LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN 17. Wahlperiode Drucksache 17/1772 17.01.2018 Datum des Originals: 17.01.2018/Ausgegeben: 22.01.2018 Die Veröffentlichungen des Landtags Nordrhein-Westfalen sind einzeln gegen eine Schutzgebühr beim Archiv des Landtags Nordrhein-Westfalen, 40002 Düsseldorf, Postfach 10 11 43, Telefon (0211) 884 - 2439, zu beziehen. Der kostenfreie Abruf ist auch möglich über das Internet-Angebot des Landtags Nordrhein-Westfalen unter www.landtag.nrw.de Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 631 vom 14. Dezember 2017 des Abgeordneten Helmut Seifen AfD Drucksache 17/1527 Pensionierte Lehrer im Einsatz für den Schulfrieden Vorbemerkung der Kleinen Anfrage Zu Gipfelzeiten der Flüchtlingskrise konnten der Einsatz und das Engagement von pensionierten Lehrern im Bereich der Flüchtlingsbeschulung die schier unlösbaren Herausforderungen auffangen. In Anbetracht der Zuspitzung des Lehrermangels, insbesondere seit Ende 2015, sind pensionierte Lehrer im Einsatz gegen Unterrichtsausfall und für den Schulfrieden. In Baden-Württemberg sind rund 800 pensionierte Lehrer lediglich an Grundschulen tätig, um den Unterrichtsausfall abzufedern.1 Das Kultusministerium in Baden-Württemberg gab inzwischen bekannt, dass rund 430 Lehrerstellen durch den Einsatz pensionierter Lehrer abgedeckt würden. Die Ministerin für Schule und Bildung hat die Kleine Anfrage 631 mit Schreiben vom 17. Januar 2018 namens der Landesregierung beantwortet. 1. Wie viele pensionierte Lehrer sind in den Schulen in NRW aktiv tätig? (Bitte listen Sie die Angaben nach Schulformen auf) Pensionierte Lehrkräfte werden nach Eintritt bzw. Versetzung in den Ruhestand ausschließlich im Tarifbeschäftigungsverhältnis (wieder) eingestellt. Eine gesonderte statistische Erfassung der ehemals im Beamtenverhältnis beschäftigten Lehrkräfte erfolgt nicht. Eine genaue 1 http://www.focus.de/regional/stuttgart/bildung-rund-800-pensionierte-lehrer-an-den-grundschulen-imeinsatz _id_7953646.html (12.12.2017; 14.13 Uhr). LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 17. Wahlperiode Drucksache 17/1772 2 Ermittlung der Zahlen wäre nur mittels Auswertung der einzelnen Personalakten durch die Schulaufsichtsbehörden möglich. Dies wäre im Rahmen der für eine Antwort auf eine Kleine Anfrage zur Verfügung stehenden Zeit mit vertretbarem Aufwand durch die Schulaufsicht nicht zu leisten. Daher kann die Frage nur näherungsweise beantwortet werden. Die folgende Übersicht gibt Auskunft zu der Anzahl der tarifbeschäftigten Lehrkräfte an öffentlichen Schulen, die zum Stichtag 15. Oktober 2016 66 Jahre und älter waren. Damit ist keine Aussage verbunden, ob diese Lehrkräfte zuvor bis zur Pensionierung im Beamtenverhältnis standen. Schulform Anzahl Lehrkräfte Grundschule 69 Hauptschule 18 Realschule 34 Gemeinschaftsschule 1 Gesamtschule 31 Gymnasium 115 Förderschule G/H 10 Förderschule BK 1 Berufskolleg 133 Weiterbildungskolleg 3 Insgesamt 415 Quelle: Amtliche Schuldaten 2016/17 2. Wie viele angehende Pensionäre haben die Altersgrenze im Jahr 2015, 2016 und 2017 hinausgeschoben? Die folgende Übersicht (Stand 21.12.2017) gibt Auskunft zu der Anzahl der Beamtinnen und Beamten, die durch das Hinausschieben ihres Eintritts in den Ruhestand über die reguläre Altersgrenze hinweg seit dem jeweiligen Jahr aktuell noch weiterbeschäftigt sind: Anzahl 2015 2 Hauptschule 2 2016 9 Berufskolleg 2 Förderschule Gesamtschule Grundschule 1 Gymnasium 1 Hauptschule 2 Realschule 2 Weiterbildungskolleg 1 2017 39 Berufskolleg 6 LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 17. Wahlperiode Drucksache 17/1772 3 Förderschule 1 Gesamtschule 4 Grundschule 19 Gymnasium 4 Hauptschule 4 Realschule 1 Sekundarschule insgesamt: 50 Quelle: Personalverwaltungssystem NRW (PersNRW EMIL) 3. Berücksichtigt die Landesregierung den Ausfall der Tätigkeit von pensionierten Lehrern in den Prognosen zum Lehrermangel? Ja. 4. Plant die Landesregierung den gezielten Einsatz von pensionierten Lehrern zur Kompensation vakanter Lehrerstellen? Im August 2016 wurde zur Gewinnung weiterer Personengruppen für den Unterricht bei den Schulleitungen der Grundschulen u.a. dafür geworben, geeignete Pensionärinnen und Pensionäre für den Einsatz im Vertretungsunterricht anzusprechen. Die Ansprache soll gezielt durch die Schulleitungen erfolgen. Die Beschäftigung von Ruhestandsbeamtinnen und –beamten erfolgt in der Regel nur zu Vertretungszwecken. Dabei ist nicht ausgeschlossen, dass auch vakante Lehrkräftestellen vorübergehend besetzt werden. Eine gezielte Einsatzplanung ist allerdings nicht möglich, da die Beschäftigung über das Pensionsalter hinaus immer auf freiwilliger Basis der Betroffenen erfolgt. 5. Wie verhält sich die Landesregierung zu der Öffnung der Hinzuverdienstgrenze für Pensionäre? Durch Änderung des Landesbeamtenversorgungsgesetzes ist die Hinzuverdienstgrenze für Beamtinnen und Beamte im Ruhestand, die wieder im öffentlichen Dienst beschäftigt werden, ab Erreichen der gesetzlichen Altersgrenz7e befristet bis zum 31.12.2019 ausgesetzt (rückwirkend für alle Erwerbseinkommen, die seit 01.01.2017 erzielt worden sind). Damit ist es für pensionierte Lehrkräfte aktuell finanziell deutlich attraktiver, auch in einem größeren Stundenumfang wieder zu unterrichten. Die betroffenen Beamtinnen und Beamten müssen in diesen Fällen nicht mit Abzügen bei ihrem Ruhegehalt rechnen. Treten Lehrkräfte oder andere Beamtinnen und Beamte vorzeitig in den Ruhestand, gelten bis zum Erreichen der Regelaltersgrenze die regulären Hinzuverdienstgrenzen.