LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN 17. Wahlperiode Drucksache 17/1864 31.01.2018 Datum des Originals: 30.01.2018/Ausgegeben: 05.02.2018 Die Veröffentlichungen des Landtags Nordrhein-Westfalen sind einzeln gegen eine Schutzgebühr beim Archiv des Landtags Nordrhein-Westfalen, 40002 Düsseldorf, Postfach 10 11 43, Telefon (0211) 884 - 2439, zu beziehen. Der kostenfreie Abruf ist auch möglich über das Internet-Angebot des Landtags Nordrhein-Westfalen unter www.landtag.nrw.de Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 680 vom 21. Dezember 2017 des Abgeordneten Thomas Röckemann AfD Drucksache 17/1623 Straftaten gegen Beamte des Ordnungsamtes Vorbemerkung der Kleinen Anfrage Derzeit häufen sich Berichte über Angriffe auf Ordnungs- und Rettungskräfte in NRWs Kommunen. Neben Beleidigungen und Anfeindungen gehören immer häufiger auch körperliche Attacken zum Berufsalltag der Mitarbeiter von Ordnungsamt und Feuerwehr. Wie die Antwort der Landesregierung auf eine Kleine Anfrage (Drucksache 17/355) ergab wurden allein im Jahr 2016 459 Einsatzkräfte von Feuerwehr und sonstigen Rettungsdiensten Opfer von Straftaten während eines Einsatzes. Laut einer jüngeren Studie der Ruhr-Universität Bochum haben rund 98 Prozent der Rettungskräfte bereits Beleidigungen und Drohgebärden im Einsatz erlebt und fast jeder zweite Mitarbeiter wurde bereits Opfer eines körperlichen Angriffs.1 Neben Feuerwehr, Polizei und Rettungsdiensten sind auch schon Angehörige des Ordnungsamtes in Ausübung ihres Dienstes Opfer von verbalen und körperlichen Attacken geworden. Der Minister des Innern hat die Kleine Anfrage 680 mit Schreiben vom 30. Januar 2018 namens der Landesregierung im Einvernehmen mit der Ministerin für Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung sowie dem Minister der Justiz beantwortet. 1 https://www.waz.de/region/rhein-und-ruhr/gewalt-gegen-rettungskraefte-in-nordrhein-westfalennimmt -zu-id12209411.html LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 17. Wahlperiode Drucksache 17/1864 2 Vorbemerkung der Landesregierung Als Datenbasis für die Beantwortung des Fragenkatalogs dient die Polizeiliche Kriminalstatistik (PKS). Die Erfassung von Fällen, Tatverdächtigen und Opfern in der PKS erfolgt nach bundeseinheitlichen, jährlich mit den beteiligten Gremien abgestimmten Richtlinien. 1. In wie vielen Fällen sind seit 2007 Mitarbeiter des Ordnungsamtes während des Dienstes Opfer von Straftaten geworden? (Bitte nach Jahr und Delikt aufschlüsseln) 2. An welchen Orten kommt es besonders häufig zu Straftaten gegen Mitarbeiter des Ordnungsamtes? 3. Gibt es auffällige Häufungen im Profil der Täter, wie etwa Alter, Geschlecht, Migrationshintergrund, soziales Umfeld oder Ähnliches? Die Fragen 1 bis 3 werden gemeinsam beantwortet. In der PKS erfolgt keine Erfassung von Bediensteten der Ordnungsämter als separat ausweisbare Opfergruppe. Die angefragten Daten liegen nicht vor. 4. Welche Maßnahmen plant die Landesregierung, um die Sicherheit der Mitarbeiter des Ordnungsamtes zu erhöhen? Das Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung befindet sich mit den Kommunalen Spitzenverbänden in einem regelmäßigen und kontinuierlichen Dialog über alle gegenseitig interessierenden Fragestellungen, darunter auch das Thema „Gewalt gegen kommunale Bedienstete“. Das Thema wird auch zukünftig Gegenstand des Austauschs sein. Die Polizei hat gemeinsam mit der Unfallkasse das „Aachener Modell“ erstellt. Mit diesem Leitfaden sollen Verantwortliche, Sicherheitsbeauftrage und Bedienstete der öffentlichen Verwaltung für mögliche Gefahrenlagen sensibilisiert und entsprechend ihrer Funktion auf diese vorbereitet werden. Daneben informieren die Fachberaterinnen und Fachberater der Kriminalkommissariate Kriminalprävention/Opferschutz (KK KP/O) Verantwortliche und Beschäftigte von Behörden und Ämtern über Möglichkeiten zur Verhinderung entsprechender Übergriffe. Darüber hinaus fordert die Landesregierung öffentlich alle gesellschaftlichen Gruppen und Verantwortungsträger dazu auf, sich für einen stärkeren Respekt gegenüber öffentlich Bediensteten staatlicher Stellen und Angehörigen von Hilfsorganisationen einzusetzen. 5. Wie viele Fälle der dokumentierten Straftaten sind seit 2007 vor Gericht gelandet? (Bitte nach Jahr und Delikt aufschlüsseln) Hierzu liegen der Landesregierung keine Daten vor. Die Beantwortung kann mangels entsprechender statistischer Erhebungen nur auf der Grundlage von Sonderauswertungen erfolgen, die in dem für die Beantwortung Kleiner Anfragen zur Verfügung stehenden Zeitraum nicht durchgeführt werden können.