LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN 17. Wahlperiode Drucksache 17/1927 13.02.2018 Datum des Originals: 07.02.2018/Ausgegeben: 16.02.2018 Die Veröffentlichungen des Landtags Nordrhein-Westfalen sind einzeln gegen eine Schutzgebühr beim Archiv des Landtags Nordrhein-Westfalen, 40002 Düsseldorf, Postfach 10 11 43, Telefon (0211) 884 - 2439, zu beziehen. Der kostenfreie Abruf ist auch möglich über das Internet-Angebot des Landtags Nordrhein-Westfalen unter www.landtag.nrw.de Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 695 vom 8. Januar 2018 des Abgeordneten Stefan Zimkeit SPD Drucksache 17/1688 139 neuen Regierungsstellen aus dem Nachtragshaushalt – Welche Aussage der Landesregierung stimmt? Vorbemerkung der Kleinen Anfrage In der Vorlage 17/398 zum Stand der Besetzungen der 139 Regierungsstellen ist sehr auffällig, dass mehr als die Hälfte der 139 neuen Regierungsstellen am 23.10.2017, also dem Tag der Verkündung des Nachtragshaushaltsgesetzes, schon besetzt werden konnten. Der Finanzminister hat im Ausschuss am 5.10.2017 zu der Frage der Besetzung ausgeführt: „Das ist ein Vorschlag der Landesregierung an den Haushaltsgesetzgeber. Wenn der Haushaltsgesetzgeber diesem Vorschlag folgt und der Nachtragshaushalt mit dieser Position in Kraft tritt, dann werden diese Stellen durch die Ressorts im üblichen Verfahren bewirtschaftet. Das bedeutet, innerhalb der Ressorts wird dann die Zuweisung der Stellen an die personalbewirtschafteten Organisationseinheiten erfolgen, genau wie es bei Ihnen auch war.“ In der Vorlage 17/150 führt das Ministerium der Finanzen dazu ergänzend aus: Erst nach Inkrafttreten des Nachtragshaushaltsgesetzes können die vom Haushaltsgesetzgeber verabschiedeten Planstellen/Stellen auf der Grundlage des Feststellungschreibens gemäß § 34 Landeshaushaltsordnung für das Haushaltsjahr 2017, (…), durch die Ressorts bewirtschaftet werden. Der Staatssekretär führte im Ausschuss am 9.11. ergänzend dazu aus: „Unter Einbeziehung der Personal- und Schwerbehindertenvertretung können sie schließlich besetzt werden.“ Insofern widerspricht die Besetzung der Stellen in der Ministerialbürokratie am Tag des in kraft Tretens des Nachtragshaushaltes den Aussagen des Finanzministers zur Zuweisung der Stellen nach dem Inkrafttreten des Haushaltes und den Zusagen zur Durchführung eines regulären Besetzungsverfahrens. LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 17. Wahlperiode Drucksache 17/1927 2 Der Minister der Finanzen hat die Kleine Anfrage 695 mit Schreiben vom 7. Februar 2018 namens der Landesregierung im Einvernehmen mit dem Ministerpräsidenten sowie allen übrigen Mitgliedern der Landesregierung beantwortet. Vorbemerkung der Landesregierung Die Landesregierung hat umfassend zu den aufgeworfenen Fragen hinsichtlich der im Nachtragshaushalt 2017 eingerichteten Stellen in den Vorlagen 17/150, 17/232, 17/303, 17/398, 17/421 und 17/425 Stellung genommen. 1. Wie konnten am Tag des in Inkrafttretens des Nachtragshaushaltes schon mehr als 56 % Stellen besetzt werden, wenn diese, wie vom Finanzministerium angekündigt, erst an diesem Tag zugewiesen wurden? 2. Wie konnten die vom Finanzminister und Staatssekretär zugesagten regulären Besetzungsverfahren für eine Besetzung am 23.10.2017 erfolgen, wenn die Stellen erst an diesem Tag den Ministerien zugewiesen und erst dann entschieden werden sollte, für welche Aufgaben sie genutzt werden? 3. Gab es eine Vorauswahl von Bewerberinnen und Bewerbern für die Besetzung der Stellen und ggf. auf welcher Grundlage (Ausschreibung, Bewerbungsgespräche u.ä.)? Die Fragen 1 bis 3 werden zusammen beantwortet. Wie in der Vorlage 17/421 des Ministeriums der Finanzen vom 22.12.2017 an den Haushaltsund Finanzausschuss des Landtags Nordrhein-Westfalen bereits ausgeführt, sind die personalbewirtschaftenden Organisationseinheiten nicht erst am 23.10.2017 tätig geworden. Vor dem Hintergrund, dass mit einem Nachtragshaushalt zusätzliche Stellen eingerichtet werden sollen, wurden bereits vorab die üblichen Auswahlverfahren unter Einbeziehung der Personalund Schwerbehindertenvertretung sowie der Gleichstellungsbeauftragten durchgeführt. Das ausgewählte Personal konnte beispielsweise auf vorübergehend freien und besetzbaren Stellen des Stammhaushaltes geführt, im Wege der Abordnung gewonnen oder aus Aushilfsmitteln beschäftigt werden. Eine Umbuchung auf die neuen Stellen erfolgte in diesen Fällen am 23.10.2017. Die bis dahin vorläufig genutzten Stellen konnten wieder bedarfsgerecht nachbesetzt , abgeordnete Beschäftigte versetzt und Aushilfskräfte unbefristet übernommen werden . Wie der Anlage 2 der Vorlage 17/398 vom 08.12.2017 entnommen werden kann, waren von den 139 Stellen zum 23.10.2017 lediglich 53 und damit 38,1 % der Stellen besetzt. 4. Warum erfolgte die Besetzung der anderen Stellen des Nachtragshaushaltes, beispielsweise zur Inneren Sicherheit, nicht in einem so beschleunigten Verfahren wie die Besetzung der Stellen in der Ministerialbürokratie? Hierzu wird auf die Anlage der Vorlage 17/425 vom 22.12.2017 verwiesen. Danach waren von den 200 Stellen im Dezember 2017 bereits 123 und damit 61,5 % der Stellen besetzt. Zum 23.10.2017 betrug die Quote 13 %, am 26.10.2017 waren es bereits 44 %. LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 17. Wahlperiode Drucksache 17/1927 3 5. Auf welcher Rechtsgrundlage ist ein solches Besetzungsverfahren geschehen? Die Besetzungsverfahren sind auf der Rechtsgrundlage der §§ 17 und 34 der Landeshaushaltsordnung erfolgt.