LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN 17. Wahlperiode Drucksache 17/1799 19.01.2018 Datum des Originals: 18.01.2018/Ausgegeben: 24.01.2018 Die Veröffentlichungen des Landtags Nordrhein-Westfalen sind einzeln gegen eine Schutzgebühr beim Archiv des Landtags Nordrhein-Westfalen, 40002 Düsseldorf, Postfach 10 11 43, Telefon (0211) 884 - 2439, zu beziehen. Der kostenfreie Abruf ist auch möglich über das Internet-Angebot des Landtags Nordrhein-Westfalen unter www.landtag.nrw.de Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 618 vom 13. Dezember 2017 des Abgeordneten Matthi Bolte-Richter BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Drucksache 17/1479 CDU-Klüngel statt Bürgergesundheit: Ist das Umweltministerium bei der Luftreinhaltung am Bielefelder Jahnplatz nicht mit seinen eigenen Messungen im Reinen? Vorbemerkung der Kleinen Anfrage In der Antwort auf meine Kleine Anfrage Nr. 183 hat die Ministerin für Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz festgestellt, dass die Luftschadstoffmessungen am Jahnplatz in Bielefeld (Messstelle Herforder Straße) nach Standort und Methodik den Vorgaben des EU- Rechts erfolgen. Damit wurde zugleich bestätigt, dass im Hinblick auf die Gesundheit der Bielefelder Bevölkerung nach wie vor Handlungsbedarf besteht, weil die Grenzwerte bereits seit vielen Jahren überschritten werden. Am 24.11.2017 berichteten die Bielefelder Medien, dass das LANUV nun ergänzend zu den bisherigen Messungen durch einen Passivsammler einen weiteren Messcontainer aufstellen will. Hierfür sei die „Initiative von CDU-Politikern auf Landesebene“ – so die „Neue Westfälische“ vom 24.11.2017 – ursächlich. Am 2.12.2017 berichteten die Bielefelder Medien über weitere Gutachten, die durch die Industrie- und Handelskammer Ostwestfalen zu Bielefeld, die Handwerkskammer Ostwestfalen-Lippe sowie des Handelsverbands OWL. Diesen Gutachten zufolge sei der durch das LANUV ausgewählte Messpunkt für den Messcontainer an der Herforder Straße zwischen Jahnplatz und Friedrich-Ebert-Straße nicht repräsentativ. Der CDU- Europaabgeordnete Elmar Brok wird hierzu im „Westfalen-Blatt“ vom 2.12.2017 mit der Behauptung: „Hier wird eine Falschauslegung von EU-Recht als Legitimation für eine einseitige Städteplanung genutzt“ zitiert. Brok vermutet hinsichtlich der Auswahl des Standorts des Messcontainers, „dass die Stadtverwaltung manipulativ tätig wird“. LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 17. Wahlperiode Drucksache 17/1799 2 Ebenfalls am 2.12.2017 wird der vorgenannte Europaabgeordnete in der „Neuen Westfälischen“ mit der Aussage zitiert: „Die Vertreter des zuständigen Ministeriums haben uns Recht gegeben, dass das bisherige Verfahren nicht korrekt ist“. Die Ministerin für Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz hat die Kleine Anfrage 618 mit Schreiben vom 18. Januar 2018 namens der Landesregierung im Einvernehmen mit dem Minister für Verkehr und dem Minister für Bundes- und Europaangelegenheiten sowie Internationales beantwortet. 1. Ist es üblich, dass aufgrund der Intervention von CDU-Politikern ein Messstandort und/oder eine Messmethode bei Luftschadstoffmessungen verändert wird, obwohl das Ministerium die zuvor verwendeten Standorte und Methoden als rechtlich und fachlich geeignet und mit EU-Recht vereinbar bewertet hat? Im Rahmen der Fachgespräche über die Fortschreibung der Luftreinhaltepläne diverser Kommunen des Landes prüft das Ministerium auch die bisherige Auslegung der rechtlichen Rahmenbedingungen, u.a. der Messstandorte. 2. Mit welchen Kriterien, nach denen Messstellen des LANUV eingerichtet werden, ist sichergestellt, dass dabei weder Stadtverwaltung noch Ministerien manipulativ Einfluss nehmen können? Die Auswahl von Probenahmestellen erfolgt unter Berücksichtigung der gesetzlichen Vorgaben, die auch eine Beteiligung Dritter wie der Stadtverwaltung vorsehen. 3. Wird die Landesregierung aufgrund der in der Vorbemerkung angesprochenen Gutachten der Bielefelder Kanzlei Brandi und der Akus GmbH im Auftrag von IHK, Handwerkskammer und Handelsverband erneut die Messmethodik und/oder den Messstandort ändern, wodurch sie erneut auf eine Intervention Dritter reagieren würde? Wie zu Frage 1 dargestellt, wird die bisherige Auslegung der rechtlichen Rahmenbedingungen, u.a. der Messstandorte, einer Prüfung unterzogen. Die Ergebnisse dieser Prüfung bleiben abzuwarten. 4. Welcher Vertreter des Ministeriums für Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz hat mit welcher Begründung hat seitens gegenüber dem Europaabgeordneten Elmar Brok, der Bielefelder CDU, Mitgliedern des Rates der Stadt Bielefeld oder anderen kommunalpolitischen Akteur*innen in Bielefeld behauptet, dass das bisherige Verfahren nicht korrekt sei, obwohl die Ministerin für Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz in der Antwort auf meine Kleine Anfrage Nr. 183 das Gegenteil erklärt hat? Über derartige Äußerungen eines Mitarbeiters des Ministeriums für Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz ist mir nichts bekannt. 5. Empfiehlt die Landesregierung angesichts des Gesamtvorgangs und vor dem Hintergrund des drohenden Vertragsverletzungsverfahrens mit der Europäischen Union der Stadt Bielefeld, geplante Maßnahmen zur Schadstoffreduzierung in dem LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 17. Wahlperiode Drucksache 17/1799 3 betroffenen Bereich „Jahnplatz“ für die Messperiode eines Kalenderjahres auszusetzen, bis neue belastbare Messdaten vorliegen? Nein.