LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN 17. Wahlperiode Drucksache 17/1823 24.01.2018 Datum des Originals: 18.01.2018/Ausgegeben: 29.01.2018 Die Veröffentlichungen des Landtags Nordrhein-Westfalen sind einzeln gegen eine Schutzgebühr beim Archiv des Landtags Nordrhein-Westfalen, 40002 Düsseldorf, Postfach 10 11 43, Telefon (0211) 884 - 2439, zu beziehen. Der kostenfreie Abruf ist auch möglich über das Internet-Angebot des Landtags Nordrhein-Westfalen unter www.landtag.nrw.de Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 627 vom 15. Dezember 2017 des Abgeordneten Mehrdad Mostofizadeh BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Drucksache 17/1523 Wie langsam mahlen die Mühlen in der Landesregierung? Warum missachtet der Ministerpräsident das Recht der Abgeordneten auf zeitgerechte Beantwortung ihrer Fragen? Vorbemerkung der Kleinen Anfrage Mit Schreiben vom 12.September 2017 habe ich die Landesregierung in der Kleinen Anfrage 295 um die Beantwortung von fünf Fragen zur Rolle des Justizministers Peter Biesenbach gebeten. Die Antwort ist hier dokumentiert: „Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 295 vom 12. September 2017 des Abgeordneten Mehrdad Mostofizadeh BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Drucksache 17/607 Justizminister als Kreistagsmitglied, Fraktionsvorsitzender und Mitglied im Verwaltungsrat der Kreissparkasse Köln - Kann sich die Landesregierung einen Teilzeit -Justizminister ohne ungeteilten Einsatz für das Ministerium leisten? Laut eines Berichtes des Oberbergischen Anzeigers vom 08. September 2017 wurde NRW - Justizminister Peter Biesenbach von der Fraktion der CDU im Oberbergischen Kreis am 06. September erneut zum Vorsitzenden gewählt. Hinzu kommt, dass er offensichtlich auch als Mitglied der Landesregierung weiterhin im Verwaltungsrat und in Ausschüssen der Kreissparkasse Köln tätig ist und in dieser Funktion auch weiterhin an Sitzungen teilgenommen hat. In Art. 64 Abs. 2 Satz 1 der Landesverfassung NRW heißt es: „Mit dem Amte eines Mitgliedes der Landesregierung ist die Ausübung eines anderen öffentlichen Amtes oder einer anderen Berufstätigkeit in der Regel unvereinbar“. In der Kommentierung zur Landesverfassung von Heusch/Schönenbroicher heißt es zur Definition des öffentlichen Amtes, dass Ämter in der mittelbaren Staatsverwaltung und auf kommunaler Ebene davon erfasst werden. Es sei jedoch LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 17. Wahlperiode Drucksache 17/1823 2 nicht schon die Innehabung eines öffentlichen Amtes unzulässig, sondern unvereinbar sei allein die Ausübung der damit verbundenen Tätigkeiten, da das Amt des Ministers grundsätzlich den ungeteilten Einsatz des Amtsinhabers fordert. Art. 64 Abs. 2 LVerf NRW verhindere hingegen nicht die Ausübung eines Parteienamtes. Allerdings ist für einen derartigen Fall die aktive Entscheidung der / des Ministerpräsidenten bezüglich einer Erlaubnis für die Ausübung eines solchen öffentlichen Amtes nötig. Laut einem aktuellen wissenschaftlichen Gutachten zum kommunalen Ehrenamt in NRW liegt der zeitliche Arbeitsaufwand eines Fraktionsvorsitzenden in einem Kreistag bei durchschnittlich 40,8 Stunden im Monat. Als Mitglied der Landesregierung hat Minister Biesenbach Einfluss auf die Ausgestaltung unter anderem des Gemeindefinanzierungsgesetzes und weiterer Fachgesetze, die die Kommunen unmittelbar oder mittelbar betreffen und nimmt an ihrer Beschlussfassung teil. Der Ministerpräsident hat die Kleine Anfrage 295 mit Schreiben vom 2. November 2017 namens der Landesregierung im Einvernehmen mit dem Minister der Justiz beantwortet. Der Ministerpräsident hat die Kleine Anfrage 627 mit Schreiben vom 18. Januar 2018 namens der Landesregierung im Einvernehmen mit dem Minister der Justiz beantwortet. 1. Welcher Rechercheaufwand von mehr als vier Wochen hinderte die Landesregierung daran, die Fragen 1 und 2 in der Kleinen Anfrage 295 rechtzeitig zu beantworten? Bitte einzeln auflisten. 2. Die Landesregierung führt aus, dass sie bereits bei der Berufung des Ministers die Rechtslage geprüft und in Bezug auf die Funktion des Vorsitzenden einer Kreistagsfraktion kein Ernennungshindernis gesehen habe. Wieso konnte dies erst acht Wochen später dem fragenden Abgeordneten mitgeteilt werden? 3. Der zögerliche Justizminister hat rund sieben Wochen gewartet nachdem die Kleine Anfrage 295 an die Landesregierung gerichtet wurde, um sein Mandat als Kreistagsmitglied niederzulegen und somit auch seine Funktion als Fraktionsvorsitzender aufzugeben. Welche Motivation hatte der Justizminister bzw. die Landesregierung solange mit der Beantwortung der Kleinen Anfrage zu warten, bis der unter Druck geratene Justizminister diese Schritte vollzogen hatte? 4. Was hinderte den Ministerpräsidenten daran die Fragen 4 und 5 der Kleinen Anfrage 295 zeitgerecht zu beantworten? Bitte einzeln auflisten. 5. Haben die Beratungen der Ministerehrenkommission eine Sperrwirkung für die Beantwortung von Kleinen Anfragen durch das Parlament? Die Fragen 1 bis 5 werden gemeinsam beantwortet: Die Landesregierung ist auch nach Maßgabe der verfassungsgerichtlichen Rechtsprechung gehalten, Kleine Anfragen zutreffend und vollständig zu beantworten. Die Antwort auf die Kleine Anfrage 295 wurde vorgelegt, nachdem die rechtliche Bewertung des Sachverhaltes abgeschlossen und die Antwort mit dem Justizminister abgestimmt war.