LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN 17. Wahlperiode Drucksache 17/1877 02.02.2018 Datum des Originals: 02.02.2018/Ausgegeben: 07.02.2018 Die Veröffentlichungen des Landtags Nordrhein-Westfalen sind einzeln gegen eine Schutzgebühr beim Archiv des Landtags Nordrhein-Westfalen, 40002 Düsseldorf, Postfach 10 11 43, Telefon (0211) 884 - 2439, zu beziehen. Der kostenfreie Abruf ist auch möglich über das Internet-Angebot des Landtags Nordrhein-Westfalen unter www.landtag.nrw.de Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 676 vom 3. Januar 2018 der Abgeordneten Verena Schäffer BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Drucksache 17/1618 Islamfeindliche Straftaten im Jahr 2017 Vorbemerkung der Kleinen Anfrage In unserer Gesellschaft sind antimuslimische Einstellungen weit verbreitet. Ihnen liegen kulturrassistische Deutungsmuster zugrunde, nach denen Menschen muslimischen Glaubens pauschal als u.a. unzivilisiert, frauenfeindlich und gewalttätig gezeichnet und abgewertet werden. Insbesondere rechtspopulistische Kräfte fokussieren antimuslimische Ressentiments und begründen hierüber ihre rassistischen Abschottungsforderungen. Nach mehrjährigen Diskussionen im Rahmen der Innenministerkonferenz, wurde eine gesonderte Erfassung ab dem 1.1.2017 beschlossen. Mit der gesonderten Erfassung, die mit dem Beschluss des Antrags „Alltagsrassismus und rechte Gewalt bekämpfen – Erfassung politisch rechts motivierter Straftaten verbessern“ (Drs. 16/6122) in der letzten Legislaturperiode auch vom NRW-Landtag gefordert wurde, steht nun ein verbessertes Analyseinstrument für das Phänomen antimuslimischer Rassismus zur Verfügung. Dieses zählt für das erste Halbjahr 2017 bereits 93 Straftaten, darunter vier Gewalttaten. Der Minister des Innern hat die Kleine Anfrage 676 mit Schreiben vom 2. Februar 2018 namens der Landesregierung im Einvernehmen mit dem Minister für Kinder, Familie, Flüchtlinge und Integration sowie dem Minister der Justiz beantwortet. 1. Wie viele Straftaten mit islamfeindlichem Hintergrund wurden im Jahr 2017 in welchen Deliktsgruppen und in welchen Orten in Nordrhein-Westfalen verübt? 2. In welchen Phänomenbereich der politisch motivierten Kriminalität fallen die unter Frage 1 erfragten Straftaten? LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 17. Wahlperiode Drucksache 17/1877 2 3. Wie viele Tatverdächtige welchen Alters und Geschlechts wurden wegen islamfeindlicher Straftaten im Jahr 2017 an welchen Tatorten in NRW festgenommen? 4. Wie viele Ermittlungsverfahren wurden im Jahr 2017 wegen islamfeindlicher Straftaten eingeleitet? Die Fragen 1 bis 4 werden gemeinsam beantwortet. Eine Beantwortung der Kleinen Anfrage ist der Landesregierung innerhalb der gemäß § 92 Absatz 3 der Geschäftsordnung der Landesregierung für die Antwort zur Verfügung stehenden Zeit nicht möglich. Mit der Kleinen Anfrage werden Auskünfte zu islamfeindlichen Straftaten im Jahr 2017 erbeten. Grundlage für diese Auskünfte ist der Kriminalpolizeiliche Meldedienst Politisch motivierte Kriminalität (KPMD-PMK). Beim KPMD-PMK handelt es sich um eine Jahresstatistik. Nach Ablauf des Kalenderjahres stehen die Daten noch nicht zur Verfügung. Dies ist erst nach dem Jahresabschluss der aufgrund bundesweit einheitlicher Kriterien erhobenen Daten (Zusammenfassung und Konsolidierung) möglich. Dieser Prozess ist derzeit noch nicht abgeschlossen und wird auch in der zur Beantwortung der Kleinen Anfrage zur Verfügung stehenden Zeit nicht abgeschlossen werden können. Eine Beantwortung ist voraussichtlich Ende Februar 2018 möglich. Die Landesregierung wird die Daten, sobald sie vorliegen, dem Landtag zuleiten. 5. Wird sich die Landesregierung im Rahmen der Konferenz der Justizministerinnen und Justizminister für eine Anpassung des EDV-Systems der Staatsanwaltschaften in Bezug auf die Erfassung von Strafverfahren mit islamfeindlichem Hintergrund einsetzen? Eine Anpassung von bestehenden statistischen Erhebungsmustern im Bereich der Landesjustiz zur künftigen gesonderten Erfassung von Verfahren wegen Straftaten mit islamfeindlichem Hintergrund wird derzeit umgesetzt.