LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN 17. Wahlperiode Drucksache 17/1727 16.01.2018 Datum des Originals: 16.01.2018/Ausgegeben: 19.01.2018 Die Veröffentlichungen des Landtags Nordrhein-Westfalen sind einzeln gegen eine Schutzgebühr beim Archiv des Landtags Nordrhein-Westfalen, 40002 Düsseldorf, Postfach 10 11 43, Telefon (0211) 884 - 2439, zu beziehen. Der kostenfreie Abruf ist auch möglich über das Internet-Angebot des Landtags Nordrhein-Westfalen unter www.landtag.nrw.de Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 606 vom 4. Dezember 2017 des Abgeordneten Herbert Strotebeck AfD Drucksache 17/1458 Familiennachzug von Ausländern seit 2010 Vorbemerkung der Kleinen Anfrage Prolog: Der Familiennachzug von sogenannten Flüchtlingen ist ein großes politisches Streitthema. Die Migrationsforscherin Necla Kelek warnt davor, den Familiennachzug für subsidiär Schutzbedürftige wieder zuzulassen. „Der Familiennachzug fördert gerade Parallelgesellschaften und sendet zudem das falsche Signal an Menschen in ihren Heimatländern“, sagt Kelek.1 SPD-Spitzenpolitiker wie Ralf Stegner setzen sich hingegen weiter vehement für den Familiennachzug ein.2 Die Soziologin Kelek bemängelt dieses Verhalten linker Parteien. Mit der Familie werde auch das Wertesystem importiert, so die Expertin. Dies sei im Islam das System der Herrschaft der Männer. Mädchen würden früh verheiratet und wären bereits als Kinder Mütter. „Ich arbeite an einem Projekt mit Flüchtlingen und erlebe es dort“, sagt Kelek. Die AfD-Fraktion hatte sich im Landtag NRW bereits für eine „Bundesratsinitiative zur Aufhebung des Familiennachzugs für subsidiär Schutzberechtigte“3 eingesetzt und das Thema Familiennachzug auch mit einer Kleinen Anfrage (17/401)4 1 https://www.welt.de/politik/deutschland/article171008902/Familiennachzug-foerdert- Parallelgesellschaften.html 2 Ebd. 3 https://www.landtag.nrw.de/portal/WWW/dokumentenarchiv/Dokument?Id=MMD17/1127&quelle=alle 4 https://www.landtag.nrw.de/portal/WWW/dokumentenarchiv/Dokument?Id=MMD17/708&quelle=alle LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 17. Wahlperiode Drucksache 17/1727 2 aufgegriffen, ebenso die Grünen (17/243)5. Der Freistaat Sachen hat im November 2017 Zahlen zum Familiennachzug von 2010 bis heute veröffentlicht.6 Der Minister für Kinder, Familie, Flüchtlinge und Integration hat die Kleine Anfrage 606 mit Schreiben vom 16. Januar 2018 namens der Landesregierung im Einvernehmen mit dem Minister für Arbeit, Gesundheit und Soziales beantwortet. 1. Wie viele Ausländer kamen im Rahmen des Familiennachzuges von 2010 bis heute nach NRW (bitte aufgeschlüsselt nach Jahr, Anzahl und rechtlicher Status)? 2. Aus welchen Ländern stammen die Ausländer aus Frage 1? Die Fragen 1 und 2 werden aufgrund des Sachzusammenhangs gemeinsam beantwortet. Der Landesregierung liegen keine entsprechend der Fragestellung aufgeschlüsselten Statistiken vor. Die Bundesregierung hat mit Datum vom 30. November 2017 die Anfrage des Abgeordneten Stefan Brandner (AfD), wie viele Menschen im Rahmen des Familiennachzugs jährlich seit 2010 nach Deutschland gekommen sind, wie folgt beantwortet (Quelle: BT-Drs. 19/151): Entsprechende Daten nur für NRW liegen nicht vor. 5 https://www.landtag.nrw.de/portal/WWW/dokumentenarchiv/Dokument?Id=MMD17/710&quelle=alle 6 https://www.mdr.de/sachsen/sachsen-gestattet-mehreren-tausend-auslaendern-familiennachzug- 100.html „Aus den Daten des Ausländerzentralregisters (AZR) lässt sich die Anzahl der in einem Jahr erteilten Aufenthaltserlaubnisse aus familiären Gründen an Personen, die im gleichen Jahr eingereist sind, ermitteln. Ausweislich des AZR wurden im Jahr 2010 insgesamt 54 865 Aufenthaltserlaubnisse aus familiären Gründen an Personen erteilt, die im Jahr 2010 eingereist sind. Die Daten beinhalten alle Formen des Familiennachzugs, einschließlich des Familiennachzugs von Deutschen. Die weiteren Angaben können der folgenden Tabelle entnommen werden, wobei Angaben bis zum ersten Quartal 2017 vorliegen: Erteilte Aufenthaltserlaubnisse aus familiären Gründen im Jahr der Einreise: 2010 54.865 2011 54.031 2012 54.816 2013 56.046 2014 63.677 2015 82.440 2016 95.898 1. Quartal 2017 17.601 LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 17. Wahlperiode Drucksache 17/1727 3 3. Wie viele der Ausländer aus Frage 1 beziehen Sozialleistungen? Der Landesregierung liegen hierzu keine Erkenntnisse vor. Die amtlichen Statistiken über Sozialleistungsbezüge enthalten keine entsprechenden Merkmalsausprägungen. Gesonderte Statistiken über Familiennachzüge im Bereich der Sozialleistungsgewährung werden nicht geführt. 4. Von welcher Personenzahl im Rahmen des Familiennachzugs geht die Landesregierung für die Jahre 2018 und 2019 aus? Insoweit wird auf die Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 214 vom 22. September 2017 der Abgeordneten Gabriele Walger-Demolsky AfD (Drucksache 17/708) verwiesen. Belastbare Aussagen des Bundes in Bezug auf die zu erwartende Größenordnung des Familiennachzugs liegen der Landesregierung weiterhin nicht vor. Eine valide Schätzung ist gegenwärtig nicht möglich. 5. Sieht die Landesregierung in NRW den Familiennachzug ebenfalls als mögliches Integrationshindernis? Nein.