LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN 17. Wahlperiode Drucksache 17/1874 02.02.2018 Datum des Originals: 02.02.2018/Ausgegeben: 07.02.2018 Die Veröffentlichungen des Landtags Nordrhein-Westfalen sind einzeln gegen eine Schutzgebühr beim Archiv des Landtags Nordrhein-Westfalen, 40002 Düsseldorf, Postfach 10 11 43, Telefon (0211) 884 - 2439, zu beziehen. Der kostenfreie Abruf ist auch möglich über das Internet-Angebot des Landtags Nordrhein-Westfalen unter www.landtag.nrw.de Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 696 vom 8. Januar 2018 des Abgeordneten Ibrahim Yetim SPD Drucksache 17/1689 Umzug Finanzamt Moers Vorbemerkung der Kleinen Anfrage Aus der Presseberichterstattung wurde der Stadt Moers bekannt, dass das dort seit Jahrzehnten ansässige Finanzamt die Stadt zum Ende des Jahres verlässt. Diese Entscheidung wurde weder der Moerser Bevölkerung noch gegenüber dem Bürgermeister der Stadt Christoph Fleischhauer (CDU) kommuniziert. Der Rheinischen Post vom 3. Januar 2018 ist zu entnehmen, dass der Bau- und Liegenschaftsbetrieb NRW mit dem Unternehmer Walter Hellmich über eine Nutzung des ehemaligen BenQ-Standorts in Kamp-Lintfort verhandelt. Der Minister der Finanzen hat die Kleine Anfrage 696 mit Schreiben vom 2. Februar 2018 namens der Landesregierung beantwortet. 1. Wann und von wem wurde die Entscheidung zur Verlegung des Finanzamts getroffen? 2. Warum wurde die Moerser Verwaltung nicht informiert und wieso gab es keine Gespräche über einen alternativen Standort in Moers? 5. Hat Finanzminister Lienenkämper oder ein anderer Vertreter des Finanzministeriums mit den Eigentümern oder deren Vertretern der in Frage stehenden Immobilie in Kamp-Lintfort über den Umzug des Finanzamt dorthin gesprochen und wenn ja, wann? Die Fragen 1, 2 und 5 werden zusammen beantwortet. LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 17. Wahlperiode Drucksache 17/1874 2 Der Bau- und Liegenschaftsbetrieb Nordrhein-Westfalen hat den Mietvertrag für das Hauptgebäude des Finanzamts Moers in der Unterwallstr. wegen des schlechten Gebäudezustands zum 31.12.2018 gekündigt. Im Jahr 2017 wurden im Rahmen einer umfassenden Wirtschaftlichkeitsbetrachtung die unterschiedlichsten Unterbringungsszenarien (Neubau, Sanierung, Anmietung von Bestandsgebäuden) im Hinblick auf Eignung und Wirtschaftlichkeit geprüft. Zurzeit finden Mietvertragsverhandlungen der Oberfinanzdirektion Nordrhein-Westfalen mit dem Anbieter einer Immobilie in Kamp-Lintfort statt. Nach aktuellem Verhandlungsstand zeichnet sich ein Mietvertragsabschluss ab, da es sich um ein gut geeignetes Gebäude sowie die langfristig wirtschaftlichste Variante für das Land Nordrhein- Westfalen handelt. Alternativ in Betracht kommende Gebäude sind in Moers nicht vorhanden. Ein Neubau in Moers wäre gegenüber der Anmietung eines bestehenden Gebäudes die deutlich unwirtschaftlichere Variante. Die Verwaltung der Stadt Moers wurde im Dezember 2017 vom Vorsteher des Finanzamts Moers informiert. In diesem Gespräch hat die Stadt bestätigt, dass ein geeignetes Gebäude in Moers nicht zur Verfügung steht. Der BLB NRW und die Finanzverwaltung sind angewiesen worden, in vergleichbaren Fällen zukünftig die Belegenheitskommune frühzeitig zu informieren. 3. Welche finanziellen Belastungen der Unterbringung des Finanzamts in Moers bestehen zurzeit und welche würden bei Anmietung des BenQ-Gebäudes entstehen? Für das derzeitige Hauptgebäude wären erhebliche Sanierungsaufwendungen zu tätigen, die sich auch deutlich auf die zukünftigen Mietausgaben ausgewirkt hätten. Durch die angestrebte Anmietung in Kamp-Lintfort entstehen gegenüber den derzeitigen Mietausgaben keine Mehrbelastungen. 4. Welche Auswirkungen hat ein möglicher Umzug für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Finanzamts? Die Beschäftigten wären zukünftig in einem modernen Gebäude, 8,8 km vom bisherigen Standort entfernt, untergebracht. Die Anbindung über den öffentlichen Personennahverkehr wie auch mit dem PKW ist gut.