LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN 17. Wahlperiode Drucksache 17/1713 15.01.2018 Datum des Originals: 12.01.2018/Ausgegeben: 18.01.2018 Die Veröffentlichungen des Landtags Nordrhein-Westfalen sind einzeln gegen eine Schutzgebühr beim Archiv des Landtags Nordrhein-Westfalen, 40002 Düsseldorf, Postfach 10 11 43, Telefon (0211) 884 - 2439, zu beziehen. Der kostenfreie Abruf ist auch möglich über das Internet-Angebot des Landtags Nordrhein-Westfalen unter www.landtag.nrw.de Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 624 vom 13. Dezember 2017 des Abgeordneten Sven W. Tritschler AfD Drucksache 17/1520 (Neudruck) „Brexit“ – Unterstützt die Landesregierung die Strafpläne der Bundesregierung? Vorbemerkung der Kleinen Anfrage Der Ausschuss für Europa und Internationales traf im Rahmen einer Brüsselreise von 6. bis 8. Dezember 2017 mit Vertretern verschiedener Dienststellen der Europäischen Union, der Bundesrepublik Deutschland und des Landes Nordrhein-Westfalen zusammen. Alle Fraktionen des Landtags waren mit mindestens einem Vertreter vor Ort. Während des Besuchs der Ständigen Vertretung der Bundesrepublik Deutschland bei der Europäischen Union referierte R. M., Leiter der Abteilung Finanzpolitik, über das Thema Brexit. Dabei brachte er einige bemerkenswerte Dinge zur Sprache: Der Brexit dürfe „kein Erfolgsmodell“ werden. Man werde die Briten mit jeder Idee, mit jedem Kompromissvorschlag „komplett nach Hause schicken“. Die Verhandlungen über den Brexit sollen nicht erleichtert werden. Ein Vertreter der CDU im Ausschuss äußerte im Rahmen derselben Diskussion, dass man die Briten „in die Defensive drängen“ müsse. Auch die übrigen Teilnehmer aus den Regierungsfraktionen äußerten sich zustimmend oder zumindest gleichgültig. Während eines Abendessens referierte der Leiter des WDR-Hörfunkstudios Brüssel, R. S. ebenfalls zum Brexit. Auch er äußerte sich abfällig über Großbritannien und verstieg sich sogar zu der Aussage, man müsse diese jetzt erziehen „wie in der Behindertenpädagogik“. Widerspruch aus den Reihen der anwesenden Abgeordneten erhob sich nicht. CDU und FDP haben in ihrem Koalitionsvertrag die besonderen Beziehungen Nordrhein-Westfalens zum Vereinigten Königreich betont. Wörtlich heißt es: „Die Freundschaft zwischen Nordrhein-Westfalen und Großbritannien ist heute – nach dem Brexit – wichtiger denn je. Wir werden die engen und vertrauensvollen Beziehungen zu Großbritannien deshalb weiter pflegen und intensivieren.“ LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 17. Wahlperiode Drucksache 17/1713 2 Der Minister für Bundes- und Europaangelegenheiten sowie Internationales hat die Kleine Anfrage 624 mit Schreiben vom 12. Januar 2018 namens der Landesregierung im Einvernehmen mit dem Minister für Wirtschaft, Innovation, Digitalisierung und Energie beantwortet . 1. Ist die Landesregierung ebenfalls der Auffassung, man müsse an den Briten ein Exempel statuieren und ihnen möglichst ungünstige Austrittsbedigungen auferlegen , um andere EU-Mitgliedstaaten davon abzuhalten, dem Beispiel des Brexit zu folgen? Die Austrittsfragen waren Gegenstand der ersten Phase der Verhandlungen. Die Landesregierung begrüßt die diesbezügliche Einigung zwischen den Verhandlungsteams der Europäischen Union und des Vereinigten Königreichs, die die Entscheidung des Europäischen Rates am 15. Dezember ermöglicht hat, ausreichende Fortschritte festzustellen und zur zweiten Phase der Verhandlungen überzugehen. Die Landesregierung vertritt ihre Position in den Brexit-Verhandlungen gemeinsam mit den weiteren Ländern über den Bundesrat, zuletzt im Beschluss 373/17 vom 15. Dezember 2017. 2. Falls die Landesregierung nicht dieser Auffassung ist, wie macht sie ihren Einfluss geltend, um faire Austrittsbedingungen zu erwirken? Siehe Antwort auf Frage 1. 3. Ist die Landesregierung der Auffassung, dass es einen Zugang zum europäischen Binnenmarkt nur geben kann, wenn gleichzeitig vollständige Personenfreizügigkeit gewährt wird? Die Personenfreizügigkeit ist eine der vier konstitutiven und nicht teilbaren Grundfreiheiten des Binnenmarktes. Ein Land, das Mitglied im Binnenmarkt ist, muss also auch die Personenfreizügigkeit umsetzen. 4. Das Vereinigte Königreich ist nach den Vereinigten Staaten und Frankreich das drittwichtigste Exportland für die deutsche Wirtschaft. Ist die Landesregierung gewillt , negative Auswirkungen auf den Zugang zu diesem Markt in Kauf zu nehmen, nur um die Dogmen der bisherigen EU-Politik (z.B. Personenfreizügigkeit) durchzusetzen ? Die Landesregierung ist der Auffassung, dass die Integrität des Binnenmarktes auch im Interesse unserer Wirtschaft gewahrt bleiben muss. 5. Wie bewertet die Landesregierung die oben zitierten Aussagen grundsätzlich? Zu nichtöffentlichen Äußerungen einzelner Personen nimmt die Landesregierung grundsätzlich nicht Stellung.