LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN 17. Wahlperiode Drucksache 17/1788 18.01.2018 Datum des Originals: 17.01.2018/Ausgegeben: 23.01.2018 Die Veröffentlichungen des Landtags Nordrhein-Westfalen sind einzeln gegen eine Schutzgebühr beim Archiv des Landtags Nordrhein-Westfalen, 40002 Düsseldorf, Postfach 10 11 43, Telefon (0211) 884 - 2439, zu beziehen. Der kostenfreie Abruf ist auch möglich über das Internet-Angebot des Landtags Nordrhein-Westfalen unter www.landtag.nrw.de Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 620 vom 14. Dezember 2017 der Abgeordneten Iris Dworeck-Danielowski und Dr. Martin Vincentz AfD Drucksache 17/1481 Sind bald Frauen, weil sie nicht mehr in Frauenhäusern aufgenommen werden können, auf sich allein gestellt? Vorbemerkung der Kleinen Anfrage Laut Medienberichten sei der Caritasverband für die Diözese Münster besorgt über die Platznot in Frauenhäusern in NRW. Als Gründe werden der angespannte Wohnungsmarkt angegeben, welcher es Frauen mit Kindern erschwert eine Wohnung zu finden und die Zunahme an geflüchteten Frauen, die aufgrund häuslicher Gewalt Zuflucht suchen. Die Belegzahlen in NRW seien seit zwei Jahren auf einem Rekordhoch. Die Ministerin für Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung hat die Kleine Anfrage 620 mit Schreiben vom 17. Januar 2018 namens der Landesregierung im Einvernehmen mit dem Minister für Kinder, Familie, Flüchtlinge und Integration beantwortet. 1. Wie hoch ist laut Landesregierung die durchschnittliche Verweildauer in Frauenhäusern in NRW? Die durchschnittliche Verweildauer in den landesgeförderten Frauenhäusern lag im Jahr 2016 bei rund zwei Monaten. Daten für das laufende Jahr liegen noch nicht vor. 2. Wie hoch ist laut Landesregierung in NRW in Frauenhäusern der Anteil der Frauen mit Kindern? Die Angabe des Anteils von Frauen mit Kindern ist nicht möglich, da diese Daten nicht erfasst werden. LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 17. Wahlperiode Drucksache 17/1788 2 3. Wie hoch ist die Anzahl der Kinder pro Mutter in einem Frauenhaus in NRW? Im Jahr 2016 fanden insgesamt 3.602 Frauen und 3.789 Kinder Aufnahme in den landesgeförderten Frauenhäusern. Daten zur Anzahl der Kinder pro Mutter werden nicht erfasst. 4. Wie hoch ist laut Landesregierung die Anzahl der Frauen mit „Fluchthintergrund“? Die Angabe zur Anzahl von nach Deutschland geflüchteten Frauen in den landesgeförderten Frauenhäusern ist nicht möglich, da diese Daten nicht erfasst werden. 5. Welche Maßnahmen möchte die Landesregierung gegen die Platznot einleiten? Die Landesregierung steht in einem engen Austausch mit den Trägervertretungen der Frauenhäuser und klärt derzeit die erforderlichen Rahmenbedingungen.