LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN 17. Wahlperiode Drucksache 17/1691 10.01.2018 Datum des Originals: 10.01.2018/Ausgegeben: 15.01.2018 Die Veröffentlichungen des Landtags Nordrhein-Westfalen sind einzeln gegen eine Schutzgebühr beim Archiv des Landtags Nordrhein-Westfalen, 40002 Düsseldorf, Postfach 10 11 43, Telefon (0211) 884 - 2439, zu beziehen. Der kostenfreie Abruf ist auch möglich über das Internet-Angebot des Landtags Nordrhein-Westfalen unter www.landtag.nrw.de Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 638 vom 19. Dezember 2017 des Abgeordneten Norwich Rüße BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Drucksache 17/1534 Wie wird die Überprüfungsqualität hinsichtlich tierärztlicher Hausapotheken zukünftig sichergestellt? Vorbemerkung der Kleinen Anfrage Aus der Antwort auf eine kleinen Anfrage (Drs. 16/14996) geht hervor, dass im Jahr 2016 insgesamt 1.025 Kontrollen in tierärztlichen Hausapotheken durch das Landesamt für Natur-, Umwelt- und Verbraucherschutz durchgeführt worden sind. Bei ca. 917 jährlich in NRW zu kontrollierenden tierärztlichen Hausapotheken ist demnach auch nach Abzug der 54 anlassbezogenen Kontrollen mit 971 die Kontrollrate überschritten worden. Zum Vergleich: in den Jahren 2011 und 2012 lag die durchschnittliche jährliche Kontrollrate der Kreisordnungsbehörden landesweit lediglich bei 432 Hausapotheken. Somit hat das LANUV die ihm seit dem 01.10.2015 obliegende Zuständigkeit zur Überwachung gemäß §§ 64-69 des Arzneimittelgesetzes, die seit dem 01.03.2016 übertragene Überwachung des Verkehrs mit Betäubungsmitteln gemäß §§ 19 und 22 des Betäubungsmittelgesetzes und die Überwachung immunologischer Tierarzneimitteln nach §24 des Tiergesundheitsgesetzes quantitativ und qualitativ umfänglich erfüllt. In der Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz am 04.10.2017 wurde im Rahmen der Vorlage (Drs. 17/156) seitens des Ministeriums angekündigt, dass die Zuständigkeit für die Überwachung tierärztlicher Hausapotheken – trotz positiver Überprüfungsbilanz – an die Kreisordnungsbehörden zurückgegeben wird. Die Ministerin für Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz hat die Kleine Anfrage 638 mit Schreiben vom 10. Januar 2018 namens der Landesregierung beantwortet. LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 17. Wahlperiode Drucksache 17/1691 2 Vorbemerkung der Landesregierung Die Landesregierung hat über den Stand und die Ergebnisse der Überwachung tierärztlicher Hausapotheken durch das Landesamts für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz Nordrhein- Westfalen (LANUV) am 29.09.2017 berichtet (Drs. 17/156). Mit der Entscheidung, die Zuständigkeit für die Überwachung tierärztlicher Hausapotheken an die Kreisordnungsbehörden zurückzugeben, wird die Tierarzneimittelüberwachung sowohl für landwirtschaftliche Betriebe als auch für tierärztliche Hausapotheken wieder an einer Stelle zusammengeführt. Der Fachkompetenz der Kreise und kreisfreien Städte wird damit Rechnung getragen. Auch wird die Effektivität der Überwachung durch Synergieeffekte und Vor-Ort-Zuständigkeit erhöht. Die Verlagerung dieser Aufgabe auf das LANUV im Jahr 2015 verursachte einen hohen Aufwand, der nicht gerechtfertigt war. Durch entsprechende fachaufsichtliche Maßnahmen wurde 2014 die vorgeschriebene Kontrollquote durch die Kreise und kreisfreien Städte erreicht, nachdem für die Jahre 2010 bis 2012 Defizite festgestellt worden waren. Gemäß § 64 Absatz 3a des Arzneimittelgesetzes sind tierärztliche Hausapotheken alle zwei Jahre zu überprüfen. 1. Wie viele Überprüfungen der insgesamt 1826 tierärztlichen Hausapotheken wurden in 2016 und 2017 kontrolliert bzw. nicht kontrolliert? Da keine Kontrolle der Überprüfungen tierärztlicher Hausapotheken vorgesehen ist, kann diese Frage nur sinngemäß beantwortet werden. Sollten damit die Kontrollraten des LANUV für 2016 und 2017 gemeint sein, so sind diese nachstehend aufgeführt: 2016: Von 1.826 tierärztliche Hausapotheken wurden 1.017 kontrolliert. Dies entspricht einer Kontrollrate von rund 56 %. 2017: Von 1.843 tierärztliche Hausapotheken wurden 805 kontrolliert. Dies entspricht einer Kontrollrate von rund 44 %. 2. Wurde das Soll von jährlich 50 Prozent kontrollierter Apotheken vor der Übertragung auf das LANUV seitens der Kreisbehörden erfüllt? Bitte benennen Sie zum Vergleich die Kontrollzahlen von 2010 bis 2014. Die gesetzlich geforderte, jährliche Kontrollquote von 50 % der landesweit zu kontrollierenden tierärztlichen Hausapotheken (TäHa) wurde von den Kreisen und kreisfreien Städten wie folgt erfüllt: Jahr Gesamtzahl TäHa Anzahl Kontrollen* Kontrollquote (%) 2010 1650 416 25,2 2011 1645 449 27,3 2012 1874 415 22,1 2013 - - - 2014 1874 893 47,6 * einschließlich anlassbezogener Kontrollen LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 17. Wahlperiode Drucksache 17/1691 3 Damit wurde die gesetzlich vorgeschriebene Kontrollquote von den Kreisen und kreisfreien Städten in den Jahren 2010 bis 2012 nicht erreicht. Die entsprechenden Daten für das Jahr 2013 wurden nicht erhoben, da in 2013 eine Auswertung der Situation erfolgte und eine fachaufsichtliche Gegensteuerung vorbereitet wurde. Eine nachträgliche Erhebung ist auf Grund des damit verbundenen Aufwands nicht vorgesehen. 3. Wie möchte die Landesregierung eine ausreichende Überprüfung bei einer Rückführung der Kontrollpflicht auf die Kreisordnungsbehörden zukünftig sicherstellen? In 2018 wird ein Konzept für die Fachaufsicht entwickelt. Mit diesem Konzept soll sichergestellt werden, dass die vorgeschriebene Kontrollquote landesweit erreicht und ein landesweit einheitlicher Vollzug erfolgt. Wesentlicher Bestandteil des Konzeptes wird die verpflichtende Nutzung der Verfahrensanweisungen der Zentralstelle der Länder für Gesundheitsschutz bei Arzneimitteln und Medizinprodukten (ZLG) sein. Ebenso wird das LANUV die Kommunen beraten und in regelmäßigen Abständen das Themenfeld „Überwachung tierärztlicher Hausapotheken“ auf Dienstbesprechungen thematisieren. 4. Wie werden die Kommunen nach einer Rückführung unterstützt, um der Aufgabenerfüllung entsprechend nachkommen zu können? Bitte Bezug nehmen auf die dafür notwendige Personal- und Finanzausstattung der Kommunen. Zwischen Verkündung der Zuständigkeitsverlagerung auf die Kreise und kreisfreien Städte und dem Inkrafttreten der neuen Regelung wird eine angemessene Übergangszeit vorgesehen, um den Kreisordnungsbehörden ausreichend Zeit zu geben, sich organisatorisch vorbereiten zu können. Es obliegt den Kommunen, das dafür erforderliche Personal bereitzustellen. Für die Überwachung der tierärztlichen Hausapotheken können die Kommunen kostendeckende Gebühren erheben. 5. Für die Erfüllung dieser Aufgaben wurden nach der Übertragung im LANUV Personal eingestellt und ausgebildet. Was bedeutet eine Rückführung der Aufgaben auf die Kommunen für diese Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter? Tierärztinnen und Tierärzte können im LANUV auf unterschiedlichen Dienstposten eingesetzt werden.