LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN 17. Wahlperiode Drucksache 17/1787 18.01.2018 Datum des Originals: 17.01.2018/Ausgegeben: 23.01.2018 Die Veröffentlichungen des Landtags Nordrhein-Westfalen sind einzeln gegen eine Schutzgebühr beim Archiv des Landtags Nordrhein-Westfalen, 40002 Düsseldorf, Postfach 10 11 43, Telefon (0211) 884 - 2439, zu beziehen. Der kostenfreie Abruf ist auch möglich über das Internet-Angebot des Landtags Nordrhein-Westfalen unter www.landtag.nrw.de Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 645 vom 20. Dezember 2017 des Abgeordneten Frank Neppe FRAKTIONSLOS Drucksache 17/1562 ABC-Alarm in Hemer Vorbemerkung der Kleinen Anfrage Am Freitag 24.11.2017 wurde bei der Feuerwehr der Stadt Hemer ein Einsatz ausgelöst, welcher sich zu einem ausgewachsenen ABC-Alarm in der Elsa-Brandström-Straße entwickelte. Ausgangspunkt war ein Brief, der womöglich aus einem arabischen Land stammte. Er war an eine Ärztin aus Hemer adressiert. Dieser Brief erschien der Ärztin verdächtig, woraufhin sie ihn bei der Polizeiwache in besagter Straße abgegeben hat. Im Beisein von vier Beamten wurde er dort geöffnet. Die Beamten und die Ärztin zeigten daraufhin gesundheitliche Reaktionen. Die Feuerwehr wurde alarmiert, der Umschlag in einem Eimer ins Freie gebracht. Danach waren rund 63 freiwillige Feuerwehrleute aus Hemer zusammen mit den Kräften der hauptamtlichen Wache im Einsatz, zusätzlich unterstützt von Kollegen aus Iserlohn. Die Seuthestraße und die Elsa-Brandström-Straße waren gesperrt. Die Polizeiwache geräumt und demnach nicht mehr einsatzbereit. Ein Löschzug der Feuerwehr baute Dekontaminationszelte auf. Vier Polizeibeamte und die Ärztin wurden dekontaminiert und dann durch drei anwesende Notärzte betreut. Feuerwehrleute trugen Schutzanzüge und waren zum Teil unter Atemschutz. Weitere Verstärkung rückte dann aus Dortmund an. Die Analytische Task Force kam als Sondereinsatzteam nach Hemer. Dieses hatte unter anderem einen sogenannten Abrollbehälter dabei – ein Labor, in dem die unbekannte Substanz von einem Chemiker direkt vor Ort untersucht werden konnte. Nach Pressemeldungen hat diese Untersuchung allerdings keine giftigen Stoffe nachweisen LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 17. Wahlperiode Drucksache 17/1787 2 Der Minister des Innern hat die Kleine Anfrage 645 mit Schreiben vom 17. Januar 2018 namens der Landesregierung im Einvernehmen mit dem Minister der Justiz beantwortet. 1. Ist dieses Ereignis der Landesregierung bekannt und wenn ja seit wann? Die Landesregierung wurde am 24.11.2017 von der Kreispolizeibehörde Märkischer Kreis mit Meldung über wichtige Ereignisse informiert. 2. Konnte inzwischen festgestellt werden, ob der Brief tatsächlich aus dem Ausland kam und wenn ja aus welchem Land? Nach derzeitigem Ermittlungsstand stammte der Brief aus dem Ausland. Die Ermittlungen zum Absendeort dauern an. 3. Um welchen Stoff handelt es sich nach aktuellem Ermittlungsstand? Der Landesregierung ist nicht bekannt, um welchen Stoff es sich gehandelt haben könnte. Bislang haben die Untersuchungen weder in der Raumluft noch am Briefumschlag auffällige Substanzen feststellen können. Auch eine radioaktive Strahlung wurde nicht festgestellt. Im Übrigen dauern die Ermittlungen an. 4. Wie soll vor dem Hintergrund, dass die Bevölkerung zum Zeitpunkt des Geschehens weder durch die Behörden noch durch offizielle Pressemeldungen informiert wurde, bei ähnlichen Fällen in Zukunft ein ausreichender Schutz oder zumindest eine Warnung der Bevölkerung vorgenommen werden? Eine Warnung oder die vorsorgliche Information der Bevölkerung ist zu veranlassen, wenn als Folge eines Großschadenereignisses („Katastrophe“) oder einer allgemeinen Gefährdungslage, wie die Ausbreitung einer Schadstoffwolke, sowie bei Waldbrand- und Unwettergefahren eine Lebens- oder erhebliche Gesundheitsgefahr für eine größere Gruppe von Personen unmittelbar bevorsteht oder zu befürchten ist. Bei dem Einsatzgeschehen in Hemer lagen diese Voraussetzungen zur Bevölkerungsinformation oder -warnung nicht vor. 5. Welche Informationen hat die Landesregierung über ähnliche Fälle? Der Landesregierung liegen keine Informationen über vergleichbare Sachverhalte in Nordrhein-Westfalen vor.