LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN 17. Wahlperiode Drucksache 17/1883 05.02.2018 Datum des Originals: 02.02.2018/Ausgegeben: 08.02.2018 Die Veröffentlichungen des Landtags Nordrhein-Westfalen sind einzeln gegen eine Schutzgebühr beim Archiv des Landtags Nordrhein-Westfalen, 40002 Düsseldorf, Postfach 10 11 43, Telefon (0211) 884 - 2439, zu beziehen. Der kostenfreie Abruf ist auch möglich über das Internet-Angebot des Landtags Nordrhein-Westfalen unter www.landtag.nrw.de Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 663 vom 22. Dezember 2018 des Abgeordneten Hartmut Ganzke SPD Drucksache 17/1596 Kosten für den Blitzmarathon Vorbemerkung der Kleinen Anfrage In der Plenardebatte am 15.11.2017 führte Finanzminister Lienenkämper u. a. aus: „ Teure Blitzmarathons, Videotagebücher und andere kurzfristige Werbegags bringen den Menschen in Nordrhein-Westfalen überhaupt nichts.“ Der Minister des Innern hat die Kleine Anfrage 663 mit Schreiben vom 2. Februar 2018 namens der Landesregierung im Einvernehmen mit dem Minister der Finanzen beantwortet. 1. Nach welcher Methode hat die Landesregierung die Kosten eines Blitzmarathons erhoben? In den Jahren zwischen 2012 und 2016 wurden insgesamt neun „Blitz-Marathons“ durchgeführt . Acht davon wurden sogar als zweitägige „24-Stunden-Blitz-Marathons“ durchgeführt. 2016 fand zudem ein eintägiger „Blitz-Marathon“ statt, wobei die Einsatzzeit hier 16 Stunden betrug. Bei den „24-Stunden-Blitz-Marathons“ wurden für die Durchführung der Einsätze jeweils durchschnittlich 3.225 Beamtinnen und Beamte eingesetzt, die währenddessen für andere Aufgaben nicht zur Verfügung standen. 2. Welche zusätzlichen Kosten sind in den 47 Polizeibehörden entstanden? (Bitte nach Behörden aufschlüsseln) Ich verweise auf meine Ausführungen zu Frage 1. LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 17. Wahlperiode Drucksache 17/1883 2 Hinzu kommen die Kosten für Material und Sachkosten (Kraftstoff für eingesetzte Fahrzeuge, Betriebskosten von Gerätschaften, etc.), deren rückwirkende Erfassung in Anbetracht der Beantwortungszeit dieser Anfrage jedoch nicht leistbar ist. 3. Welche wissenschaftlichen Gutachten oder Expertisen existieren zur Wirksamkeit des Blitzmarathons und zu welchem Ergebnis kommen diese? Durch eine Studie des Instituts für Straßenwesen der Rheinisch-Westfälischen Technischen Hochschule Aachen wurde in Köln der „24-Stunden-Blitz-Marathon“ im April 2015 untersucht. Die Dauer der Betrachtung war auf fünf Wochen begrenzt, zwei Wochen vor und drei Wochen nach dem „24-Stunden-Blitz-Marathon“. Es wurde festgestellt, dass die Durchschnittsgeschwindigkeit nach diesem „24-Stunden-Blitz- Marathon“ um zwei bis drei km/h gesunken war. Diese Wirkung wurde für zwei Wochen nach dem Aktionstag festgestellt. Eine längere Wirkung des „24-Stunden-Blitz-Marathons“ ist weder durch diese Studie nachgewiesen, noch sind dafür andere Gutachten oder Expertisen hier bekannt.