LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN 17. Wahlperiode Drucksache 17/1944 14.02.2018 Datum des Originals: 03.02.2018/Ausgegeben: 19.02.2018 Die Veröffentlichungen des Landtags Nordrhein-Westfalen sind einzeln gegen eine Schutzgebühr beim Archiv des Landtags Nordrhein-Westfalen, 40002 Düsseldorf, Postfach 10 11 43, Telefon (0211) 884 - 2439, zu beziehen. Der kostenfreie Abruf ist auch möglich über das Internet-Angebot des Landtags Nordrhein-Westfalen unter www.landtag.nrw.de Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 656 vom 21. Dezember 2017 des Abgeordneten Matthi Bolte-Richter BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Drucksache 17/1576 Wem gehört der Twitter-Account des Ministerpräsidenten? Vorbemerkung der Kleinen Anfrage Die Nutzung sozialer Medien ist in der parlamentarischen wie in der Regierungskommunikation heute selbstverständlich. Mit ihrem Einsatz verbunden sind aber auch verschiedene Fragen , die zwar bei der „klassischen“ Presse- und Öffentlichkeitsarbeit der Landesregierung geklärt sind, sich beim Einsatz sozialer Medien aber neu stellen. Während etwa bei den etablierten Formen der Presse- und Öffentlichkeitsarbeit zwischen den Funktionen im jeweiligen Regierungsamt, in der jeweiligen Partei und ggf. als Mitglied des Landtags klar unterschieden werden kann, ist dies bei persönlichen Accounts in sozialen Medien nicht möglich. So präsentiert sich der Ministerpräsident auf seinem Twitter-Kanal @arminlaschet derzeit als „Ministerpräsident von Nordrhein-Westfalen“, während er vor seiner Wahl auf seine Partei- und Parlamentsfunktionen verwies. In den verbreiteten Nachrichten macht er keinen Unterschied, ob er gerade als Ministerpräsident, Abgeordneter, Landesvorsitzender der NRW-CDU oder stellvertretender Bundesvorsitzender der CDU kommuniziert. Ein anderes Beispiel ist die Dokumentation von Kommunikationsvorgängen. Während etwa über die Vorbereitung von Pressemitteilungen der Landesregierung in der Regel Akten existieren , durch die im Zweifelsfall Transparenz über ihr Entstehen hergestellt werden kann, wird dies im Falle etwa von Tweets in der Regel nicht der Fall sein. Ebenso ist derzeit nicht klar geregelt, in welcher Weise die Einträge in sozialen Medien archiviert werden, wenn ein Mitglied der Landesregierung aus dem Amt ausscheidet. Dies wurde jedenfalls in der Vergangenheit unterschiedlich gehandhabt, bspw. ist der Account @Minister_Remmel nach dem Ausscheiden aus der Landesregierung bei Twitter weiterhin öffentlich zugänglich. Der Ministerpräsident hat die Kleine Anfrage 656 mit Schreiben vom 3. Februar 2018 namens der Landesregierung im Einvernehmen mit allen übrigen Mitgliedern der Landesregierung beantwortet. LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 17. Wahlperiode Drucksache 17/1944 2 Vorbemerkung der Landesregierung Die Nutzung Sozialer Netzwerke ist inzwischen ein fester Bestandteil der Kommunikation und Öffentlichkeitsarbeit. Das gilt auch für Einrichtungen der öffentlichen Verwaltung, insoweit auch für die nordrhein-westfälische Landesregierung. Dabei ist formal klar zwischen einer privaten und einer dienstlichen Nutzung dieser Netzwerke zu unterscheiden: Private Accounts der Mitglieder der Landesregierung bzw. der Staatssekretärinnen und Staatssekretäre unterfallen grundsätzlich nicht dem Zuständigkeits- und Verantwortungsbereich der Landesregierung. Es obliegt daher dem jeweils Betroffenen, ob und mit welchem Inhalt er sich dort auch politisch äußert. Dies gilt insbesondere dann, wenn Bezüge auf die amtliche Funktion unterbleiben. Verantwortlich für den Betrieb eines solchen Accounts ist stets die Person selbst – unabhängig vom Amt oder der Funktion, die sie gerade innehat. Anders wäre es beispielsweise, wenn solche Accounts keine rein personenbezogenen, sondern amtsbezogene Accounts wären – wie etwa bei dem zitierten Account @Minister_Remmel. In einem solchen Fall wären Äußerungen allein auf dienstliche Belange der Landesregierung zu beschränken. Jedoch sollte dabei sichergestellt werden, dass ein solcher Account auch nach Ausscheiden der Person aus dem Amt für die Landesverwaltung weiter nutzbar bleibt, indem er ausschließlich eine Funktionsbezeichnung im Namen trägt, wie es beispielsweise bei @RegSprecher der Fall ist, bei @Minister_Remmel jedoch nicht der Fall war. Um eine klare Trennung zwischen Person und Amt von Seiten der Landesregierung sicherzustellen , setzt die Landesregierung daher im Rahmen der Öffentlichkeitsarbeit der Landesregierung auf Ressort-Accounts – wie beispielweise bei @IM_NRW oder @MKW_NRW. Inzwischen sind nahezu alle Ressorts mit einem solchen Account bei Twitter vertreten. Allerdings ist jenseits dieser formalen Betrachtungsweise zu berücksichtigen, dass Äußerungen von Mitgliedern der Landesregierung sowie von Staatssekretärinnen und Staatssekretären in Sozialen Netzwerken von der Empfängerseite häufig im Kontext des Amtes oder der Funktion des jeweiligen Account-Inhabers wahrgenommen werden. In Bezug auf die Staatssekretärinnen und Staatssekretäre ist überdies das beamtenrechtliche Neutralitätsgebot zu berücksichtigen. Daher ist dem betroffenen Personenkreis klar, dass jenseits des rechtlichen Dürfens es die amtliche Stellung nahelegt, sich privat in Sozialen Netzwerken mit Augenmaß und gesteigerter Sensibilität zu äußern. 1. Welche Minister*innen und Staatssekretär*innen der aktuellen Landesregierung verfügen über persönliche Accounts in sozialen Netzwerken, die sie auch schon vor ihrem Amtsantritt in anderer Funktion genutzt haben? (Bitte getrennt nach Diensten aufführen) 2. Wer hatte und hat Zugriff auf das jeweilige Konto? (Aus Gründen des Datenschutzes sind Funktionsbezeichnungen der jeweiligen Person ausreichend) 3. In welchen Fällen wurden persönliche Accounts, die durch die Mitglieder der Landesregierung genutzt werden, bereits vor Eintritt in die Landesregierung genutzt? Die Fragen 1-3 werden zusammengefasst beantwortet: LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 17. Wahlperiode Drucksache 17/1944 3 Siehe hierzu die Vorbemerkung sowie beiliegende tabellarische Aufstellung. Es wurden hierbei ausschließlich solche Accounts aufgeführt, die bereits vor dem 30. Juni 2017 bei den Sozialen Netzwerken Twitter, Facebook und Instagram eingerichtet wurden. Dabei wurden auch die Accounts aufgeführt, die rein privat genutzt werden, also weder in aktueller noch in anderer Funktion vor Amtsantritt. Ein Account ist dabei ein Zugang zu einem Netzwerk, unabhängig von der Nutzung als reiner Lesezugang oder als aktive Möglichkeit zur Veröffentlichung. Im Zuge der Amtsübernahme durch die Mitglieder der Landesregierung bestand zwischenzeitlicher Zugriff auf einzelne Konten durch Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in den Ministerbüros. 4. Welche Vorschriften, wie etwa die Grundsätze der ordnungsgemäßen Aktenführung oder die Archivvorschriften der Landesverwaltung, sind für die persönlichen Accounts der Mitglieder der Landesregierung einschlägig? 5. Gelten für die Accounts von Regierungsmitgliedern besondere Sicherheitsmechanismen ? Die Fragen 4 und 5 werden zusammengefasst beantwortet: Siehe hierzu ebenfalls die Vorbemerkung. Im Übrigen gilt: Insoweit es für die Nachvollziehbarkeit von Verwaltungshandeln von Relevanz ist und dienstliche Belange der Landesregierung betroffen sind, ist im Einzelfall durch die jeweilige Sachbearbeitung zu entscheiden, ob eine entsprechende Äußerung über infrage kommende Accounts in Sozialen Netzwerken zum Vorgang genommen werden soll. Darüber hinaus stehen die Sicherheitsinformationen des CERT NRW auch für die Nutzung von Sozialen Netzwerken zur Verfügung – sei es für den persönlichen oder für den dienstlichen Account. 1 Anlage zu Frage 1 Welche Minister*innen und Staatssekretär*innen der aktuellen Landesregierung verfügen über persönliche Accounts in sozialen Netzwerken, die sie auch schon vor ihrem Amtsantritt in anderer Funktion genutzt haben? (Bitte getrennt nach Diensten aufführen) Die nachfolgend aufgeführten Accounts umfassen der Übersicht halber ausschließlich die Sozialen Netzwerke Twitter, Facebook und Instagram. Ministerpräsident/ Ministerin/ Minister/ Parl. StS Twitter Facebook Instagram Armin Laschet x x x Dr. Joachim Stamp x x Lutz Lienenkämper x Herbert Reul x x Prof. Dr. Andreas Pinkwart x Karl-Josef Laumann x Yvonne Gebauer x Ina Scharrenbach x x Peter Biesenbach x x Hendrik Wüst x x Christina Schulze Föcking x x Isabel Pfeiffer-Poensgen Dr. Stephan Holthoff-Pförtner x x x Klaus Kaiser x x x 2 Staatssekretärin/ Staatssekretär Twitter Facebook Instagram Nathanael Liminski x Andrea Milz x Serap Güler x x x Andreas Bothe x Dr. Patrick Opdenhövel Jürgen Mathies Christoph Dammermann x x x Dr. Edmund Heller Mathias Richter x Dr. Jan Volker Heinisch x x Dirk Wedel x Dr. Hendrik Clemens Schulte Dr. Heinrich Bottermann x x Annette Storsberg Dr. Mark Speich x x = Accounts vorhanden