LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN 17. Wahlperiode Drucksache 17/1953 15.02.2018 Datum des Originals: 14.02.2018/Ausgegeben: 20.02.2018 Die Veröffentlichungen des Landtags Nordrhein-Westfalen sind einzeln gegen eine Schutzgebühr beim Archiv des Landtags Nordrhein-Westfalen, 40002 Düsseldorf, Postfach 10 11 43, Telefon (0211) 884 - 2439, zu beziehen. Der kostenfreie Abruf ist auch möglich über das Internet-Angebot des Landtags Nordrhein-Westfalen unter www.landtag.nrw.de Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 726 vom 18. Januar 2018 der Abgeordneten Heike Gebhard SPD Drucksache 17/1813 Zuführung zum Pensionsfonds nach Kassenlage – Welche Pläne hat die Landesregierung ? Vorbemerkung der Kleinen Anfrage In der Pressemitteilung des Ministeriums der Finanzen vom 8. Januar 2018 zum Haushaltsabschluss 2017 heißt es: „Wir nutzen die eingesparten Mittel für höhere Zuweisungen zum Pensionsfonds, Entlastungen der Kommunen und die Senkung der Verschuldung…Konkret hat der Minister entschieden , das entsprechende Sondervermögen mit zusätzlichen 680 Millionen Euro auszustatten.“ Der Vorsitzende des DBB NRW führt dazu aus: „Wir begrüßen diese Maßnahme ausdrücklich als wichtigen Schritt im Sinne einer Generationsgerechtigkeit . Es macht deutlich, dass die neue Landesregierung bei den Personalausgaben den Nachhaltigkeitsfaktor im Blick hat und hier mit Augenmaß und Verantwortungsbewusstsein agiert.“ Bereits der Haushaltsentwurf für 2018 sah aber bereits statt der Zuführung von 200 Millionen nur eine Zuführung von 80 Millionen vor. Mit dem Änderungsantrag 17/1748 zum Haushalt 2018 haben CDU und FDP auch diese reduzierte Zuführung an den Pensionsfonds von 80 Mio. € auf 0 € gesetzt. Unklar ist aber bisher, ob die Landesregierung die Möglichkeit der Anrechnung auch für die Haushaltsjahre 2019 ff nutzen will. Im Ausschuss machte Minister Lienenkämper dazu keine Angaben. Der Minister der Finanzen hat die Kleine Anfrage 726 mit Schreiben vom 14. Februar 2018 namens der Landesregierung beantwortet. LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 17. Wahlperiode Drucksache 17/1953 2 Vorbemerkung der Landesregierung: Der Pensionsfonds hat für die Landesregierung wieder eine hohe Priorität. Die Beamtinnen und Beamten müssen sich auf eine nachhaltige Altersvorsorge des Landes verlassen können. Deshalb sind im Vollzug des Haushalts 2017 in zwei Tranchen in Höhe von 120 Mio. Euro sowie 680 Mio. Euro Sonderzuführungen an das Sondervermögen "Pensionsfonds des Landes Nordrhein-Westfalen" vorgenommen worden. In Höhe eines Teilbetrags von 200 Mio. Euro erfolgt gem. § 5 Abs. 4 Satz 2 Pensionsfondsgesetz (PFoG) eine Anrechnung auf den in § 5 Abs. 1 PFoG vorgegebenen Zuführungsbetrag (200 Mio. Euro) des Haushaltsjahrs 2018. Im Haushaltsplanentwurf 2018 war zunächst lediglich ein Betrag von 120 Mio. Euro angerechnet worden, so dass sich im Entwurf des Einzelplans 20 der Ansatz 2018 bei Kapitel 20 020 Titel 919 10 noch auf 80 Mio. Euro belief. Weitere 80 Mio. Euro sind infolge des vom Parlament beschlossenen Änderungsantrags der Fraktionen der CDU und der FDP vom 16.01.2018, Drucksache 17/1748, angerechnet worden, wodurch sich der Zuführungsbetrag bei Kapitel 20 020 Titel 919 10 auf 0 Euro reduziert hat. Mit Drucksache 17/1758 hatte auch die Fraktion der SPD unter Bezugnahme auf die Pressemitteilung des Ministeriums der Finanzen vom 08.01.2018 einen Änderungsantrag vorgelegt, der die Reduzierung des Zuführungsbetrags bei Kapitel 20 020 Titel 919 10 um 80 Mio. Euro auf 0 Euro zum Gegenstand hatte. In welcher Höhe plant die Landesregierung in den Haushaltsjahren 2019 ff eine Einzahlung in den Pensionsfonds oder wird von der Möglichkeit einer Anrechnung Gebrauch gemacht? In der Finanzplanung 2017 bis 2021 des Landes Nordrhein-Westfalen, Drucksache 17/801, stellen sich die Zuführungsbeträge an das Sondervermögen "Pensionsfonds des Landes Nordrhein-Westfalen" in den Jahren 2019 bis 2021 wie folgt dar: Die Finanzplanung für den Zeitraum 2018 bis 2022 wird dem Landtag Nordrhein-Westfalen im Zusammenhang mit dem Entwurf des Haushaltsgesetzes 2019 vorgelegt werden. 2019 2020 2021 Kapitel 20 020 Titel 919 10 200.000.000 200.000.000 200.000.000 Kapitel 20 020 Titel 919 20 4.200.000 4.200.000 4.200.000 Zuführung insgesamt 204.200.000 204.200.000 204.200.000 - in Euro - Haushaltsstelle