LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN 17. Wahlperiode Drucksache 17/1715 15.01.2018 Datum des Originals: 15.01.2018/Ausgegeben: 18.01.2018 Die Veröffentlichungen des Landtags Nordrhein-Westfalen sind einzeln gegen eine Schutzgebühr beim Archiv des Landtags Nordrhein-Westfalen, 40002 Düsseldorf, Postfach 10 11 43, Telefon (0211) 884 - 2439, zu beziehen. Der kostenfreie Abruf ist auch möglich über das Internet-Angebot des Landtags Nordrhein-Westfalen unter www.landtag.nrw.de Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 591 vom 30. November 2017 der Abgeordneten Lisa Kapteinat SPD Drucksache 17/1392 Wann treten die im Koalitionsvertrag angedachten Förderungen für Flüchtlinge in Kraft? Vorbemerkung der Kleinen Anfrage Die Landesregierung beschreibt in dem Koalitionsvertrag eine Reihe von Maßnahmen, die zu einer gelungenen Integration von Flüchtlingen beitragen sollen. Angedacht ist zum Beispiel die Unterbreitung verbindlicher Bildungsangebote für Flüchtlingskinder mit guter Bleibeperspektive bereits in den Landeseinrichtungen. Auch soll eine Verbesserung der Integration von 18-25 Jährigen angestrebt werden, um letztlich den Einstieg in die Gesellschaft und in den Arbeitsmarkt zu erleichtern. Der Minister für Kinder, Familie, Flüchtlinge und Integration hat die Kleine Anfrage 591 mit Schreiben vom 15. Januar 2018 namens der Landesregierung im Einvernehmen mit dem Minister für Arbeit, Gesundheit und Soziales, der Ministerin für Schule und Bildung und der Ministerin für Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung beantwortet. Vorbemerkung der Landesregierung Es ist erklärtes Ziel der Landesregierung, die Integration der nach Nordrhein-Westfalen Geflüchteten zu verbessern. Dabei bilden Sprache, Bildung, Arbeit und Wertevermittlung das Fundament für eine verbindliche Flüchtlingsintegration. Durch die Stärkung dieser vier Säulen wollen wir die gesellschaftliche Teilhabe der Geflüchteten ermöglichen. 1. Wie soll eine verbesserte Verzahnung der unterschiedlichen Akteure von Wirtschaft, Gewerkschaften, Flüchtlingsarbeit und Kommune zur Erleichterung des Einstiegs in den Arbeitsmarkt aussehen? LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 17. Wahlperiode Drucksache 17/1715 2 Die für die berufliche Integration von Flüchtlingen wichtigen Akteure, insbesondere die damit befassten Ressorts der Landesregierung, die Arbeitsverwaltung, Wirtschaft, Gewerkschaften, Flüchtlingsarbeit und Kommunen, pflegen im Rahmen der bestehenden Strukturen einen intensiven Austausch. Im Rahmen der Landesarbeitsmarktpolitik werden darüber hinaus mit den relevanten Partnern regelmäßige Dialoge und Erfahrungsaustausche mit dem Ziel durchgeführt, Transparenz zu schaffen, in den verschiedenen Handlungsfeldern der beruflichen Integration von Flüchtlingen und der schnittstellenübergreifenden Zusammenarbeit neue Erkenntnisse zu gewinnen und Ansätze guter Praxis aufzuzeigen. Damit gehen regelmäßig Impulse für eine bessere Verzahnung der lokalen Akteure einher. Die Formate und Inhalte der Veranstaltungen werden dabei den sich ändernden Anforderungen bedarfsgerecht angepasst und - wo erforderlich - weitere Akteure einbezogen. Weitere Maßnahmen zur besseren Vernetzung von Wirtschaft, Gewerkschaften und Bildungsinstituten in den Kommunen sind in Planung. 2. Plant die Landesregierung die Einführung einer Schulpflicht für Flüchtlinge über 18 Jahren. Und wenn ja, wann? Zur Umsetzung des Koalitionsvertrages wird die Landesregierung eine verpflichtende Bildungsmaßnahme für Flüchtlinge über 18 Jahren im Rahmen der rechtlichen Möglichkeiten einführen. Hierzu ist eine sorgfältige Prüfung erforderlich, weshalb ein Umsetzungszeitpunkt derzeit noch nicht genannt werden kann. 3. Was sieht eine „konzeptionelle Weiterentwicklung der Integration von praktisch interessierten Flüchtlingen und des inklusiven Unterrichts mit Blick auf die Berufsorientierung“ im Sinne des Koalitionsvertrages vor? Die Landesregierung wird das bestehende, derzeit noch aufwachsende System der Berufsund Studienorientierung hinsichtlich seiner Wirkungen sowie Praxistauglichkeit prüfen und in Abstimmung mit den Partnern im Ausbildungskonsens Nordrhein-Westfalen weiterentwickeln. Die Landesregierung von Nordrhein-Westfalen verfolgt gemeinsam mit den Sozialpartnern und Kammern im Ausbildungskonsens das Ziel, allen Schülerinnen und Schülern durch eine flächendeckende Berufs- und Studienorientierung realistische Anschlussperspektiven aufzuzeigen. An den Schulen in Nordrhein-Westfalen ist die Berufs- und Studienorientierung fester Bestandteil des Unterrichts. Die Grundlage für die Umsetzung ist das Landesvorhaben "Kein Abschluss ohne Anschluss - Übergang Schule-Beruf in NRW“ (KAoA). Dieses mehrjährige Konzept einer systematischen Berufs- und Studienorientierung wird seit dem Schuljahr 2016/2017 flächendeckend ab der Jahrgangsstufe 8 an allen Schulformen umgesetzt. Alle Elemente gelten als Unterricht in anderer Form (RdErl. d. Ministeriums für Schule und Weiterbildung vom 07.09.2016). Für neu zugewanderte junge Menschen, die erst spät in das Schulsystem einmünden, wird zudem seit dem Schuljahr 2016/17 KAoA-kompakt angeboten, um eine systematische Erstberufsorientierung sicherzustellen. Die Zielgruppe der Schülerinnen und Schüler mit einer Schwerbehinderung und/oder mit ausgewiesenem Bedarf an sonderpädagogischer Unterstützung in den Förderschwerpunkten Geistige Entwicklung (GG), Körperliche und motorische Entwicklung (KM), Hören und Kommunikation (HK), Sehen (SE) und Sprache (SB) LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 17. Wahlperiode Drucksache 17/1715 3 in den Förderschulen und den Schulen des Gemeinsamen Lernens erhält über KAoA-STAR eine systematisierte aufeinander aufbauende, möglichst betriebsnahe Berufsorientierung. Unter den Sprachförderklassen für neu Zugewanderte am Berufskolleg in NRW wird eine Klasse im Bereich der Ausbildungsvorbereitung Teilzeit in Verbindung mit der Maßnahme „Förderzentrum für Flüchtlinge (FfF)“ der Bundesagentur für Arbeit angeboten, die durch die parallele Beschulung am Berufskolleg während der Teilnahme am Förderzentrum für Flüchtlinge nicht mehr in der Sekundarstufe II schulpflichtigen jungen neu Zugewanderten einen hohen Anteil an praktischer Tätigkeit bietet. Hier ist der Erwerb eines dem Hauptschulabschluss gleichwertigen Abschlusses möglich und es werden berufliche Kenntnisse, Fähigkeiten und Fertigkeiten und berufliche Orientierung vermittelt. Die Standorte werden für das jeweilige Schuljahr bedarfsgerecht und in Abstimmung mit den beteiligten Institutionen ermittelt. 4. Gibt es bereits ein Konzept zur Integration von Frauen in den Arbeitsmarkt? Das im Koalitionsvertrag benannte spezielle Konzept ist in Bearbeitung.