LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN 17. Wahlperiode Drucksache 17/1939 13.02.2018 Datum des Originals: 09.02.2018/Ausgegeben: 16.02.2018 Die Veröffentlichungen des Landtags Nordrhein-Westfalen sind einzeln gegen eine Schutzgebühr beim Archiv des Landtags Nordrhein-Westfalen, 40002 Düsseldorf, Postfach 10 11 43, Telefon (0211) 884 - 2439, zu beziehen. Der kostenfreie Abruf ist auch möglich über das Internet-Angebot des Landtags Nordrhein-Westfalen unter www.landtag.nrw.de Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 713 vom 17. Januar 2018 des Abgeordneten Andreas Kossiski SPD Drucksache 17/1781 Kosten für den Blitzmarathon Vorbemerkung der Kleinen Anfrage In verschiedenen Medien wird Innenminister Reul wie folgt zitiert: „Auch die schwarz-gelbe Regierung bezeichnet den Blitzmarathon als "ungeeignet", die Verkehrssicherheit auf Dauer zu verbessern, so Reul. Stattdessen will die neue Landesregierung die "zielgerichtete Verkehrsüberwachung" etwa in Form von unangekündigten Kontrollen verstärken.“ Nach den nachweisbaren Erfolgen der Aktionen verabschiedeten die Innenminister der Länder auf der Ständigen Konferenz der Innenminister und -senatoren der Länder am 23./24. Mai 2013 in Hannover den Beschluss zur gemeinsamen, länderübergreifenden Durchführung des 24-Stunden-Blitzmarathons. Der erste Blitzmarathon wurde am 10. Oktober 2013 bundesweit durchgeführt. Am 18. September 2014 hat der zweite bundesweite Blitzmarathon stattgefunden. Der Minister des Innern hat die Kleine Anfrage 713 mit Schreiben vom 9. Februar 2018 namens der Landesregierung beantwortet. 1. In welchen Bundesländern und Staaten wurden Blitzmarathons durchgeführt? Die Landesregierung nimmt zu Angelegenheiten, die sich in der Zuständigkeit anderer Länder befinden keine Stellung. LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 17. Wahlperiode Drucksache 17/1939 2 2. Wie ist es zu erklären, dass in anderen Bundesländern wie zum Beispiel Bayern Erfolg und Wirksamkeit völlig anders beurteilt werden? Ich verweise auf meine Ausführungen zu Frage 1. 3. Zu welchem Ergebnis kommt die Studie der RWTH Aachen hinsichtlich der Wirksamkeit dieser Maßnahme? Durch eine Studie des Instituts für Straßenwesen der Rheinisch-Westfälischen Technischen Hochschule Aachen wurde in Köln der „24-Stunden-Blitz-Marathon“ im April 2015 untersucht. Die Dauer der Betrachtung war auf fünf Wochen begrenzt, zwei Wochen vor und drei Wochen nach dem „24-Stunden-Blitz-Marathon“. Es wurde festgestellt, dass die Durchschnittsgeschwindigkeit nach diesem „24-Stunden-Blitz- Marathon“ um zwei bis drei km/h gesunken war. Diese Wirkung wurde für zwei Wochen nach dem Aktionstag festgestellt. Eine längere Wirkung des „24-Stunden-Blitz-Marathons“ ist weder durch diese Studie nachgewiesen, noch sind dafür andere Gutachten oder Expertisen hier bekannt. 4. Wo und in welchem Umfang kam die von Innenminister Reul angekündigten „zielgerichteten Verkehrsüberwachung“ im Vergleich zu den Vorjahren zum Tragen? Bitte nach Polizeibehörden aufschlüsseln. Mit Erlass vom 20.12.2017 wurden die fortentwickelten Grundsatzrichtlinien für die Verkehrssicherheitsarbeit der Polizei des Landes Nordrhein-Westfalen mit den strategischen Zielsetzungen wie der Verkehrsüberwachung in Form auch unangekündigter Anhaltekontrollen, der Erhöhung des Fahndungs- und Kontrolldrucks, der Stärkung polizeilicher Präsenz und dem Ausbau der Verkehrsfachlichkeit in Kraft gesetzt. Diesbezüglich fand beispielsweise durch das Polizeipräsidium Düsseldorf Ende Januar der Auftakt von Schwerpunktkontrollaktionen zur Bekämpfung von schweren Unfällen mit Lastkraftwagen statt.