LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN 17. Wahlperiode Drucksache 17/1789 17.01.2018 Datum des Originals: 17.01.2018/Ausgegeben: 23.01.2018 Die Veröffentlichungen des Landtags Nordrhein-Westfalen sind einzeln gegen eine Schutzgebühr beim Archiv des Landtags Nordrhein-Westfalen, 40002 Düsseldorf, Postfach 10 11 43, Telefon (0211) 884 - 2439, zu beziehen. Der kostenfreie Abruf ist auch möglich über das Internet-Angebot des Landtags Nordrhein-Westfalen unter www.landtag.nrw.de Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 657 vom 21. Dezember 2017 des Abgeordneten Frank Müller SPD Drucksache 17/1590 Nachfrage: Sieht Bauministerin Ina Scharrenbach keinen Bedarf für rollstuhlgerechten Wohnraum in Essen? Vorbemerkung der Kleinen Anfrage Mit meiner Kleinen Anfrage an die Landesregierung (Drs. 17/1234) habe ich mich u.a. nach dem Bedarf an rollstuhlgerechten Wohnraum in Essen und den von Frau Ministerin Scharrenbach in der Presseberichterstattung (vgl. WDR 06.11.2017: „NRW-Bauministerin: Keine Quote für Rollstuhl-Wohnungen“) angesprochenen „Staatlichen Bauprojekten“ erkundigt. In der Antwort wird ausgeführt, dass „… weder damals noch heute konkrete Bedarfszahlen für einzelne Kommunen vorliegen […]. Daten zum Wohnungsbestand liegen der Landesregierung nicht vor.“ Mit der Antwort auf diese Kleine Anfrage ergeben sich daher noch einige Nachfragen und die Bitte um Präzisierungen. Die Ministerin für Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung hat die Kleine Anfrage 657 mit Schreiben vom 17. Januar 2018 namens der Landesregierung im Einvernehmen mit dem Minister für Arbeit, Gesundheit und Soziales beantwortet. 1. Weshalb sieht die Landesregierung keinen Bedarf für eine Quote bei R- Wohnungen, wenn doch nach eigenen Aussagen keine konkreten Bedarfszahlen vorliegen und von Behindertenverbänden bereits im Zuge der Novelle die Quoten für R-Wohnungen begrüßt wurde? Zu keinem Zeitpunkt im Rahmen der Abfassung der von der Vorgängerregierung novellierten Landesbauordnung 2016 wurde ein Bedarf an sogenannten „R-Wohnungen“ festgestellt: Die vorherige Landesregierung selbst schlug in dem damaligen Gesetzentwurf eine „R-Quote“ von LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 17. Wahlperiode Drucksache 17/1789 2 1:6 vor, im weiteren Verhandlungsverlauf wurde daraus 1:8. Die Landesregierung lehnt diese pauschale flächendeckende Vorgabe bei sogenannten „R-Wohnungen“ ab. Die Landesregierung wird rollstuhlgerechten Wohnraum schaffen. Das Ziel ist nicht mit starren Quoten, die von Dahlem bis Köln gleichermaßen gelten, zu erreichen. Dies haben die Sachverständigen der am Bau Beteiligten in den Anhörungen vor dem 15. Dezember 2016 immer wieder verdeutlicht. Der pragmatische Ansatz der Landesregierung löst damit einen dogmatischen Ansatz der Vorgängerregierung ab und vereint damit auf der einen Seite die tatsächliche Schaffung von „R-Wohnungen“ mit der Bezahlbarkeit von Wohnraum auf der anderen Seite. 2. Sieht die Landesregierung demnach keine Notwendigkeit, für ausreichend rollstuhlgerechten Wohnraum zu sorgen? Die neue Landesbauordnung, die am 1. Januar 2019 in Kraft treten soll, wird keine starren Quoten für den Bau von rollstuhlgerechten Wohnungen enthalten. Die neue Landesregierung wird ein breites Maßnahmenbündel auf den Weg bringen, um dem selbstbestimmten Wohnen sowie der Nachhaltigkeit beim Wohnen im einwohnergrößten Bundesland Geltung – unter Berücksichtigung des Postulats des bezahlbaren Wohnraums - zu verschaffen; dieses Maßnahmenbündel wird auch die konkrete Schaffung von „R- Wohnungen“ zum Gegenstand haben. 3. Wie ist vor dem Hintergrund von Frage 2 die Aussage „Spezielle Rollstuhl- Wohnungen könnten zudem in staatlichen Bauprojekten entstehen.“ im genannten WDR-Bericht zu verstehen? 4. Weshalb hat Frau Ministerin Scharrenbach laut Pressebericht auf diese „staatlichen Bauprojekte“ verwiesen, von denen sie kein einziges benennt? 5. Entstehen die von der Landesregierung häufig genannten höheren Kosten für rollstuhlgerechten Wohnraum nicht auch bei staatlich geförderten Wohnungsbauprojekten? Die Fragen 3 bis 5 werden zusammen beantwortet. Die künftige Wohnraumförderung des Landes Nordrhein-Westfalen wird im Gegensatz zum Ansatz der Vorgängerregierung dafür Sorge tragen, dass rollstuhlgerechter Wohnraum dort wirtschaftlich errichtet werden kann, wo ein entsprechender Bedarf besteht. Durch ein neues Zusatzdarlehen mit einer angemessenen Pauschale wird zukünftig auch der bauliche Mehraufwand gegenüber barrierefreien Wohnungen berücksichtigt, der durch besondere Ausstattungsmerkmale von rollstuhlgerechten Standards entsteht (zum Beispiel: besondere Sanitärausstattung, besondere Bedienelemente an Türen, Fenstern und Elektroinstallationen, Stützgriffe, Haltebügel, unterfahrbare Einbauküche). Auf dieses Zusatzdarlehen soll ein Tilgungsnachlass gewährt werden. Anders als durch starre Quotenvorgaben in einem Gesetz wird so treffsicher erreicht, dass rollstuhlgerechter Wohnraum bei tatsächlichem Bedarf auch entsteht. LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 17. Wahlperiode Drucksache 17/1789 3