LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN 17. Wahlperiode Drucksache 17/1963 16.02.2018 Datum des Originals: 15.02.2018/Ausgegeben: 21.02.2018 Die Veröffentlichungen des Landtags Nordrhein-Westfalen sind einzeln gegen eine Schutzgebühr beim Archiv des Landtags Nordrhein-Westfalen, 40002 Düsseldorf, Postfach 10 11 43, Telefon (0211) 884 - 2439, zu beziehen. Der kostenfreie Abruf ist auch möglich über das Internet-Angebot des Landtags Nordrhein-Westfalen unter www.landtag.nrw.de Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 719 vom 11. Januar 2018 des Abgeordneten Martin Börschel SPD Drucksache 17/1800 „Starke Veedel, starkes Köln“ – Fällt das Förderprogramm der schwarz-gelben Ideologie zum Opfer? Vorbemerkung der Kleinen Anfrage Laut Berichterstattung des Kölner Stadt-Anzeiger vom 11. Januar 2018 plant die Landesregierung , alle noch nicht bewilligten Maßnahmen des Förderprogramms „Starke Veedel, starkes Köln“ zu überprüfen. Damit stehen in Köln wichtige Projekte in sozial benachteiligten Gebieten auf der Kippe. Betroffen wären unter anderem die Veedels-Center in Köln-Mülheim und Höhenberg /Vingst, die Langzeitarbeitslose an den Arbeitsmarkt heranführen, sowie Grundbildungsmaßnahmen in allen elf Sozialräumen. Das Projekt zeichnet sich gerade dadurch aus, dass verschiedene Maßnahmen ineinander greifen und sich ergänzen, um so das Leben der Menschen in den Sozialräumen insgesamt zu verbessern. Kluge Gesamtkonzepte sind enorm wichtig, um einen nachhaltigen Erfolg zu schaffen. Mit der Absage mehrerer oder gar aller Maßnahmen wäre dieser Erfolg in akuter Gefahr. Der Minister für Arbeit, Gesundheit und Soziales hat die Kleine Anfrage 719 mit Schreiben vom 15. Februar 2018 namens der Landesregierung im Einvernehmen mit dem Minister für Kinder, Familie, Flüchtlinge und Integration, der Ministerin für Schule und Bildung, der Ministerin für Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung, der Ministerin für Kultur und Wissenschaft und dem Minister für Bundes- und Europaangelegenheiten sowie Internationales beantwortet . LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 17. Wahlperiode Drucksache 17/1963 2 1. Ist die Berichterstattung korrekt bzw. zu welchem Anteil entspricht sie den Tatsachen ? 3. Welche Kriterien werden bei der angekündigten Überprüfung angewandt? Die Fragen 1 und 3 werden wegen ihres Sinnzusammenhangs gemeinsam beantwortet: Zurzeit prüft das Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales (MAGS) seine Förderprogramme hinsichtlich ihrer Wirtschaftlichkeit, Wirksamkeit und Passgenauigkeit. Dabei sollen neue Schwerpunkte gesetzt werden. Ein Schwerpunkt einer zukünftigen ESF-Förderung im Rahmen des Aufrufs „Starke Quartiere - starke Menschen“ wird bei Projekten liegen, die der Bekämpfung von Kinderarmut dienen. Diese Schwerpunktsetzungen werden auch in die Bewertung von Einzelprojekten einfließen. Bei Einbringung solcher Projekte findet die fachliche Begutachtung der Förderfähigkeit und der Projektkonzepte weiterhin als regulärer Vorgang in der AG Einzelprojekte statt. Die AG Einzelprojekte ist das zuständige Gremium im MAGS, das beantragte ESF-Projekte in Abstimmung mit den beteiligten Ministerien begutachtet und auswählt. 2. Wie ist der Umfang der bisher bewilligten und der beantragten Projekte für Köln in Bezug auf Anzahl der geförderten Projekte und finanzieller Förderung je Projekt? Drei Projekte aus Köln sind bisher bewilligt und befinden sich aktuell in der Förderung. Darunter ist ein Projekt, das die berufliche Entwicklung von jungen Menschen unterstützt und mit 305.760,- € gefördert wird. Ein zweites Projekt, das zur besseren Integration und Zusammenleben von Menschen im Stadtteil beitragen soll, erhält Fördermittel in Höhe von 1.159.437,- €. Das dritte Projekt widmet sich der Aktivierung und Qualifizierung von Langzeitarbeitslosen im Stadtteil und wird in Höhe von 550.368,- € unterstützt. Dem MAGS liegen außerdem fünf neue Projektanträge aus Köln vor. Bei den offenen Projekten stehen die Prüfungen der Angemessenheit noch aus. Deshalb können keine validen Aussagen zu Projektkosten und Förderhöhe gemacht werden. 4. Wie werden bei der Überprüfung die örtlichen Gegeben-heiten in den Sozialräumen berücksichtigt - insbesondere in Bezug auf Stadtentwicklung, Bildung, Förderung von Familien und sozialen Zusammenhalt? Die Berücksichtigung der örtlichen Gegebenheiten in den Sozialräumen bildet die Grundlage für einen Projektantrag. Projekte können erst bean-tragt werden, sobald die antragstellenden Kommunen ein Integriertes Handlungskonzept mit einer Sozialraumanalyse oder einen Ratsbe-schluss über die Erstellung bzw. die Verabschiedung eines Integrierten Handlungskonzepts für das entsprechende Quartier vorgelegt haben. Dabei haben sie u.a. zu den Aspekten Stadtentwicklung, Bildung, Förderung von Familien und sozialer Zusammenhalt Stellung zu nehmen. LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 17. Wahlperiode Drucksache 17/1963 3 5. Bis wann ist mit einer Entscheidung zu rechnen? Projekte werden in der AG Einzelprojekte des MAGS inhaltlich beraten und entschieden. Die AG Einzelprojekte tagt bedarfsgemäß in unregelmäßigen Abständen. Über die Entscheidung bezüglich der hier fraglichen Projektanträge werden die Antragsteller noch im Februar 2018 informiert.