LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN 17. Wahlperiode Drucksache 17/1832 24.01.2018 Datum des Originals: 24.01.2018/Ausgegeben: 29.01.2018 Die Veröffentlichungen des Landtags Nordrhein-Westfalen sind einzeln gegen eine Schutzgebühr beim Archiv des Landtags Nordrhein-Westfalen, 40002 Düsseldorf, Postfach 10 11 43, Telefon (0211) 884 - 2439, zu beziehen. Der kostenfreie Abruf ist auch möglich über das Internet-Angebot des Landtags Nordrhein-Westfalen unter www.landtag.nrw.de Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 661 vom 22. Dezember 2017 des Abgeordneten Martin Börschel SPD Drucksache 17/1594 Übernahme der Städtischen Kliniken Köln durch die Uniklinik Köln Vorbemerkung der Kleinen Anfrage Die Gesundheitslandschaft in Nordrhein-Westfalen ist durch einen Mix städtischer, kirchlicher und privater Krankenhäuser und vom Land NRW getragener Universitätskliniken geprägt. Hierüber sollen sowohl die Gesundheitsversorgung der nordrhein-westfälischen Bevölkerung als auch dringend notwendige medizinische Forschung und die Ausbildung der Ärztinnen und Ärzten sichergestellt werden. Dem "Kölner Stadt-Anzeiger" vom 21. Dezember 2017 ist zu entnehmen, dass die Universitätsklinik Köln der Kölner Oberbürgermeisterin ein indikatives Angebot zur Übernahme der Städtischen Kliniken Köln vorgelegt habe. Das Universitätsklinikum Köln ist eine eigenständige Anstalt des öffentlichen Rechts. Das Ministerium für Kultur und Wissenschaft des Landes Nordrhein-Westfalen fungiert als zuständige Rechtsaufsichtsbehörde. Im Aufsichtsrat ist das Land durch das Ministerium der Finanzen und das Ministerium für Kultur und Wissenschaft vertreten. Die Übernahme der Städtischen Kliniken durch die Universitätsklink Köln wirft Fragen auf und löst Befürchtungen aus, insbesondere hinsichtlich der Gesundheitsversorgung der Bevölkerung in Köln und der Region, der Sicherheit und Qualität der Arbeitsplätze im Kölner Gesundheitswesen sowie des bestehenden Forschungsnetzwerkes in Köln. Ebenso erzeugen die Übernahmepläne in Köln Unsicherheiten bezüglich der Struktur des bestehenden Krankenhausmixes in anderen Regionen und Kommunen Nordrhein-Westfalens. Es ist davon auszugehen, dass das Universitätsklinikum Köln durch seine Geschäftsführung nicht ohne Kenntnis und Zustimmung der zuständigen Ministerien eine Übernahme der Städtischen Kliniken in der Presse ankündigt und durch ein Angebot unterlegt. Die Ministerin für Kultur und Wissenschaft hat die Kleine Anfrage 661 mit Schreiben vom 24. Januar 2018 namens der Landesregierung im Einvernehmen mit dem Minister für Arbeit, Gesundheit und Soziales beantwortet. LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 17. Wahlperiode Drucksache 17/1832 2 1. Wie bewertet die Landesregierung das der Oberbürgermeisterin der Stadt Köln vorgelegte indikative Angebot der Universitätskliniken Köln in seiner Gesamtheit und hinsichtlich aller einzelnen Elemente? Die Landesregierung wurde darüber informiert, dass das Universitätsklinikum Köln, Anstalt des öffentlichen Rechts, der Stadt Köln ein Indikatives Angebot zur strategischen Zusammenarbeit mit den Städtischen Kliniken Köln unterbreitet hat. Damit die Landesregierung die angestrebte Zusammenarbeit bewerten kann, muss - ein Ratsbeschluss der Stadt Köln - eine kartellrechtliche Prüfung - eine Risikoprüfung ("due diligence") erfolgen. Eine Bewertung aufgrund einer Absichtserklärung kann daher derzeit nicht erfolgen. 2. Welche Konsequenzen haben die Übernahmepläne für die Gesundheitsversorgung der Kölner Bevölkerung? 3. Welche Konsequenzen haben die Übernahmepläne für die Forschung und Lehre an den Städtischen Kliniken Köln, die in Zusammenarbeit mit der Universität Witten/Herdecke betrieben wird? 4. Welche Konsequenzen haben die Übernahmepläne für die Sicherheit der Arbeitsplätze und die Tarifbindung? 5. Welche finanziellen Auswirkungen wird eine potenzielle Übernahme der Städtischen Kliniken Köln durch die Universitätskliniken Köln für das Land NRW und damit auch für die Struktur der Kliniklandschaft im Bundesland haben? Die Fragen 2-5 werden zusammen beantwortet: Eine Bewertung der Konsequenzen einer strategischen Zusammenarbeit kann aufgrund der fehlenden Prüfungsergebnisse (s. Frage 1) derzeit nicht erfolgen.