LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN 17. Wahlperiode Drucksache 17/171 18.07.2017 Datum des Originals: 17.07.2017/Ausgegeben: 21.07.2017 Die Veröffentlichungen des Landtags Nordrhein-Westfalen sind einzeln gegen eine Schutzgebühr beim Archiv des Landtags Nordrhein-Westfalen, 40002 Düsseldorf, Postfach 10 11 43, Telefon (0211) 884 - 2439, zu beziehen. Der kostenfreie Abruf ist auch möglich über das Internet-Angebot des Landtags Nordrhein-Westfalen unter www.landtag.nrw.de Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 3 vom 2. Juni 2017 des Abgeordneten Sven Tritschler AfD Drucksache 17/30 Beeinflussung des Landtagswahlkampfs durch die FDP-nahe Friedrich-Naumann- Stiftung, Geldmittel aus dem Landeshaushalt NRW Vorbemerkung der Kleinen Anfrage Gemäß Bericht des ARD-Magazins „Report Mainz“ vom 10. Mai 2017 hat die Friedrich- Naumann-Stiftung unmittelbar vor der Landtagswahl in Nordrhein-Westfalen Öffentlichkeitsarbeit betrieben, die mehrere Experten, darunter der Direktor des Instituts für Deutsches und Internationales Parteienrecht und Parteienforschung, Prof. Dr. Martin Morlok, als illegale Wahlkampffinanzierung einstufen. Unter anderem fanden mehrere Stiftungsveranstaltungen während des NRW-Wahlkampfes statt, bei denen ausschließlich FDP-Kandidaten die Gelegenheit hatten, sich vorzustellen. Außerdem wurden auf Kosten der Stiftung den Ausgaben der Frankfurter Allgemeinen Zeitung in NRW in Parteifarben gehaltene Ausgaben der Stiftungszeitschrift „liberal“ beigelegt, die im Wesentlichen aus Interviews mit dem Spitzenkandidaten und dem Generalsekretär der FDP NRW bestehen. Schließlich berichten mehrere Bürger aus NRW übereinstimmend, dass zumindest am Tag der vergangenen Landtagswahl Anzeigen der Stiftung im sozialen Netzwerk Facebook geschaltet waren, die inhaltlich und visuell der Kampagne der FDP zum Verwechseln ähnlich sahen. LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 17. Wahlperiode Drucksache 17/171 2 Die Ministerin für Kultur und Wissenschaft hat die Kleine Anfrage 3 mit Schreiben vom 17. Juli 2017 namens der Landesregierung im Einvernehmen mit dem Minister der Finanzen, dem Minister des Innern und der Ministerin für Schule und Bildung beantwortet. 1. Die Friedrich-Naumann-Stiftung weist in ihrem Rechenschaftsbericht neben Zuflüssen aus dem Bundeshaushalt auch solche von Ländern aus. Bezieht die Friedrich-Naumann-Stiftung Mittel aus dem Landeshaushalt NRW und/oder von Gesellschaften, an denen das Land NRW beteiligt ist? Die Friedrich-Naumann-Stiftung für die Freiheit in Potsdam ist Trägerin der Theodor-Heuss- Akademie in Gummersbach, bei der es sich um eine nach dem Weiterbildungsgesetz NRW (WbG NRW) anerkannte Einrichtung handelt; diese erhält Fördermittel aus dem Landeshaushalt Nordrhein-Westfalen. 2. Falls dies zutrifft, in welcher Höhe wurden 2015 und 2016 Mittel an die Friedrich- Naumann-Stiftung bezahlt und welchen Zweck hatten sie? Die Friedrich-Naumann-Stiftung für die Freiheit in Potsdam erhielt 2015 und 2016 für die politische Bildungsarbeit der Theodor-Heuss-Akademie in Gummersbach Fördermittel nach dem WbG NRW aus Kapitel 05 072 Titel 684 10 für das Haushaltsjahr 2015 in Höhe von 251.331,77 € und für das Haushaltsjahr 2016 in Höhe von 266.116,00 €. Zudem erhielt die Akademie 2015 und 2016 für den gleichen Zuwendungszweck Projektmittel der Landeszentrale für politische Bildung im MFKJKS, jeweils in Höhe von 223.062,50 €, aus Kapitel 07 070 Titel 684 10. Diese Mittel sind durch einen parlamentarischen Beschluss festgelegt. 3. Wie bewertet die Landesregierung den oben genannten Sachverhalt und beabsichtigt sie gegebenenfalls unter diesen Umständen weiterhin, der Stiftung Mittel zukommen zu lassen? Die Theodor-Heuss-Akademie in Gummersbach hat mitgeteilt, dass es sich bei den Veranstaltungen, die in der Vorbemerkung der Kleinen Anfrage und in dem dort genannten Medienbericht erwähnt worden sind, um Angebote der politischen Bildung gehandelt habe, bei denen das Distanzgebot beachtet worden sei. Die Finanzierung der Veranstaltungen sei ausschließlich aus Zuwendungen des Bundesinnenministeriums erfolgt. Gleiches gelte für Darstellungen in der Stiftungszeitschrift „liberal“. Die diesbezüglichen Prüfungen obliegen dem Bundesverwaltungsamt. Das Land sieht daher in Bezug auf die in der Vorbemerkung der Kleinen Anfrage angesprochenen Aktivitäten keinen aktuellen Handlungsbedarf. 4. Falls Zuwendungen durch die Stiftung falsch (rechtswidrig) eingesetzt wurden, beabsichtigt die Landesregierung diese zurückzufordern? Wenn nach Prüfung des Verwendungsnachweises für 2017 eine nicht zweckentsprechende Verwendung der Landesmittel festgestellt werden sollte, läge ein Auflagenverstoß vor, der unter Würdigung einer einzuholenden Stellungnahme des Zuwendungsempfängers und unter Ausübung von Ermessen auch zur Rückforderung der Zuwendung oder eines entsprechenden Teilbetrages führen könnte. LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 17. Wahlperiode Drucksache 17/171 3 5. Plant die Landesregierung Maßnahmen, um bei den kommenden Kommunal- und Landtagswahlen sicherzustellen, dass Stiftungsmittel ausschließlich im Einklang mit dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 14. Juli 1986 (2 BvE 5/83) verwendet werden? Erläutern Sie diese bitte gegebenenfalls. Die bestehenden gesetzlichen Regelungen reichen aus, um im Falle einer nicht zweckentsprechenden Verwendung von Landesmitteln entsprechende Sanktionen ergreifen zu können.