LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN 17. Wahlperiode Drucksache 17/1786 18.01.2018 Datum des Originals: 17.01.2018/Ausgegeben: 23.01.2018 Die Veröffentlichungen des Landtags Nordrhein-Westfalen sind einzeln gegen eine Schutzgebühr beim Archiv des Landtags Nordrhein-Westfalen, 40002 Düsseldorf, Postfach 10 11 43, Telefon (0211) 884 - 2439, zu beziehen. Der kostenfreie Abruf ist auch möglich über das Internet-Angebot des Landtags Nordrhein-Westfalen unter www.landtag.nrw.de Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 655 vom 21. Dezember 2017 der Abgeordneten Eva-Maria Voigt-Küppers und Josef Neumann SPD Drucksache 17/1575 Wie geht es weiter mit der Produktionsschule? Vorbemerkung der Kleinen Anfrage Das Modell der Produktionsschule ist ein niedrigschwelliges Angebot in freier Trägerschaft, das eine praktische und produktive Tätigkeit in einer betriebsähnlichen Struktur beinhaltet. Hierbei sollen junge Menschen, bei denen sich kein schulischer Erfolg eingestellt hat, für den Arbeitsmarkt qualifiziert werden. Die persönliche Betreuung und Anleitung findet hierbei in einem deutlich größeren Umfang statt als in einem Betrieb, da hierfür spezielle Projektmittel vorgesehen sind. Insgesamt ist die Produktionsschule ein wichtiger Baustein des Übergangssystems Schule– Beruf. In der Sitzung des Ausschusses für Arbeit, Gesundheit und Soziales vom 22. November 2017 hat Minister Karl-Josef Laumann in wenigen Sätzen das Ende der Produktionsschulen angekündigt und begründet. Das Projekt solle ab Sommer 2018 durch die Wiedereinführung des Werkstattjahres ersetzt werden, da es sich aus seiner Sicht „nicht besonders bewährt“ habe (APr 17/96: 6). Entgegen dieser Bewertung berichten Träger von Produktionsschulen von den großen Erfolgen des Programms. Kritisiert wird zudem die Argumentation des Ministers, dass die Abbrecherquote bei über 60 Prozent liege: Hierbei werde ignoriert, dass es auch zahlreiche Abbrüche positiver Art gebe – beispielsweise bei Vermittlung in eine Berufsausbildung. Für die Träger und ihre Beschäftigten, aber auch für die Teilnehmerinnen und Teilnehmer muss schnellstmöglich Klarheit darüber geschaffen werden, wie das Folgemodell der Produktionsschule aussehen soll. Die laufende Förderperiode endet am 31. August 2018 und den Trägern und ihren Beschäftigten muss Zeit eingeräumt werden, sich auf das Folgeprogramm einzurichten. LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 17. Wahlperiode Drucksache 17/1786 2 In der letzten Legislaturperiode war die Landesregierung in einem stetigen Austausch mit den Trägern der Produktionsschulen. Gerade angesichts des angekündigten Projektendes ist eine zügige Information über mögliche Folgeprogramme dringend notwendig. Der Minister für Arbeit, Gesundheit und Soziales hat die Kleine Anfrage 655 mit Schreiben vom 17. Januar 2018 namens der Landesregierung im Einvernehmen mit der Ministerin für Schule und Bildung beantwortet. 1. In welchem Umfang hat eine Evaluation des Modells Produktionsschule stattgefunden? 2. Liegt der Landesregierung ein entsprechender Bericht zu dieser Evaluation vor? Die Fragen 1 und 2 werden zusammenhängend beantwortet. Das Programm Produktionsschule.NRW wurde nicht in engem Sinn evaluiert. Die Bewertung der Programmergebnisse wurde auf Grundlage der Ergebnisse des regulären Monitorings (Auswertungen der über das Portal „ABBA Online“ erfassten Teilnehmerdaten zur Umsetzung des ESF in Nordrhein-Westfalen) vorgenommen. Über die Ergebnisse des Monitorings wurde dem Ausschuss für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landtags Nordrhein-Westfalen Bericht erstattet (Vorlage 16/4706 vom 1. Februar 2017). Zudem wurde zur internen Programmbewertung eine Sondererhebung der Gesellschaft für innovative Beschäftigungsförderung mbH (G.I.B.) herangezogen. 3. Welche Erfolgs-/Abbruchquoten, abweichend von der Produktionsschule, erwartet die Landesregierung beim Wechsel hin zum Werkstattjahr? Die Landesregierung erwartet durch den Wechsel zum Werkstattjahr eine Verbesserung der Erfolgsquoten im Vergleich zur Produktions-schule. Eine exakte Prognose von künftigen Erfolgs- bzw. Abbruch-quoten kann auf fundierter Basis nicht gegeben werden. 4. Wann legt die Landesregierung ein Folgeprogramm für die Produktionsschulen vor? Es ist geplant, dass die Umsetzung des Werkstattjahrs im September 2018 beginnt. Ein entsprechender Programmaufruf ist zum Ende des 1. Quartals 2018 in Planung. 5. In welchem Umfang können die bisherigen Träger der Produktionsschulen damit rechnen, auch am Folgeprogramm teilzunehmen? Es ist geplant, auch für das neue Werkstattjahr einen öffentlichen Programmaufruf in Verbindung mit einem Ausschreibungsverfahren durchzuführen. Die bisherigen Träger der Produktionsschulen haben hierbei selbst-verständlich die Möglichkeit, sich auf die jeweiligen Lose mit ihren Konzepten zu bewerben.