LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN 17. Wahlperiode Drucksache 17/1673 10.01.2018 Datum des Originals: 09.01.2018/Ausgegeben: 15.01.2018 Die Veröffentlichungen des Landtags Nordrhein-Westfalen sind einzeln gegen eine Schutzgebühr beim Archiv des Landtags Nordrhein-Westfalen, 40002 Düsseldorf, Postfach 10 11 43, Telefon (0211) 884 - 2439, zu beziehen. Der kostenfreie Abruf ist auch möglich über das Internet-Angebot des Landtags Nordrhein-Westfalen unter www.landtag.nrw.de Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 601 vom 7. Dezember 2017 des Abgeordneten Alexander Langguth FRAKTIONSLOS Drucksache 17/1416 Entwicklung und Folgen der Ganztags- und U3-Betreuung in Nordrhein-Westfalen Vorbemerkung der Kleinen Anfrage Vor allem durch arbeitsmarkt- und sozialpolitische Entscheidungen der letzten Jahre und Jahrzehnte ist eine immer rasanter steigende Anzahl von Elternpaaren nicht mehr in der Lage, das Familieneinkommen durch die Erwerbstätigkeit nur eines Elternteils zu bewerkstelligen. Durch diese Entwicklung ist analog dazu die Anzahl der Kinder gestiegen, die im Kindergarten in der U3 Betreuung, in der regulären Kindergartenzeit sowie in der Schulzeit auf Ganztagsbetreuungseinrichtungen der Kommunen bzw. der Schulträger angewiesen sind, da beide Elternteile ihrer beruflichen Erwerbstätigkeit nachgehen müssen. Kinder von alleinerziehenden Eltern, die ohnehin in vielen Fällen einen Ganztagsplatz benötigen , erhöhen diese Zahl noch zusätzlich. Außerdem ist in vielen Kommunen zu beobachten, daß die Schulsozialarbeit sowohl im Einzelfall als auch präventiv einwirkend eine immer höhere Relevanz erfährt. Kleinkinder durchleben nachweislich in den ersten drei Lebensjahren eine für das Leben sehr entscheidende Phase, in der die direkte Kontaktperson – in der Regel die Mutter - nach belegten Erkenntnissen der Bindungsforschung von besonderer Relevanz ist. Diese Zusammenhänge sind gerade in der U3-Betreuung entscheidend für eine gesunde psychische, aber auch körperliche Entwicklung unserer Kinder. Der Minister für Kinder, Familie, Flüchtlinge und Integration hat die Kleine Anfrage 601 mit Schreiben vom 9. Januar 2018 namens der Landesregierung im Einvernehmen mit der Ministerin für Schule und Bildung beantwortet. LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 17. Wahlperiode Drucksache 17/1673 2 Vorbemerkung der Landesregierung Die Bedeutung der frühkindlichen Bildung ist in den vergangenen Jahren enorm gewachsen. Die Einführung des Rechtsanspruchs auf einen Kitaplatz für die Kinder ab drei Jahren in 1996 und die Einführung des Rechtsanspruchs auf einen Betreuungsplatz für die ein- und zweijährigen Kinder im Jahr 2013 haben insgesamt zu einem erheblichen Ausbau des Betreuungssystems und einer an den Bedarfen junger Familien ausgerichteten Nutzung der Betreuungsangebote geführt. Der Besuch einer Kindertageseinrichtung gehört damit heute selbstverständlich zum Lebensalltag von Familien und ihren Kindern. Insbesondere vor dem Hintergrund der Ergebnisse der Pisa-Studie und von Forschungsergebnissen der Entwicklungs- und Lernpsychologie hat die frühkindliche Bildung dabei eine Schlüsselstellung für den Erwerb von Fähigkeiten und Kompetenzen erlangt. Damit ist der Bildungsaspekt besonders in den Vordergrund gerückt. Weitere Aspekte, gerade auch vor dem Hintergrund steigender Frauenerwerbsquoten, sind die bessere Vereinbarkeit von Familie und Beruf. Insgesamt haben Kindertageseinrichtungen und Kindertagespflege einen umfassenden und ganzheitlichen Bildungs-, Erziehungs- und Betreuungsauftrag. Sie sollen die Entwicklung des Kindes zu einer eigenverantwortlichen und gemeinschaftsfähigen Persönlichkeit fördern, die Erziehung und Bildung in der Familie unterstützen und ergänzen und den Eltern dabei helfen, Erwerbstätigkeit und Kindererziehung besser miteinander vereinbaren zu können. Im Mittelpunkt steht damit immer die gesamte Entwicklung des Kindes und seine qualitätsvolle alters- und entwicklungsentsprechende Bildung, Erziehung und Betreuung. 1. Sind der Landesregierung die oben angeführten Bedenken zur Ganztagsbetreuung bekannt und wie wertet die Landesregierung diese? Der Anspruch auf einen Betreuungsplatz in der Kindertagesbetreuung richtet sich auf ein bedarfsgerechtes Angebot. Das kann ein Halbtagsangebot sein, in vielen Fällen aber auch ein Ganztagsangebot. Entscheidend ist jeweils die Gewährleistung eines qualitativ guten Betreuungsangebots . 2. Gibt es statistisch auszuwertende Daten darüber, dass die Notwendigkeit von Schulsozialarbeit zeitlich mit dem Anstieg von Ganztagsbetreuung – auch bzw. vor allem im Kleinkindalter U3 - einhergeht? Nein. LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 17. Wahlperiode Drucksache 17/1673 3 3. Die potentiell gesundheitlichen Folgen gerade von kleinsten Kindern, die ganztags fremdbetreut werden, sind oben beschrieben. Wie beurteilt die Landesregierung die Spätfolgen dieser von Fachleuten dargelegten Warnungen? 4. Plant die Landesregierung langfristig Maßnahmen, die dieser vor allem für die Kinder unheilvollen Entwicklung nachhaltig entgegenwirken und wenn ja, welche? Zu Fragen 3 und 4 wird auf die Antwort zu Frage 1 und die Vorbemerkung verwiesen.