LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN 17. Wahlperiode Drucksache 17/1866 31.01.2018 Datum des Originals: 31.01.2018/Ausgegeben: 05.02.2018 Die Veröffentlichungen des Landtags Nordrhein-Westfalen sind einzeln gegen eine Schutzgebühr beim Archiv des Landtags Nordrhein-Westfalen, 40002 Düsseldorf, Postfach 10 11 43, Telefon (0211) 884 - 2439, zu beziehen. Der kostenfreie Abruf ist auch möglich über das Internet-Angebot des Landtags Nordrhein-Westfalen unter www.landtag.nrw.de Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 672 vom 2. Januar 2018 der Abgeordneten Gabriele Walger-Demolsky AfD Drucksache 17/1614 Maßnahmen gegen Rassismus und Fremdenfeindlichkeit Vorbemerkung der Kleinen Anfrage Im Landeshaushalt 2018 sind Ausgaben für die Förderung der Integration Zugewanderter und des Lebens in Vielfalt vorgesehen. (Einzelplan 07, Kapitel 07 080, Titelgruppe 68). In den Erläuterungen zur Titelgruppe 68 heißt es: „Weiterhin sind Mittel vorgesehen für die Förderung von Maßnahmen freier und sonstiger Träger gegen Rassismus und Fremdenfeindlichkeit.“ In den Erläuterungen zu Titel 686 68 heißt es: „Die Mittel sind vorgesehen für die Förderung von Untersuchungen, Veranstaltungen und Informationsmaßnahmen auf dem Gebiet der sozialen Eingliederung von Zuwanderern und Maßnahmen gegen Rassismus.“ Leider gibt es hier keine Transparenz bei Art und Umfang der Förderung für einzelne Projekte. Der Minister für Kinder, Familie, Flüchtlinge und Integration hat die Kleine Anfrage 672 mit Schreiben vom 31. Januar 2018 namens der Landesregierung im Einvernehmen mit dem Minister des Innern, der Ministerin für Schule und Bildung sowie der Ministerin für Kultur und Wissenschaft beantwortet. Vorbemerkung der Landesregierung Ein zentrales Ziel der Landesregierung ist, jedem unabhängig von seiner Herkunft Chancen auf sozialen Aufstieg zu eröffnen und sein Leben nach seinem Willen zu gestalten, Wohlstand zu erarbeiten und an unserem gesellschaftlichen Leben teilzuhaben. Deshalb ist es der Landesregierung auch ein ganz besonders wichtiges Anliegen, dass Diskriminierung, LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 17. Wahlperiode Drucksache 17/1866 2 Rassismus, Antisemitismus und Fremdenfeindlichkeit keinen Platz in unserer Gesellschaft haben. Auch in Zukunft wird die Landesregierung jeglicher Art von Diskriminierung, Rassismus, Antisemitismus und Fremdenfeindlichkeit entschieden entgegentreten und sich für ein Zusammenleben in Vielfalt einsetzen. 1. In welcher Höhe werden finanzielle Mittel in den oben genannten Titeln für den Kampf gegen Rassismus und Fremdenfeindlichkeit eingesetzt? (bitte einzeln aufschlüsseln) 2. Die Titelbezeichnungen sind sehr allgemein gehalten und lassen keine Rückschlüsse auf die Empfänger der Förderung zu. Welche Träger, Projekte bzw. Initiativen werden im Rahmen des Kampfes gegen Rassismus und Fremdenfeindlichkeit gefördert? (bitte genau aufschlüsseln nach Titel und Initiative) 3. In welchem Umfang werden diese Träger, Projekte bzw. Initiativen im Einzelnen gefördert? Die Antworten zu den Fragen 1 bis 3 werden zusammen beantwortet. Grundsätzlich unterliegen alle Maßnahmen im Einzelplan 07, Kapitel 07 080, Titelgruppe 68 entsprechend § 1 Teilhabe- und Integrationsgesetz dem Anspruch, einen Beitrag zur Bekämpfung von Rassismus und Fremdenfeindlichkeit zu leisten. Spezifische Ansätze werden aktuell im Rahmen der Integrationsagenturförderung durch die 13 spezialisierten Servicestellen für Antidiskriminierungsarbeit auf der Grundlage einer Förderrichtlinie mit 854.140 Euro gefördert. Die Servicestellen für Antidiskriminierungsarbeit befinden sich in Trägerschaft der Spitzenverbände der Freien Wohlfahrtspflege Nordrhein-Westfalen. Jede der insgesamt sechs Verbandsgruppen (AWO, Caritas, Deutscher Paritätischer Wohlfahrtsverband, Deutsches Rotes Kreuz, Diakonie, Landesverbände der jüdischen Gemeinden) ist bei den Servicestellen für Antidiskriminierungsarbeit vertreten. Darüber hinaus werden derzeit keine Einzelmaßnahmen gegen Rassismus und Fremdenfeindlichkeit gefördert. Im Übrigen entspricht die Veranschlagung der Mittel im Haushaltsplan (Einzelplan 07) den „Haushaltstechnischen Richtlinien – HRL-NRW“. 4. Die Mittel werden ohne bestehende Extremismusklausel vergeben. Wie stellt die Landesregierung bei der Vergabe der Mittel sicher, dass die Projektpartner auf dem Boden des Grundgesetzes und der freiheitlichen demokratischen Grundordnung stehen? Sowohl die Veranschlagung von Zuwendungen des Landes als auch deren Verwendung und ihre Prüfung sind an gesetzliche Vorgaben gebunden. Zu nennen sind insbesondere §§ 23 und 44 LHO, die Verwaltungsvorschriften zu § 44 LHO sowie die allgemeinen Nebenbestimmungen für Zuwendungen zur institutionellen bzw. Projektförderung. So ist nach § 23 LHO die Grundlage aller Zuwendungen, dass für die Förderung ein erhebliches Landesinteresse besteht. Mit dem Teilhabe- und Integrationsgesetz hat sich das Land für die Integrationspolitik Ziele und Grundsätze gesetzt, die auch bei der Prüfung des Lan-desinteresses von Fördermaßnahmen zu berücksichtigen sind. Dazu gehört auch die LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 17. Wahlperiode Drucksache 17/1866 3 Anerkennung der durch das Grundgesetz und die Landesverfassung geschützten gemeinsamen Grundwerte (§ 2 Abs. 2). Ist ein Landesinteresse für eine Förderung nicht mehr gegeben oder liegt ein Verstoß gegen Rechtsvorschriften vor, stehen dem Land umfangreiche Prüf- und Sanktionsmechanismen zur Verfügung. Die Landeshaushaltsordnung NRW sieht keine gesonderte Extremismusklausel vor. 5. In den vergangenen Monaten berichten immer mehr Medien über wachsenden Antisemitismus und Feindlichkeit gegenüber deutschen bzw. allgemein nichtmuslimischen Schülern durch Kinder aus dem muslimischen Kulturkreis. In welcher Form wird dieser Entwicklung Rechnung getragen beim Kampf gegen Rassismus und Fremdenfeindlichkeit? In Bezug auf die Maßnahmen im Einzelplan 07, Kapitel 07 080, Titelgruppe 68 wird auf die Beantwortung der Fragen 1-3 verwiesen sowie auf die Antwort auf die Kleine Anfrage 578, DS 17/1587 vom 22.12.2017 sowie auf die Antwort auf die Kleine Anfrage 581, DS 17/1632 vom 05.01.2018. Zudem werden aus Mitteln der Kinder- und Jugendhilfe Maßnahmen zur Integration für Kinder aus Flüchtlingsfamilien und für jugendliche Flüchtlinge sowie zur Wertevermittlung gefördert. Im Rahmen von Aufklärungsmaßnahmen und Vorträgen von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern des Verfassungsschutzes in allen Phänomenbereichen wird regelmäßig neben den speziellen Informationen zu Erscheinungsformen der jeweiligen Extremismen auf die Problemfelder Fremdenfeindlichkeit, Rassismus und Antisemitismus und Abbau entsprechender Feindbilder eingegangen.