LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN 17. Wahlperiode Drucksache 17/1956 15.02.2018 Datum des Originals: 15.02.2018/Ausgegeben: 20.02.2018 Die Veröffentlichungen des Landtags Nordrhein-Westfalen sind einzeln gegen eine Schutzgebühr beim Archiv des Landtags Nordrhein-Westfalen, 40002 Düsseldorf, Postfach 10 11 43, Telefon (0211) 884 - 2439, zu beziehen. Der kostenfreie Abruf ist auch möglich über das Internet-Angebot des Landtags Nordrhein-Westfalen unter www.landtag.nrw.de Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 710 vom 16. Januar 2018 des Abgeordneten Arndt Klocke BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Drucksache 17/1778 Zugunglück in Meerbusch Vorbemerkung der Kleinen Anfrage Am 5. Dezember 2017 prallte ein Regionalexpress der Linie 7 von Köln nach Krefeld in Höhe von Meerbusch-Osterrath auf einen gerade anfahrenden Güterzug der DB Cargo. 41 Menschen sind dabei verletzt worden, einige davon schwer. Am darauffolgenden Tag wurde dieser Unfall auch in der Verkehrsausschusssitzung des Landtags thematisiert. Verkehrsminister Hendrik Wüst hat dabei zugesichert, den Vorgang aufzuklären und den Verkehrsausschuss über die Ursachen zu informieren. Der Minister für Verkehr hat die Kleine Anfrage 710 mit Schreiben vom 15. Februar 2018 namens der Landesregierung beantwortet. Vorbemerkung der Landesregierung Zu dem Unfallereignis vom 5. Dezember 2017 in Meerbusch-Osterath haben die Bundesstelle für Eisenbahnunfalluntersuchung (BEU) und das Eisenbahn-Bundesamt (EBA) Ermittlungen aufgenommen. Das EBA ist unter anderem bundesweit für die Überwachung des sicheren Betriebes auf der Eisenbahninfrastruktur der Deutsche Bahn AG zuständig. Sein Fokus liegt dabei gemäß dem Allgemeinen Eisenbahngesetz (AEG) auf der Gefahrenabwehr und in der Beurteilung, ob die anzuwendenden technischen und betrieblichen Vorgaben eingehalten wurden. Der BEU obliegt auf Grundlage der EU-Richtlinie RL (EU) Nr. 2016/798 (Sicherheitsrichtlinie) die Aufgabe, die Ursachen für gefährliche Ereignisse im Rahmen des Eisenbahnbetriebes zu ermitteln und daraus für die Zukunft Empfehlungen zur Erhöhung der Sicherheit abzuleiten. Das Ministerium für Verkehr des Landes Nordrhein-Westfalen ist mangels eigener Zuständigkeit in diesem Bereich nicht in den Fortschritt der gegenwärtig noch andauernden Unfalluntersuchungen eingebunden. LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 17. Wahlperiode Drucksache 17/1956 2 Daher hat das Ministerium für Verkehr bereits in der Sitzung des Ausschuss für Verkehr am 06.12.2017 angeregt, die EBU und das EBA in den Ausschuss einzuladen, sobald der Abschlussbericht vorliegt. 1. Die Zeitungen berichten, dass es aufgrund fehlerhafter Absprachen zwischen den Fahrdienstleitern zweier Stellwerke zu dem Unglück gekommen sei. Welche Erkenntnisse hat die Landesregierung zu dem Vorgang? In verschiedenen Medien wurde spekulativ über den Hergang und mögliche Ursachen des Unfalls berichtet. Die Ermittlungen der zuständigen Untersuchungsbehörden - der BEU und des EBA - dauern derzeit noch an. Gesicherte Erkenntnisse auf Seiten der Landesregierung können erst mit Abschluss dieser Untersuchungen und Vorlage der Berichte abgeleitet werden. 2. Wenn es sich um ein technisches Versagen handeln sollte, welche Maßnahmen sind notwendig, um solche Unglücke in Zukunft zu verhindern? Eine Einschätzung der aus einem möglichen technischen Versagen abzuleitenden notwendigen Maßnahmen ist nur anhand gesicherter Erkenntnisse nach Vorliegen der Untersuchungsergebnisse möglich. 3. Wenn es sich um menschliches Versagen handelt bzw. mangelnde Kommunikation die Ursache ist, wie wird zukünftig sichergestellt, dass sich so etwas nicht wiederholt ? Eine Einschätzung der aus einem möglichen menschlichen Versagen oder etwaiger mangelnder Kommunikation abzuleitenden Maßnahmen ist nur anhand gesicherter Erkenntnisse nach Vorliegen der Untersuchungsergebnisse möglich. 4. Wie viele Rotfahrten im NRW-Streckennetz sind jährlich zu verzeichnen? (bitte zeitlich und nach Streckenabschnitt gliedern) Hierzu liegen der Landesregierung aufgrund der beim Bund gelagerten Aufsichtszuständigkeit über die DB Netz AG als größtem Eisenbahninfrastrukturunternehmen in Nordrhein-Westfalen keine Daten vor. 5. Wie hoch beziffert die Landesregierung die Sanierungskosten für das Schienennetz in NRW bezüglich technischer Einrichtungen wie zum Beispiel Stellwerke, Weichen und Signalanlagen (ohne Schienen und Oberleitungen etc.)? Eisenbahnen sind nach den Vorgaben des AEG verpflichtet, ihre Betriebsanlagen jederzeit betriebssicher instand zu halten. Aus technischer und sicherheitlicher Sicht wird bei der Instandhaltung in Maßnahmen der Inspektion, der Wartung und der Instandsetzung unterschieden . Hiervon abzugrenzen sind Maßnahmen der Sanierung, die vornehmlich der Substanzerhaltung beziehungsweise der Modernisierung dienen. LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 17. Wahlperiode Drucksache 17/1956 3 Die Eisenbahnen verfügen nach wie vor über eine Anzahl von Altanlagen und alten Sicherungstechniken , die sicher sind, sich aber nicht mehr wirtschaftlich oder nur mit hohem Aufwand betreiben lassen. Dazu führen die Eisenbahnunternehmen in der Regel Sanierungsmaßnahmen nach selbst vorgegebenen Programmen und Kriterien durch. Hierzu zählen zum Beispiel auch Anpassungsmaßnahmen, die im Zuge der Errichtung elektronischer Stellwerke (ESTW) an bestehenden Stellwerken, Weichen und Signalanlagen vorgenommen werden. Außerhalb unternehmerischer Festlegungen sind keine allgemeingültig anwendbaren Kriterien zu der Erfordernis und dem Umfang von Sanierungsmaßnahmen definiert, anhand derer die Landesregierung eine Kostenschätzung für das Schienennetz in Nordrhein-Westfalen belastbar vornehmen könnte.