LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN 17. Wahlperiode Drucksache 17/1938 13.02.2018 Datum des Originals: 09.02.2018/Ausgegeben: 16.02.2018 Die Veröffentlichungen des Landtags Nordrhein-Westfalen sind einzeln gegen eine Schutzgebühr beim Archiv des Landtags Nordrhein-Westfalen, 40002 Düsseldorf, Postfach 10 11 43, Telefon (0211) 884 - 2439, zu beziehen. Der kostenfreie Abruf ist auch möglich über das Internet-Angebot des Landtags Nordrhein-Westfalen unter www.landtag.nrw.de Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 666 vom 22. Dezember 2017 der Abgeordneten Verena Schäffer, Barbara Steffens und Norwich Rüße BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Drucksache 17/1599 Stand der Umwelt- und Lebensmittelkriminalität in NRW Vorbemerkung der Kleinen Anfrage In den komplexen und rechtlich anspruchsvollen Bereichen der Umwelt- und Lebensmittelkriminalität müssen Polizei, Justiz und Umweltverwaltungsbehörden eng zusammenarbeiten. Um diese Zusammenarbeit besser zu koordinieren, wurde 2004 im nordrhein-westfälischen Umweltministerium die Stabsstelle Umweltkriminalität (später: „Umwelt- und Verbraucherkriminalität “) eingerichtet. Die Stabsstelle wurde nun durch die Umorganisation des Ministeriums für Umwelt, Landwirtschaft , Natur- und Verbraucherschutz (MULNV) abgeschafft. Dies beunruhigt, da sich die Umweltkriminalität in absoluten Zahlen inzwischen zum viertgrößten Verbrechen weltweit entwickelt hat und die Tendenz steigt. Der Minister des Innern hat die Kleine Anfrage 666 mit Schreiben vom 9. Februar 2018 namens der Landesregierung beantwortet. 1. Wie entwickelten sich die Deliktszahlen in den Bereichen der Umwelt- und Lebensmittelkriminalität in den vergangenen zehn Jahren? Bitte nach Jahr und Kriminalitätsbereich differenziert darstellen. 2. Wie entwickelte sich die Aufklärungsquote in den Bereichen der Umwelt- und Lebensmittelkriminalität in den vergangenen zehn Jahren? Bitte nach Jahr und Kriminalitätsbereich differenziert darstellen. LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 17. Wahlperiode Drucksache 17/1938 2 3. Wie bewertet die Landesregierung die Entwicklung der Deliktszahlen und der Aufklärungsquoten in den Bereichen der Umwelt- und Lebensmittelkriminalität in den vergangenen zehn Jahren (Fragen 1 und 2)? Die Fragen 1 bis 3 werden gemeinsam beantwortet. Grundlage der Beantwortung ist die Polizeiliche Kriminalstatistik (PKS). Die Erfassung von Fällen, Tatverdächtigen und Opfern in der PKS erfolgt nach bundeseinheitlichen, jährlich mit den beteiligten Gremien abgestimmten Richtlinien. Straftaten gegen die Umwelt finden sich insbesondere im 29. Abschnitt des StGB (§§ 324 bis 330d), aber auch in einigen strafrechtlichen Nebengesetzen. Verbraucherschutzdelikte als Straftaten hingegen sind nicht im Kernstrafrecht verankert, sondern finden sich in zahlreichen Nebengesetzen wieder, darunter auch Straftaten, die der Lebensmittel-kriminalität zuzurechnen sind (z. B. Lebensmittel-, Bedarfsgegenstände- und Futtermittelgesetzbuch). Eine differenzierte Aussage nach Art und Qualität der Delikte der Lebensmittelkriminalität ist anhand der PKS nicht möglich. Die Verstöße gegen Strafvorschriften in den Nebengesetzen werden in der PKS nur zusammenfassend dargestellt. Darüber hinaus existieren insbesondere in den Nebengesetzen zahlreiche Bußgeldvorschriften. Verstöße gegen diese oft mit hohen Bußgeldern belegten Normen wer-den nicht von der PKS erfasst. Statistische Daten sind der Anlage zu entnehmen. 4. Acht Bundesländer wie etwa Baden-Württemberg, Hessen und Rheinland-Pfalz schufen Ermächtigungsgrundlagen zur Bekämpfung der Umwelt- und Lebensmittelkriminalität durch die Polizei. Wie bewertet die Landesregierung solche Ermächtigungsgrundlagen ? Die Landesregierung bewertet nicht die polizeilichen Ermächtigungsgrundlagen anderer Länder . 5. In Nordrhein-Westfalen gibt es keine derartigen Ermächtigungsgrundlagen für die Polizei. Wird die Landesregierung im Zuge der bereits mehrfach angekündigten Novelle des Polizeigesetzes Ermächtigungsgrundlagen für die Polizei zur Bekämpfung der Umwelt- und Lebensmittelkriminalität schaffen? Entsprechende Ermächtigungsgrundlagen sind in der aktuell anstehenden Novellierung nicht vorgesehen. Anlage zur Kleinen Anfrage 666 Bekannt gewordene Fälle Aufklärung Jahr erfasste Fälle -insgesamtdavon : Versuche Versuche in % aufgeklärte Fälle AQ in % 1 2 3 4 5 6 7 2007 1 542 - 1,97 16 1,04 726 47,08 2008 1 602 + 3,89 30 1,87 757 47,25 2009 1 412 - 11,86 23 1,63 660 46,74 2010 1 304 - 7,65 29 2,22 603 46,24 2011 1 237 - 5,14 35 2,83 568 45,92 2012 1 328 + 7,36 46 3,46 628 47,29 2013 1 288 - 3,01 26 2,02 630 48,91 2014 1 575 + 22,28 31 1,97 693 44,00 2015 1 371 - 12,95 34 2,48 589 42,96 2016 1 427 + 4,08 24 1,68 640 44,85 Bekannt gewordene Fälle Aufklärung Jahr erfasste Fälle -insgesamtdavon : Versuche Versuche in % aufgeklärte Fälle AQ in % 1 2 3 4 5 6 7 2007* 2008 430 24 5,58 308 71,63 2009 446 + 3,72 20 4,48 287 64,35 2010 426 - 4,48 27 6,34 297 69,72 2011 396 - 7,04 25 6,31 265 66,92 2012 407 + 2,78 21 5,16 265 65,11 2013 414 + 1,72 31 7,00 256 61,84 2014 507 + 22,46 20 3,94 318 62,72 2015 528 + 4,14 31 5,87 319 60,42 2016 660 + 25,00 62 9,39 331 50,15 Bekannt gewordene Fälle Aufklärung Jahr erfasste Fälle -insgesamtdavon : Versuche Versuche in % aufgeklärte Fälle AQ in % 1 2 3 4 5 6 7 2007* 2008 2 309 74 3,20 1 582 68,51 2009 2 588 + 12,08 77 2,98 1 915 74,00 2010 2 197 - 15,11 60 2,73 1 592 72,46 2011 2 041 - 7,10 90 4,41 1 381 67,66 2012 1 866 - 8,57 91 4,88 1 239 66,40 2013 1 992 + 6,75 31 1,56 1 422 71,39 2014 1 844 - 7,43 20 1,08 1 297 70,34 2015 1 781 - 3,42 20 1,12 1 204 67,60 2016 1 650 - 7,36 17 1,03 1 092 66,18 Zu- bzw. Abnahme % * Die Deliktsbereiche Sonstige Straftaten nach dem StGB mit Umweltrelevanz und Umwelt- und Verbraucherschutzdelikte gemäß strafrechtlicher Nebengesetze werden erst seit dem Jahr 2008 in der PKS erfasst. Straftaten gegen die Umwelt gemäß 29. Abschnitt des StGB Straftatenschlüssel 676000 Sonstige Straftaten nach dem StGB mit Umweltrelevanz Straftatenschlüssel 898200 Umwelt- und Verbraucherschutzdelikte gemäß strafrechtlicher Nebengesetze Straftatenschlüssel 898300 Zu- bzw. Abnahme % Zu- bzw. Abnahme %