN 17. Wahlperiode Drucksache 17/1654 09.01.2018 Datum des Originals: 09.01.2018/Ausgegeben: 12.01.2018 Die Veröffentlichungen des Landtags Nordrhein-Westfalen sind einzeln gegen eine Schutzgebühr beim Archiv des Landtags Nordrhein-Westfalen, 40002 Düsseldorf, Postfach 10 11 43, Telefon (0211) 884 - 2439, zu beziehen. Der kostenfreie Abruf ist auch möglich über das Internet-Angebot des Landtags Nordrhein-Westfalen unter www.landtag.nrw.de Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 617 vom 12. Dezember 2017 des Abgeordneten Norwich Rüße BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Drucksache 17/1478 Schlachthofbefunde von Schweinen aus dem Betrieb Schulze Föcking (Steinfurt) Vorbemerkung der Kleinen Anfrage Durch einen Bericht des Magazins „Stern TV“ wurden im Sommer 2017 große Probleme im Schweinemastbetrieb Schulze Föcking in Steinfurt bekannt, belegt durch Videoaufnahmen, die im Frühjahr des Jahres durch Tierschützer aufgenommen worden waren. Im Zuge dieser Krankheits- bzw. Verletzungsfälle in dem Betrieb, welche auch eingehend Plenum und Fachausschuss des Landtags Nordrhein-Westfalen beschäftigten, waren im Juli 2017 laut Angaben des Betriebs vom ursprünglichen Schweinebestand (940 Tiere) 31 Schweine verendet oder notgetötet worden. 64 Tiere wurden demnach seinerzeit der Schlachtung zugeführt. Der Schlachthof protokolliert dabei üblicherweise den „Wareneingang“ und auch etwaige Befunde am Schlachtkörper. Die Ministerin für Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz hat die Kleine Anfrage 617 mit Schreiben vom 9. Januar 2018 namens der Landesregierung beantwortet. 1. Wie viele Tiere aus dem Betrieb Schulze Föcking wurden im Einzelnen welchen Schlachthöfen zugeführt? Die in der Vorbemerkung der Kleinen Anfrage benannte Schlachtpartie wurde ausnahmslos dem Schlachthof Toennies Lebensmittel GmbH & Co.KG, In der Mark 2, 33378 Rheda- Wiedenbrück, zugeführt. LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 17. Wahlperiode Drucksache 17/1654 2 2. Konnten alle diese Tiere ohne Beanstandungen geschlachtet werden? Diese Tiere konnten ohne Beanstandung geschlachtet werden. 3. Falls nein, welche Bemängelungen bei wie vielen Tieren gab es seitens der zuständigen Kreisveterinärbehörde? Entfällt, weil diese Tiere ohne Beanstandung geschlachtet werden konnten. 4. Inwieweit und wann wurden die dabei erstellten Protokolle den Behörden einschließlich der Staatsanwaltschaft zur Beurteilung vorgelegt? Da diese Tiere ohne Beanstandung geschlachtet werden konnten, wurden über die üblichen Daten aus der amtlichen Schlachttier- und Fleischuntersuchung hinaus keine Protokolle erstellt. 5. Sollte es seitens der Kreisveterinärbehörde Bemängelungen gegeben haben: Wurden Konsequenzen aus etwaigen Befunden gezogen und falls ja, welche (z.B. Erhöhung der Kontrolldichte des Betriebs, Erarbeitung eines betriebsindividuellen Konzepts zur Behebung etwaiger tierschutzrechtlicher Mängel o.ä.)? Entfällt, weil diese Tiere ohne Beanstandung geschlachtet werden konnten.