LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN 17. Wahlperiode Drucksache 17/1878 02.02.2018 Datum des Originals: 02.02.2018/Ausgegeben: 07.02.2018 Die Veröffentlichungen des Landtags Nordrhein-Westfalen sind einzeln gegen eine Schutzgebühr beim Archiv des Landtags Nordrhein-Westfalen, 40002 Düsseldorf, Postfach 10 11 43, Telefon (0211) 884 - 2439, zu beziehen. Der kostenfreie Abruf ist auch möglich über das Internet-Angebot des Landtags Nordrhein-Westfalen unter www.landtag.nrw.de Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 677 vom 3. Januar 2018 der Abgeordneten Verena Schäffer BÜNDNIS 90/DIE GRÜNE Drucksache 17/1619 Antisemitische Straftaten im Jahr 2017 Vorbemerkung der Kleinen Anfrage Das Phänomen Antisemitismus hat sich in den letzten Jahren verändert. Er lässt sich heute stärker ausdifferenzieren in klassischen, sekundären und israelbezogenen Antisemitismus. Den unterschiedlichen Formen des Antisemitismus liegen jeweils andere Motivationen und Strategien zugrunde. Diese – in der Gesellschaft verbreiteten – antisemitischen Einstellungen führen immer wieder zu antisemitischem Handeln auch in Form von Straf- und Gewalttaten. In den letzten Jahren ist die Zahl antisemitischer Straftaten in Nordrhein-Westfalen gestiegen. Wurden im Jahr 2012 noch 216 antisemitische Straftaten gezählt, waren es im Jahr 2016 bereits 297 Straftaten. Dabei hatte ein Großteil der antisemitischen Straftaten einen Hintergrund der politisch motivierten Kriminalität – Rechts (PMK – Rechts). Im Zusammenhang mit der geplanten Verlegung der US-Botschaft von Tel Aviv nach Jerusalem tritt derzeit jedoch erneut auch in Deutschland ein offen israelbezogener Antisemitismus auf. Der Minister des Innern hat die Kleine Anfrage 677 mit Schreiben vom 2. Februar 2018 namens der Landesregierung im Einvernehmen mit dem Minister der Justiz beantwortet. 1. Wie viele Straftaten mit antisemitischem Hintergrund wurden im Jahr 2017 in welchen Deliktsgruppen und in welchen Orten in Nordrhein-Westfalen verübt? 2. In welchen Phänomenbereich der politisch motivierten Kriminalität fallen die unter Frage 1 erfragten Straftaten? 3. Wie viele Tatverdächtige welchen Alters und Geschlechts wurden wegen antisemitischer Straftaten im Jahr 2017 in welchen Orten in NRW festgenommen? LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 17. Wahlperiode Drucksache 17/1878 2 4. Wie viele Ermittlungsverfahren wurden im Jahr 2017 wegen antisemitischer Straftaten eingeleitet? 5. In wie vielen Fällen kam es im Jahr 2017 zur Erhebung einer Anklage, Verurteilung oder Einstellung der Ermittlungen? (Bitte auch Grund für die Einstellung des Verfahrens angeben.) Die Fragen 1 bis 5 werden gemeinsam beantwortet. Eine Beantwortung der Kleinen Anfrage ist der Landesregierung innerhalb der gemäß § 92 Absatz 3 der Geschäftsordnung des Landtags für die Antwort zur Verfügung stehenden Zeit nicht möglich. Mit der Kleinen Anfrage werden Auskünfte zu antisemitischen Straftaten im Jahr 2017 erbeten. Grundlage für diese Auskünfte ist die Polizeiliche Kriminalstatistik (PKS). Bei der PKS handelt es sich um eine Jahresstatistik. Nach Ablauf des Kalenderjahres stehen die Daten noch nicht zur Verfügung. Dies ist erst nach dem Jahresabschluss der aufgrund bundesweit einheitlicher Kriterien erhobenen Daten (Zusammenfassung und Konsolidierung) möglich. Dieser Prozess ist derzeit noch nicht abgeschlossen und wird auch in der zur Beantwortung der Kleinen Anfrage zur Verfügung stehenden Zeit nicht abgeschlossen werden können. Eine Beantwortung ist voraussichtlich Ende Februar 2018 möglich. Die Landesregierung wird die Daten, sobald sie vorliegen, dem Landtag zuleiten.