LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN 17. Wahlperiode Drucksache 17/1945 14.02.2018 Datum des Originals: 13.02.2018/Ausgegeben: 19.02.2018 Die Veröffentlichungen des Landtags Nordrhein-Westfalen sind einzeln gegen eine Schutzgebühr beim Archiv des Landtags Nordrhein-Westfalen, 40002 Düsseldorf, Postfach 10 11 43, Telefon (0211) 884 - 2439, zu beziehen. Der kostenfreie Abruf ist auch möglich über das Internet-Angebot des Landtags Nordrhein-Westfalen unter www.landtag.nrw.de Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 702 vom 9. Januar 2018 des Abgeordneten Guido van den Berg SPD Drucksache 17/1704 Wie können die zu kurzen Umsteigezeiten zwischen der Regionalbahn 38 und der Regionalbahn 39 am Bahnhof Bedburg (Erft) verändert werden? Vorbemerkung der Kleinen Anfrage Der Verkehrsausschuss des Landtags hat 2016 die Strecke der Regionalbahn (RB) 38 zwischen Bedburg und Köln mit höchster Priorität in den Nahverkehrsbedarfplan aufgenommen. 2017 folgte der Abschluss einer Planungsvereinbarung zwischen dem Verkehrsministerium NRW, der Deutsche Bahn AG und der Nahverkehr Rheinland (NVR). Ziel ist die Aufwertung der Strecke als S-Bahn (S 12). Leider wurde eine ebenfalls mögliche Aufwertung des Streckenabschnitts zwischen Bedburg und Düsseldorf im Rhein-Kreis Neuss bislang nicht in gleicher Weise unterstützt. Im Zuge des letzten Fahrplanwechsels am 10. Dezember 2017 wurde daher die bislang einheitliche Strecke von Köln über Bedburg nach Düsseldorf in zwei Regionalbahnen , nämlich die RB 38 von Köln nach Bedburg (Betrieb durch die Deutsche Bahn AG) und die RB 39 von Bedburg nach Düsseldorf (betrieb durch die Vias GmbH) aufgeteilt. Bedburg ist so jetzt zusätzlicher Umsteigebahnhof für Reisende auf der Linie. In den ersten Tagen nach dem Fahrplanwechsel betrug die Umsteigezeit zwei Minuten, was selbst bei sportlicher Höchstform durch die notwendige Tunnelquerung nicht zu schaffen war. Nach Interventionen der Stadt Bedburg wurde die nominelle Umsteigezeit auf vier Minuten erhöht, was immer noch sportlich ist und für ältere und mobilitätseingeschränkte Fahrgäste oder z.B. mit Kinderwagen über die Rampen nicht zu schaffen ist. Hinzu kommt es in der Realität öfter zu Verspätungen, welche die Umsteigezeiten dann vollkommen unrealistisch werden lassen. Der Minister für Verkehr hat die Kleine Anfrage 702 mit Schreiben vom 13. Februar 2018 namens der Landesregierung beantwortet. LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 17. Wahlperiode Drucksache 17/1945 2 Vorbemerkung der Landesregierung Der Knoten Köln ist einer der am stärksten frequentierten Knotenpunkte im Schienennetz, der bereits heute an seine Kapazitätsgrenzen stößt. Im Rahmen einer Studie für den Bahnknoten Köln wurden Lösungsansätze zur Beseitigung der Engpässe entwickelt. Als erstes Maßnahmenpaket ist der Ausbau der S 11 („S 11 Kernpaket“) vorgesehen. Des Weiteren soll das Ergänzungspaket zum Ausbau der S 11 umgesetzt werden. Gegenstand ist u.a. der Ausbau der Erftbahn (RB 38) im Rhein-Erft-Kreis zwischen Kerpen-Horrem und Bedburg (Erft) zu einer S-Bahn. Zur Verbesserung der SPNV-Anbindung der Städte Kerpen, Bergheim und Bedburg (Erft) an das Oberzentrum Köln soll die heute in Horrem bzw. Köln- Ehrenfeld endende S-Bahnlinie S 12 im 20-Minuten Takt von Kerpen-Horrem bis Bedburg verlängert werden und somit die RB 38 ersetzen. Die Maßnahme wird seitens der Landesregierung als bedeutsam angesehen, da sie zum einen eine deutliche Verbesserung und Entlastung des Bahnknotens Köln bewirkt und zugleich eine verbesserte Anbindung des ländlichen Raums an die Metropole Köln ermöglicht. 1. Wie bewertet die Landesregierung die jetzt entstandenen knappen Umsteigezeiten am Bahnhof Bedburg (Erft)? Der von den SPNV-Zweckverbänden bestellte Fahrplan entspricht den von der DB Netz AG vorgegebenen Mindestumsteigezeiten in Bedburg. Es ist Aufgabe der SPNV-Zweckverbände gegebenenfalls zu prüfen, inwiefern die Umsteigezeit in Bedburg verlängert werden kann, ohne dass an anderer Stelle Reiseketten brechen. Unter Umständen kann auch eine Vereinbarung zur Aufnahme von Anschlussreisenden erwogen werden. 2. Wann soll das Planungsverfahren zum Ausbau der RB 38 zu S 12 abgeschlossen werden? Ein festes Enddatum zum Abschluss des Planungsverfahrens kann wegen für das Land Nordrhein -Westfalen nicht beeinflussbarer Faktoren nicht verlässlich mitgeteilt werden. Derzeit erfolgt die Erarbeitung der Leistungsphasen 1 und 2 (Grundlagenermittlung und Vorplanung ), deren Abschluss für Mitte 2019 erwartet wird. Anschließend soll unmittelbar mit der Durchführung der Planung der Leistungsphasen 3 und 4 (Entwurfsplanung und Genehmigungsplanung ) begonnen werden. Für die Leistungsphasen 3 und 4 einschließlich der Durchführung des notwendigen Planfeststellungsverfahrens sind anschließend nach Aussage der DB Netz AG etwa 5 Jahre zu veranschlagen. Die Planungsvereinbarung für die Leistungsphasen 3 und 4 zwischen Land NRW, dem NVR, der DB Netz AG und der DB Station & Service AG soll ab Herbst 2018 erarbeitet werden, damit eine nahtlose Weiterführung der Planung erfolgen kann. Die Vorbereitungen laufen hierzu bereits . LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 17. Wahlperiode Drucksache 17/1945 3 3. Welche Schritte sind notwendig, um mit Abschluss der Planungen auch eine gesicherte Finanzierung des Ausbaus der RB 38 zur S 12 zu gewährleisten? Die Maßnahmen des S 11-Ergänzungspakets sollen als Teilmaßnahme unter der Bezeichnung „S-Bahn Köln, Ausbau S 11 und der Stammstrecke Knoten Köln einschl. Ergänzungspaket Erftbahn“ durch das GVFG-Bundesprogramm (Bundesanteil) gefördert werden. Eine Anmeldung der Maßnahme in die c-Zeile des GVFG-Bundesprogramms ist erfolgt. Es bedarf nun einer weiteren Priorisierung und endgültigen Aufnahme in die sog. a-Zeile, die eine Finanzierung absichert. Hierzu sind weitere Planungen erforderlich, so dass mindestens die weiteren Ergebnisse der Planungen der Leistungsphase 3 abgewartet werden müssen. Korrespondierend hierzu muss zu gegebener Zeit die Aufnahme in den ÖPNV-Infrastrukturfinanzierungsplan des Landes Nordrhein-Westfalen zur Bereitstellung des Landesanteils an der Finanzierung erfolgen. 4. Welche Infrastrukturmaßnahmen (z.B. Bau von Ausweichstellen, Verkürzungen der Fahrzeiten durch Gleisausbau, etc.) können im Zuge des ohnehin vorgesehenen S- Bahn-Ausbaus auf der RB 38 vorzeitig ergriffen werden, um Verbesserungen bei der Anschlusssituation herbeizuführen? Keine. Der frühe Planungsstand und der notwendige Vorlauf zur Schaffung von Baurecht lassen eine vorzeitige Umsetzung der in der Fragestellung skizzierten Teilmaßnahmen nicht zu. Im Dezember 2020 wird sich die Anschlusssituation in Bedburg nach Kenntnisstand des zuständigen Zweckverbands Nahverkehr Rheinland (NVR) durch eine dann mögliche spätere Fahrplanlage des RB 38 entspannen. Eine spätere Fahrplanlage meint insofern eine zeitliche Verschiebung der Abfahrtszeit um wenige Minuten nach hinten. 5. Wie bewertet die Landesregierung Forderungen, auch die RB 39 als S-Bahnlinie auszubauen? Der Ausbau der Strecke zu einer S-Bahn-Strecke ist zur Bewertung für den neuen ÖPNV- Bedarfsplan angemeldet worden. Eine volkswirtschaftliche Bewertung der Maßnahme hat noch nicht stattgefunden. Da sich die Erstellung des neuen ÖPNV-Bedarfsplans verzögert, ist zusammen mit den Zweckverbänden eine Übergangslösung erarbeitet worden. Um dringende, wirtschaftlich sinnvolle und erforderliche Maßnahmen nicht zu verzögern, ist für die Übergangszeit folgendes Vorgehen vorgesehen: Der Aufgabenträger plant weiter die Maßnahmen, die er für dringlich erachtet. Nach Vorliegen einer plausiblen Kostenschätzung meldet der Aufgabenträger die betreffende Maßnahme beim Verkehrsministerium für eine Wirtschaftlichkeitsbewertung bzw. für die Aufnahme in das GVFG-Bundesprogramm an. Der Nachweis der Wirtschaftlichkeit erfolgt durch eine vom Aufgabenträger oder Vorhabenträger zu finanzierende „Standardisierte Bewertung“ (bzw. vereinfachte „Standardisierte Bewertung “ bei einem Investitionsvolumen < 25 Mio. Euro). Die Durchführung erfolgt unter Einbindung der Bewilligungsbehörde und des Zuwendungsgebers (Verkehrsministerium bzw. Verkehrsministerium und BMVI bei Maßnahmen des GVFG-Bundesprogramms). LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 17. Wahlperiode Drucksache 17/1945 4 Nach Nachweis der Wirtschaftlichkeit (bzw. der vorläufigen Wirtschaftlichkeit bei Maßnahmen des GVFG-Bundesprogramms) meldet der Aufgabenträger die Maßnahme gemäß Landesplanungsgesetz NRW über die Regionalräte für den ÖPNV-Bedarfsplan an. Das Ministerium für Verkehr legt dem Ausschuss für Verkehr die Maßnahme mit der Bitte um Einvernehmensherstellung zur Aufnahme in den ÖPNV-Bedarfsplan und ggf. den Infrastrukturfinanzierungsplan vor. Ob bei der Maßnahme von der Übergangslösung Gebrauch gemacht wird, entscheiden die Aufgabenträger (hier: VRR in Abstimmung mit dem NVR).