LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN 17. Wahlperiode Drucksache 17/1867 31.01.2018 Datum des Originals: 31.01.2018/Ausgegeben: 05.02.2018 Die Veröffentlichungen des Landtags Nordrhein-Westfalen sind einzeln gegen eine Schutzgebühr beim Archiv des Landtags Nordrhein-Westfalen, 40002 Düsseldorf, Postfach 10 11 43, Telefon (0211) 884 - 2439, zu beziehen. Der kostenfreie Abruf ist auch möglich über das Internet-Angebot des Landtags Nordrhein-Westfalen unter www.landtag.nrw.de Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 646 vom 20. Dezember 2017 der Abgeordneten Norwich Rüße und Barbara Steffens BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Drucksache 17/1563 Wie stellt Ministerin Schulze Föcking konkret sicher, dass sie bei Entscheidungen ihres Ministeriums nicht mitwirkt, die die Bereiche Tierhaltung und Tierschutz betreffen? Vorbemerkung der Kleinen Anfrage Ministerin Schulze Föcking hat in ihrer Antwort auf die Kleine Anfrage 397 vom 12. Oktober 2017 festgestellt, dass sie an Entscheidungen ihres Ministeriums, die den Betrieb Schulze Föcking GbR und den Hof Schulze Föcking betreffen, nicht mitgewirkt habe und dies auch künftig nicht tun werde. In diesen Fällen werde sie entsprechend § 6 Abs. 1 GGO i.V.m. § 6 GOLR durch den Staatssekretär vertreten. In der „Antwort“ der Landesregierung (Drs. Nr. 17/1230) auf unsere Kleine Anfrage Nr. 397 wurde auf die enthaltenen präzisen Fragen 3 - 5 nicht geantwortet, sondern in allgemeiner Form darauf verwiesen, dass Ministerin Schulze Föcking nicht an Entscheidungen den Betrieb Schulze Föcking GbR und den Hof Schulze Föcking betreffend mitwirke und sich in diesen Fällen entsprechend § 6 Abs. 1 GGO i.V.m. § 6 GOLR durch den Staatssekretär vertreten lasse. In ihrer Antwort hat Ministerin Schulze Föcking also nicht konkret auf die Fragen geantwortet, für welche konkreten Bereiche sie solche Vorkehrungen für Entscheidungsprozesse getroffen hat. Es ist also weiterhin weder ersichtlich, welche Themenbereiche sie in ihrem Zuständigkeitsbereich vom Mitwirkungsverbot umfasst sieht, noch wie sie konkret sicherstellt, dass sie solche Vorgänge nicht erreichen und auch den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern in ihrem Ministerium deutlich ist, in welchen Fällen die Entscheidungen durch den Staatssekretär und nicht durch Ministerin Schulze Föcking getroffen werden. LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 17. Wahlperiode Drucksache 17/1867 2 Die Ministerin für Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz hat die Kleine Anfrage 646 mit Schreiben vom 31. Januar 2018 namens der Landesregierung beantwortet. 1. Für welche konkreten Bereiche hat Ministerin Schulze Föcking verfügt, dass Sie gemäß § 6 Abs. 1 GGO i.V.m. § 6 GOLR durch den Staatssekretär vertreten wird? Ich wirke an Entscheidungen, die die familiären Betriebe Schulze Föcking betreffen nicht mit und werde in diesen Fällen gemäß § 6 Abs. 1 GGO i.V.m. § 6 GOLR durch den Staatssekretär vertreten. 2. Für welche konkreten Fragen der Tierhaltung und des Tierschutzes sowie des Veterinärwesens gelten diese Verfügungen? Die genannte Regelung gilt für alle Fälle, die sich konkret und ausschließlich auf die familiären Betriebe beziehen. 3. Wann hat Ministerin Schulze Föcking diese Verfügung getroffen? 4. In welcher Form hat Ministerin Schulze Föcking diese Verfügung in ihrem Ministerium bekannt gemacht? Die Fragen 3. und 4. werden im Zusammenhang beantwortet. Ich habe die Vertretungsregelung des § 6 Abs. 1 GGO i.V.m. § 6 GOLR im Zuge der parlamentarischen Aufarbeitung der Vorkommnisse auf dem Hof Schulze Föcking getroffen, die innerhalb der Hausleitung kommuniziert wurde.