LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN 17. Wahlperiode Drucksache 17/1679 10.01.2018 Datum des Originals: 09.01.2018/Ausgegeben: 15.01.2018 Die Veröffentlichungen des Landtags Nordrhein-Westfalen sind einzeln gegen eine Schutzgebühr beim Archiv des Landtags Nordrhein-Westfalen, 40002 Düsseldorf, Postfach 10 11 43, Telefon (0211) 884 - 2439, zu beziehen. Der kostenfreie Abruf ist auch möglich über das Internet-Angebot des Landtags Nordrhein-Westfalen unter www.landtag.nrw.de Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 616 vom 30. November 2017 des Abgeordneten Nic Vogel AfD Drucksache 17/1477 Barrierefreiheit an kleinen Bahnstationen Vorbemerkung der Kleinen Anfrage Das BMVI hat 2015 ein Modernisierungsprogramm für Bahnstationen im ländlichen Raum gestartet. Der Bund stellt 50 Millionen Euro zur Verfügung, um kleine Stationen (mit weniger als 1000 Ein- und Aussteigern pro Tag) barrierefrei zu machen. Die Bundesländer wurden gebeten, bis Herbst 2015 geeignete Projekte zu nennen. Der Deutsche Behindertenrat wurde bei der Auswahl der Projekte eingebunden. Die vorgeschlagenen Stationen sollen innerhalb von drei Jahren - bis spätestens 2018 - barrierefrei umgebaut werden. Der Minister für Verkehr hat die Kleine Anfrage 616 mit Schreiben vom 9. Januar 2018 namens der Landesregierung beantwortet. Vorbemerkung der Landesregierung Die vorliegende Kleine Anfrage wurde unter Einbindung der drei Zweckverbände Nahverkehr Rheinland (NVR), Verkehrsverbund Rhein-Ruhr (VRR) und dem Nahverkehr Westfalen-Lippe (NWL) als Aufgabenträger des SPNV gem. § 3 Abs. 1 ÖPNVG Nordrhein-Westfalen bearbeitet. Ihnen obliegt in Nordrhein-Westfalen die Begleitung der baulichen Umsetzung des Zukunftsinvestitionsprogramms (ZIP). Das Land Nordrhein-Westfalen selbst ist nicht Vertragspartner des ZIP; es wird nur koordinierend tätig. Die ZIP-Projektumsetzung in Nordrhein-Westfalen wurde in zwei Verträgen bzw. Sammelvereinbarungen geregelt: 1.) Sammelvereinbarung SV Nr. 44/2016 zur Finanzierung von Barrierefreiheit im Rahmen des ZIP (bundesweit gültiger Vertrag zwischen dem Bund, der DB S&S AG und der DB Netz AG zur Finanzierung des Bundes sowie zu den Genehmigungsmodalitäten) LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 17. Wahlperiode Drucksache 17/1679 2 2.) In Nordrhein-Westfalen haben die Aufgabenträger die verbleibende Restfinanzierung /Anteilsfinanzierung (Kostenhöhe lag bei ca. 50 %) übernommen. Der ZIP-Vertrag zwischen den Aufgabenträgern in Nordrhein-Westfalen und der DB S&S AG wurde im April 2016 geschlossen. Eine Rahmenvorgabe für die Umsetzung als Vorgabe des Bundes ist, dass die Baudurchführung und Abrechnung für den Bundesanteil bis Ende 2018 abgeschlossen sein muss. Die landesfinanzierten Vorhaben können bis 2020 umgesetzt werden. Die Antragsbearbeitung erfolgt über das Eisenbahnbundesamt (EBA) in Köln hinsichtlich der Finanzierungsfreigaben. 1. Welche Bahnstationen wurden bisher in Nordrhein-Westfalen mit dem Programm gefördert? 2. Welche Bahnstationen werden noch bis 2018 gefördert? Die Fragen 1 und 2 werden wegen der engen inhaltlichen Verknüpfung zusammen beantwortet. Für das Verbandsgebiet des VRR sind folgende drei Stationen im ZIP enthalten: - Duisburg Meiderich-Ost - Essen-Horst - Gevelsberg-Kipp Im Bereich des NVR sind ebenfalls drei Stationen im ZIP-Programm enthalten: - Honrath - Blankenheim (Wald) - Dahlem Im Bereich des NWL sind folgende Stationen im ZIP enthalten: - Reken - Maria Veen - Bösensell - Sylbach - Hörstmar - Borgeln Bisher befindet sich noch keine Verkehrsstation aus diesem Programm in der baulichen Umsetzung. Dies ist auf den Umstand zurückzuführen, dass erst nach den Vertragsabschlüssen in 2016 konkrete Planungen für die Projekte entweder fortgeführt oder aufgenommen werden konnten. Somit stand für erforderliche Rahmenvorgaben wie Genehmigungen, umfangreiche Abstimmungen, Sperrzeiten etc. nur sehr wenig Zeit zur Verfügung. Anschließend mussten zudem die jeweiligen Anträge zur Finanzierung beim EBA gestellt werden. Parallel hierzu ist in jedem Fall das Baurecht durch die DB S&S beim EBA zu beantragen. Zwischenzeitlich liegen für alle Stationen seitens des EBA die erforderlichen Baufreigaben oder zumindest Unbedenklichkeitsbescheinigungen für die Bundes- und Landesmittel vor. LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 17. Wahlperiode Drucksache 17/1679 3 3. Wie ist die Resonanz aus der Bevölkerung zu der Modernisierung? Schwerpunkt des Programmes ZIP war die Erstellung der Barrierefreiheit mit dem besonderen Fokus auf Bedarfsschwerpunkte, d.h. Behinderteneinrichtungen, Seniorenheime etc. Das Programm enthält jedoch keinen grundsätzlichen Modernisierungsansatz. Gleichwohl kann unter bestimmten Vorgaben eine Erneuerung einer Verkehrsstation insgesamt im Ergebnis vorliegen. Da bislang noch keine Modernisierung der Stationen baulich umgesetzt wurde, ist eine Bewertung der Resonanz zum aktuellen Zeitpunkt nicht möglich.