LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN 17. Wahlperiode Drucksache 17/1928 13.02.2018 Datum des Originals: 08.02.2018/Ausgegeben: 16.02.2018 Die Veröffentlichungen des Landtags Nordrhein-Westfalen sind einzeln gegen eine Schutzgebühr beim Archiv des Landtags Nordrhein-Westfalen, 40002 Düsseldorf, Postfach 10 11 43, Telefon (0211) 884 - 2439, zu beziehen. Der kostenfreie Abruf ist auch möglich über das Internet-Angebot des Landtags Nordrhein-Westfalen unter www.landtag.nrw.de Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 711 vom 7. Januar 2018 des Abgeordneten Frank Neppe FRAKTIONSLOS Drucksache 17/1779 Arthotel Wuppertal Vorbemerkung der Kleinen Anfrage Laut eines Medienberichtes in der „Westdeutsche Zeitung“ 1 vom 27. Oktober 2015 wurde für die Immobilie des ehemaligen „Arthotel“ in Wuppertal, zwischen dem Land NRW und dem Eigentümer, ein Pachtvertrag zur Unterbringung von Flüchtlingen geschlossen. Es wird berichtet, dass bei einer Laufzeit von 10 Jahren eine Miete von 70.000,- EUR monatlich vereinbart wurde. Nach Beobachtung und Auskunft von Anwohnern steht das Hotel jedoch seit einiger Zeit leer. Der Minister für Kinder, Familie, Flüchtlinge und Integration hat die Kleine Anfrage 711 mit Schreiben vom 8. Februar 2018 namens der Landesregierung beantwortet. 1. Zu welchen Konditionen wurde der Mietvertrag abgeschlossen? 2. Wurde eine Klausel zur vorzeitigen Kündigung des Mietvertrages vereinbart? Aus Gründen des Sachzusammenhangs werden die Fragen 1 und 2 gemeinsam beantwortet. Die Laufzeit des Mietvertrags begann am 01.12.2015 und endet am 30.11.2025. Die Miete für das Gebäude beträgt monatlich 73.500,00 Euro. Der Mietvertrag enthält eine Sonderkündigungsoption. LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 17. Wahlperiode Drucksache 17/1928 2 3. Wie wird das Objekt momentan genutzt? 4. Gibt es Pläne für eine künftige Nutzung innerhalb verbliebenen Restmietzeit? 5. Gibt es weitere Objekte zur Unterbringung von Flüchtlingen für die das Land NRW vergleichbare Mietverträge abgeschlossen hat (bitte nach Ort, Miethöhe und Vertragslaufzeit aufschlüsseln)? Aus Gründen des Sachzusammenhangs werden die Fragen 3 bis 5 gemeinsam beantwortet. Die Einrichtung in Wuppertal mit einer Kapazität von 500 Plätzen ist Bestandteil der aktuellen Kapazitätsplanung zur Unterbringung von Asylsuchenden in Nordrhein-Westfalen. Eine Wiederaufnahme der aktiven Nutzung ist nach Abschluss der baulichen Maßnahmen, die gegenwärtig in der Einrichtung stattfinden, voraussichtlich im Frühjahr 2018 geplant. Die Einrichtungsplanung des Landes für die Unterbringung von Flüchtlingen erfolgt fortwährend mit dem Ziel, ein regional ausgewogenes System zu etablieren, das sich flexibel auf Veränderungen einstellen kann. Dazu gehört auch eine Wirtschaftlichkeitsbetrachtung. Soweit die Nutzung eines Standortes auf der Grundlage eines Mietvertrages erfolgt, stellt dessen Regelungsinhalt auf die jeweiligen Verhältnisse vor Ort ab und ist deshalb mit anderen Verträgen nicht direkt vergleichbar.