LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN 17. Wahlperiode Drucksache 17/1933 13.02.2018 Datum des Originals: 09.02.2018/Ausgegeben: 16.02.2018 Die Veröffentlichungen des Landtags Nordrhein-Westfalen sind einzeln gegen eine Schutzgebühr beim Archiv des Landtags Nordrhein-Westfalen, 40002 Düsseldorf, Postfach 10 11 43, Telefon (0211) 884 - 2439, zu beziehen. Der kostenfreie Abruf ist auch möglich über das Internet-Angebot des Landtags Nordrhein-Westfalen unter www.landtag.nrw.de Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 692 vom 9. Januar 2018 des Abgeordneten René Schneider SPD Drucksache 17/1685 Außer Spesen nix gewesen - Wie sieht das Schulministerium die Zukunft des Projektes LOGINEO NRW? Vorbemerkung der Kleinen Anfrage LOGINEO NRW ist als Plattform zur Verbesserung der digitalen Zusammenarbeit zwischen Lehrerinnen und Lehrern sowie Schülerinnen und Schülern gestartet und weckte seinerzeit hohe Erwartungen. Der virtuelle Arbeitsraum LOGINEO NRW sollte Schulen die Kommunikation und Organisation erleichtern und Zugang zu digitalen Lernmaterialien und Lernmitteln schaffen. Im Oktober 2017 wurde das Projekt aufgrund erheblicher technischer Mängel gestoppt. Der Presse ist zu entnehmen, dass das MSW einen externen Gutachter beauftragt hat, den Projektstatus und die möglichen Perspektiven zu evaluieren. Die Ministerin für Schule und Bildung hat die Kleine Anfrage 692 mit Schreiben vom 9. Februar 2018 namens der Landesregierung beantwortet. 1. Wie bewertet der externe Gutachter den technischen Entwicklungsstand und die Projektorganisation von LOGINEO NRW? Bitte das Gutachten beifügen. Der virtuelle Arbeitsraum LOGINEO NRW soll Schulen die Kommunikation und Organisation erleichtern und Zugang zu digitalen Lernmitteln schaffen. Das Ministerium für Schule und Bildung hat die für das aktuelle Schuljahr vorgesehene Einführung der Arbeits- und Kommunikationsplattform LOGINEO NRW vorerst ausgesetzt. Grund waren ungelöste technische Probleme , die dazu geführt haben, dass die Medienberatung NRW die Plattform von LOGINEO NRW nach sorgfältiger Prüfung nicht abgenommen hat. LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 17. Wahlperiode Drucksache 17/1933 2 Das Ministerium für Schule und Bildung hat einen von der Industrie- und Handelskammer zu Köln öffentlich bestellten und vereidigten Sachverständigen für Systeme der Informationsverarbeitung mit der Prüfung der Projektaufstellung und des Projektstatus beauftragt. Die Prüfung des Sachverständigen dauert noch an. Sie bezieht sich nach der Fehleranalyse nunmehr auf die Voraussetzungen und Rahmenbedingungen für eine Reorganisation; dazu gehören auch vertragliche Anpassungen. Ein schriftliches Gutachten liegt noch nicht vor. Offensichtlich ist jedoch, dass die bisherige Projektorganisation sowie die vertraglichen Regelungen nicht geeignet waren, den Erfolg des Projekts sicherzustellen. 2. Welche Änderungen und Maßnahmen empfiehlt der externe Gutachter zur Weiterentwicklung von LOGINEO NRW und wie plant die Landesregierung diese umzusetzen ? Es gibt noch keine abschließenden Empfehlungen des Gutachters. 3. Wann plant die Landesregierung die LOGINEO NRW Plattform fehlerfrei und auf dem aktuellen Stand von Sicherheit und Datenschutz landesweit einzusetzen? Das Ministerium für Schule und Bildung sieht weiterhin die Notwendigkeit für eine digitale Arbeitsplattform für die Schulen, unabhängig von der derzeitigen Aussetzung von LOGINEO NRW. Auf der Grundlage der abschließenden Bewertung des Gutachters beabsichtigt die Landesregierung die weitere Projektplanung vorzunehmen.