LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN 17. Wahlperiode Drucksache 17/1678 15.01.2018 Datum des Originals: 09.01.2018/Ausgegeben: 15.01.2018 Die Veröffentlichungen des Landtags Nordrhein-Westfalen sind einzeln gegen eine Schutzgebühr beim Archiv des Landtags Nordrhein-Westfalen, 40002 Düsseldorf, Postfach 10 11 43, Telefon (0211) 884 - 2439, zu beziehen. Der kostenfreie Abruf ist auch möglich über das Internet-Angebot des Landtags Nordrhein-Westfalen unter www.landtag.nrw.de Neudruck Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 622 vom 17. Dezember 2017 des Abgeordneten Alexander Langguth FRAKTIONSLOS Drucksache 17/1485 Silvester in Angst und Schrecken – was kostet uns die neue Sicherheitslage? Vorbemerkung der Kleinen Anfrage Der Jahreswechsel 2017/2018 wirft seine Schatten bereits voraus und sowohl das Land Nordrhein -Westfalen als auch die Kommunen an Rhein und Ruhr sorgen sich bereits um die Sicherheitslage in der Silvesternacht. Nach den bitteren Erfahrungen der denkwürdigen Silvesternacht des Jahreswechsels 2015/2016 mit massenhaften Übergriffen auf Frauen will das Land dieses Mal mit 5.700 von landesweit im Dienst stehenden 40.000 Beamten für Sicherheit und Ordnung sorgen. Dies soll – so berichten diverse Medien übereinstimmend – durch den vom Innenministerium ausgegeben „Silvester-Erlass“ gewährleistet werden, den das Ministerium von Landes- minister Herbert Reul dieser Tage an alle 47 Kreispolizeibehörden ausgab. Der Erlass beinhaltet unter anderem die sogenannte ‚Landeseinsatzbereitschaft‘, die dadurch schnell eingreifen kann, daß sie an taktisch günstigen Orten postiert wird. Die oben genannte Zahl der Beamten setzt sich zusammen aus 4000 Wachdienst-Beamten sowie weiteren 1700 Kräften aus den 18 Hundertschaften des Landes Nordrhein-Westfalen. Außerdem zum Sicherheitskonzept gehört die Planung, daß überall im Land Beamte des höheren Dienstes an Silvester in Rufbereitschaft sein müssen. Innenminister Reul wird dazu wie folgt zitiert: „Die Spitzenleute müssen an solchen Tagen da sein. Sie haben besondere Qualität und besondere Verantwortung.“ Außerdem seien, so Minister Reul, besonders geschulte Kräfte im Einsatz, die sogenannte Anlaufstellen schaffen sollen. Zu guter Letzt werden zivile Kräfte der Polizei und Videotechnik das Sicherheitskonzept zum Jahreswechsel ergänzen, um so Übergriffe zu verhindern. LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 17. Wahlperiode Drucksache 17/1678 2 Der Minister des Innern hat die Kleine Anfrage 622 mit Schreiben vom 9. Januar 2018 namens der Landesregierung im Einvernehmen mit dem Minister für Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung beantwortet. 1. Wie hoch war die Anzahl der landesweit eingesetzten Beamten in den vergangenen Silvesternächten vor dem denkwürdigen Wechsel des Jahres 2015 auf 2016? Bitte listen Sie hierzu die Anzahl der eingesetzten Beamten in den Silvesternächten ab 2010 auf! Die Anzahl der landesweit im Rahmen des Einsatzes der Polizei aus Anlass eines Jahreswechsels eingesetzten Polizeibeamtinnen und Polizeibeamten wurde in den Vorjahren nicht erhoben. Eine solche landesweite Datenerfassung fand erstmalig in diesem Jahr für den Jahreswechsel 2017/2018 statt. Auf Landesebene liegen die vom Fragesteller erbetenen Daten für die Vorjahre nicht automatisiert abrufbar vor. Eine nachträgliche Erhebung dieser Daten wäre nur händisch und mit hohem Verwaltungsaufwand möglich. In der zur Bearbeitung der Kleinen Anfrage zur Verfügung stehenden Zeit war eine solche Datenauswertung nicht möglich. 2. Zu Frage 1.: Auf welche Höhe beliefen sich die Einsatzkosten der Landespolizei dieser Einsätze jeweils? Bitte listen Sie hierzu die entstandenen Kosten der Silvesternächte analog zu Frage 1. ab 2010 auf! Durch die nordrhein-westfälischen Polizeibehörden werden Kosten, die im Zusammenhang mit Einsätzen in Nordrhein-Westfalen entstehen, grundsätzlich nicht erhoben. Vor diesem Hintergrund können keine Angaben zu entstandenen Einsatzkosten gemacht werden. 3. Welche der nun offenkundig notwendigen Maßnahmen wurden in den Jahren vor 2015 nicht ergriffen und sind somit durch die nun gemachten Erfahrungen erst notwendig geworden? Bitte listen Sie hierzu die einzelnen Maßnahmen sowie die jeweilige Begründung zur nunmehr entstandenen Notwendigkeit auf! Für die Bewältigung von Einsätzen aus Anlass des Jahreswechsels 2017/2018 sind die einsatzführenden Polizeibehörden verantwortlich. Diese Verantwortung umfasst auch die jeweilige Beurteilung der Lage sowie die anlassbezogene Einsatz- und Kräfteplanung. Um den beim Jahreswechsel 2015/2016 beobachteten Kriminalitätsphänomenen und vergleichbaren Sicherheitsstörungen auch in diesem Jahr wirksam begegnen zu können, wurden durch das Ministerium des Innern mit Erlass vom 14.12.2017 Rahmenvorgaben für den Einsatz der Kreispolizeibehörden (KPB) aus Anlass des Jahreswechsels 2017/2018 gemacht. Resultierend aus den gemachten Einsatzerfahrungen im Zusammenhang mit dem Jahreswechsel 2015/2016 erfolgte - wie auch im Vorjahr - eine massive Erhöhung der polizeilichen Präsenz. Der Erkenn- und Ansprechbarkeit der Einsatzkräfte kam dabei ein hoher Stellenwert zu. Neben einem verstärkten Einsatz von eigenen Polizeikräften in den Kreispolizeibehörden wurden alle 18 Bereitschaftspolizeihundertschaften (BPH) des Landes NRW vorgeplant eingesetzt oder als Landeseinsatzbereitschaft an taktisch günstigen Positionen in allen Landesteilen abfahrbereit vorgehalten, um unmittelbar auf mögliche gewalttätige Lageentwicklungen reagieren zu können. In diesem Zusammenhang wurden die KPB aufgefordert, eine hohe Verfügbarkeit von Führungskräften zu gewährleisten. LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 17. Wahlperiode Drucksache 17/1678 3 Darüber hinaus wurde bei den Einsätzen zum Jahreswechsel 2015/2016 die Erfahrung gewonnen , dass bei anlassbezogenen Störungen der öffentlichen Sicherheit oder Ordnung, insbesondere Gewalttätigkeiten, offensiv und konsequent einzuschreiten ist. Eine entsprechende Vorgabe wurde in den genannten Erlass aufgenommen. Des Weiteren reichten in der Silvesternacht 2015/2016 die personellen Kapazitäten der Polizei nicht aus, Strafanzeigen zeit- und sachgerecht aufzunehmen und Geschädigte angemessen zu betreuen. Vor diesem Hintergrund wurden die KPB aufgefordert, eine zeit- und sachgerechte Anzeigenaufnahme und -bearbeitung einschließlich des Einsatzes einer ausreichenden Anzahl geeigneter Kräfte für eine qualifizierte Bearbeitung von Straftaten gegen die sexuelle Selbstbestimmung und Maßnahmen des Opferschutzes zu gewährleisten. Zur Erhöhung der Erkenn- und Ansprechbarkeit der Polizei, zur Verhinderung von gewalttätigen Aktionen sowie zur Gewährleistung einer beweissicheren Strafverfolgung wurden die KPB mit genanntem Erlass außerdem dazu aufgefordert, unter anderem nachfolgende Maßnahmen /Vorkehrungen lageangepasst zu treffen: Einrichtung erkennbarer mobiler Anlaufstellen an Örtlichkeiten mit großen Menschenansammlungen Einsatz kommunikativ geschulter Kräfte Anordnen präventiv-polizeilicher Maßnahmen Einsatz Beweissicherungstechnik Einsatz von Dolmetschern Vorbereitung von Lautsprecherdurchsagen Intensiver Informationsaustausch mit anderen Sicherheitsbehörden und Veranstaltern Austausch von Verbindungsbeamten gezielte Präventions- und Öffentlichkeitsarbeit Die Kreispolizeibehörden waren darüber hinaus aufgefordert, sich im Rahmen der Einsatzplanungen mit den Kommunen über die Erforderlichkeit besonderer Sicherheitsmaßnahmen (Leuchtkonzepte, Glasflaschen- und Pyrotechnikabbrennverbote, Sperrmaßnahmen etc.) abzustimmen . 4. Mit wie hoch veranschlagten Kosten plant die Landesregierung diese bevorstehende Einsatznacht des Jahreswechsels 2017/2018? Siehe Antwort zu Frage 2. 5. Die Kommunen in den Städten planen zur Ergänzung der Sicherheit in den Innenstädten teilweise auch das Verbot von Silvesterfeuerwerkt (Böller etc..). Außerdem macht die neue Sicherheitslage den zusätzlichen Einsatz von Kräften der Ordnungsämter notwendig. Liegen der Landesregierung Zahlen vor, die diese additiv zum Einsatz der Polizei- Landesbeamten entstehenden Kosten auflisten? Wenn ja, nennen Sie diese bitte aufgeschlüsselt nach Kommunen! Der Landesregierung liegen hierzu keine Angaben vor.