LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN 17. Wahlperiode Drucksache 17/1917 07.02.2018 Datum des Originals: 06.02.2018/Ausgegeben: 13.02.2018 Die Veröffentlichungen des Landtags Nordrhein-Westfalen sind einzeln gegen eine Schutzgebühr beim Archiv des Landtags Nordrhein-Westfalen, 40002 Düsseldorf, Postfach 10 11 43, Telefon (0211) 884 - 2439, zu beziehen. Der kostenfreie Abruf ist auch möglich über das Internet-Angebot des Landtags Nordrhein-Westfalen unter www.landtag.nrw.de Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 688 vom 8. Januar 2018 des Abgeordneten Carsten Löcker SPD Drucksache 17/1681 NE-Bahnen in Nordrhein-Westfalen Vorbemerkung der Kleinen Anfrage In ihrem Koalitionsvertrag erklären CDU und FDP: „Zur Stärkung der nichtbundeseigenen öffentlichen Eisenbahnen (NE-Bahnen), die besonders in wirtschafts- und strukturschwachen Gebieten eine erhebliche Bedeutung für den regionalen Güterverkehr haben, werden wir die Infrastrukturförderung wieder einführen.“ Der Minister für Verkehr hat die Kleine Anfrage 688 mit Schreiben vom 6. Februar 2018 namens der Landesregierung beantwortet. 1. Wie viele NE-Bahn-Unternehmen gibt es in Nordrhein Westfalen (privat und öffentlich)? In Nordrhein-Westfalen gibt es derzeit etwa 740 nicht bundeseigene Eisenbahninfrastrukturunternehmen (EIU). Bei 66 davon handelt es sich um Eisenbahnen, die im Sinne des Allgemeinen Eisenbahngesetzes (AEG) öffentlich sind, also Dritten Zugang zu ihren Infrastrukturen gewähren müssen. Dies unterteilt sich in 31 öffentliche Betreiber von Schienenwegen gemäß § 3 Absatz 2 Nummer 3 AEG und 35 öffentliche Serviceeinrichtungen gemäß § 3 Absatz 2 Nummer 2 AEG. Von mindestens 13 der öffentlichen Schienenwegbetreiber ist bekannt, dass sie nicht privat geführt sind, sondern anteilsmäßig oder ganz in Eigentum der Öffentlichen Hand stehen. LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 17. Wahlperiode Drucksache 17/1917 2 2. Welche Streckennetze/ -abschnitte werden von diesen wie bedient? Die Gleislänge der nicht bundeseigenen, nichtöffentlichen EIU wird auf etwa 3.200 km beziffert. Dem stehen circa 1.500 Gleis-km bei den nicht bundeseigenen, öffentlichen Bahnen gegenüber. Größere zusammenhängende Streckennetze / -abschnitte dieser öffentlichen EIU befinden sich im Münsterland, im Mindener Bereich, am Niederrhein, im westlichen Ruhrgebiet, im Großraum Dortmund/Hamm und in den Bereichen Köln, Siegen sowie Aachen. Hier bedienen die Unternehmen die eigenen Infrastrukturen in der Regel selbst. Aufgrund ihres öffentlichen Charakters gemäß AEG müssen jedoch auch sie Dritten auf Bedarf Zugang gewähren. 3. Welches Finanzvolumen soll zu deren Förderung bereitgestellt werden? In den Landeshaushalt sind bei Kapitel 09 110, Titelgruppe 62, für das Haushaltsjahr 2018 Haushaltsmittel in Höhe von 10 Mio. EUR und Verpflichtungsermächtigungen in Höhe von 4 Mio. EUR eingestellt. Die Förderung soll in den Folgejahren fortgeführt werden. 4. Welche Förderkriterien liegen dem zugrunde? Das Ministerium für Verkehr des Landes Nordrhein-Westfalen erarbeitet derzeit eine Förderrichtlinie, die zum einen eine Ergänzung der Bundesförderung nach dem Gesetz zur Förderung der Schienenwege der öffentlichen nicht bundeseigenen Eisenbahnen für den Schienengüterfernverkehr (Schienengüterfernverkehrsnetzförderungs-gesetz - SGFFG) bis zu einer Gesamtförderung von bis zu 90 % vorsieht und daneben eine Landesförderung für weitere Maßnahmen von bis zu 75 %. Hiervon sollen auch NE-Bahnen, die die Voraussetzungen für eine Förderung nach dem SGFFG nicht erfüllen, profitieren können. Das Anhörungsverfahren zum Richtlinienentwurf wird kurzfristig eingeleitet. 5. Warum sollen private NE-Bahn-Unternehmen von der Förderung ausgenommen werden? Zuwendungsempfänger können alle öffentlichen nicht bundeseigenen Eisenbahninfrastrukturunternehmen sein. Dies ist der Fall, wenn sie dem öffentlichen Verkehr dienen und diskriminierungsfrei zugänglich sind (§ 3 Absatz 1 Nummer 2 AEG) oder als Betreiber der Schienenwege Zugang zu ihren Schienenwegen gewähren müssen (§ 3 Absatz 1 Nummer 3 AEG). Dabei ist es unerheblich, ob die Unternehmen in öffentlichem oder privatem Eigentum sind.