LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN 17. Wahlperiode Drucksache 17/1879 02.02.2018 Datum des Originals: 02.02.2018/Ausgegeben: 07.02.2018 Die Veröffentlichungen des Landtags Nordrhein-Westfalen sind einzeln gegen eine Schutzgebühr beim Archiv des Landtags Nordrhein-Westfalen, 40002 Düsseldorf, Postfach 10 11 43, Telefon (0211) 884 - 2439, zu beziehen. Der kostenfreie Abruf ist auch möglich über das Internet-Angebot des Landtags Nordrhein-Westfalen unter www.landtag.nrw.de Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 678 vom 3. Januar 2018 der Abgeordneten Verena Schäffer und Berivan Aymaz BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Drucksache 17/1620 Flüchtlingsfeindliche Straftaten im Jahr 2017 Vorbemerkung der Kleinen Anfrage Mit den Debatten um den verstärkten Zuzug von Geflüchteten im Jahr 2015 ist auch ein massiver Anstieg von Straftaten gegen Einrichtungen für Geflüchtete einhergegangen. Wurden in Nordrhein-Westfalen im Jahr 2014 noch lediglich 25 Straftaten im Themenfeld „Ausländer-/Asylthematik“ als politisch rechts motivierte Straftaten gezählt, stieg diese Zahl bereits im Jahr 2015 auf 222 Straftaten. Seit dem 1.1.2016 werden nicht mehr nur Angriffe auf Einrichtungen, sondern auch Angriffe gegen Geflüchtete selbst erfasst. Dies könnte eine teilweise Erklärung für den weiteren Anstieg auf 484 politisch rechts motivierte Straftaten im Jahr 2016 sein. Eine Vergleichbarkeit der Zahlen und damit belastbare Hinweise für eine Analyse des Phänomens lässt sich erst mit den Zahlen für das Jahr 2017 herstellen. Der größte Teil der Angriffe auf Geflüchtete und ihre Unterkünfte ist politisch rechts motiviert. Doch es finden auch im geringen Umfang Straftaten statt, die nicht als politisch motiviert eingeordnet werden. Der Großteil der mutmaßlichen Täterinnen und Täter kommt aus der unmittelbaren Umgebung von Flüchtlingsunterkünften und war der Polizei vorher nicht als Mitglied der rechten Szene bekannt. Der Minister des Innern hat die Kleine Anfrage 678 mit Schreiben vom 2. Februar 2018 namens der Landesregierung im Einvernehmen mit dem Minister für Kinder, Familie, Flüchtlinge und Integration sowie dem Minister der Justiz beantwortet. 1. Wie viele Straftaten wurden im Jahr 2017 gegen Flüchtlingsunterkünfte bzw. von Flüchtlingen bewohnte Wohnungen, gegen geplante bzw. im Bau befindliche Flüchtlingsunterkünfte, gegen Flüchtlinge bzw. Asylsuchende außerhalb ihrer Unterkunft bzw. Wohnung und gegen Einrichtungen, die sich unmittelbar für die LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 17. Wahlperiode Drucksache 17/1879 2 Belange von Flüchtlingen einsetzen, verzeichnet? (Bitte jeweils nach Ort aufgeschlüsselt angeben.) 2. Wie viele Personen wurden bei den in Frage 1 erfragten Fällen verletzt? 3. Wie viele Tatverdächtige welchen Alters und Geschlechts konnten im Zusammenhang mit den in Frage 1 erfragten Fällen ermittelt werden? 4. In welchen Phänomenbereich der politisch motivierten Kriminalität fallen die unter Frage 1 erfragten Straftaten? 5. Wie viele Ermittlungsverfahren wurden im Jahr 2017 wegen unter Frage 1 erfragten Straftaten mit welchem Ergebnis eingeleitet? Die Fragen 1 bis 5 werden gemeinsam beantwortet. Eine Beantwortung der Kleinen Anfrage ist der Landesregierung innerhalb der gemäß § 92 Absatz 3 der Geschäftsordnung des Landtags für die Antwort zur Verfügung stehenden Zeit nicht möglich. Mit der Kleinen Anfrage werden Auskünfte zu flüchtlingsfeindlichen Straftaten im Jahr 2017 erbeten. Grundlage für diese Auskünfte ist der Kriminalpolizeiliche Meldedienst Politisch motivierte Kriminalität (KPMD-PMK). Beim KPMD-PMK handelt es sich um eine Jahresstatistik. Nach Ablauf des Kalenderjahres stehen die Daten noch nicht zur Verfügung. Dies ist erst nach dem Jahresabschluss der aufgrund bundesweit einheitlicher Kriterien erhobenen Daten (Zusammenfassung und Konsolidierung) möglich. Dieser Prozess ist derzeit noch nicht abgeschlossen und wird auch in der zur Beantwortung der Kleinen Anfrage zur Verfügung stehenden Zeit nicht abgeschlossen werden können. Eine Beantwortung ist voraussichtlich Ende Februar 2018 möglich. Die Landesregierung wird die Daten, sobald sie vorliegen, dem Landtag zuleiten.