LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN 17. Wahlperiode Drucksache 17/1966 19.02.2018 Datum des Originals: 16.02.2018/Ausgegeben: 22.02.2018 Die Veröffentlichungen des Landtags Nordrhein-Westfalen sind einzeln gegen eine Schutzgebühr beim Archiv des Landtags Nordrhein-Westfalen, 40002 Düsseldorf, Postfach 10 11 43, Telefon (0211) 884 - 2439, zu beziehen. Der kostenfreie Abruf ist auch möglich über das Internet-Angebot des Landtags Nordrhein-Westfalen unter www.landtag.nrw.de Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 712 vom 15. Januar 2018 des Abgeordneten Rüdiger Weiß SPD Drucksache 17/1780 Der Brexit-Beauftragte der Landesregierung – das Phantom in der Staatskanzlei Vorbemerkung der Kleinen Anfrage Im Koalitionsvertrag von CDU und FDP vom 16. Juni 2017 wird er bereits benannt. Auf Seite 111 ist zu lesen, dass der Brexit-Beauftragte „dazu beitragen [soll], Wirtschaft, Wissenschaft und Gesellschaft in Nordrhein-Westfalen auf die Folgen des Brexit vorzubereiten und neue Perspektiven für die Beziehungen zu entwickeln.“ Ein knappes halbes Jahr später, am 7. November 2017 beruft der Ministerpräsident Friedrich Merz zum Beauftragten für die Folgen des Brexit und die transatlantischen Beziehungen. Seitdem ist nichts passiert. Es gibt keine Organisationsstruktur, keine Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in der Staatskanzlei oder in einem der Ressorts, das für oder um Friedrich Merz auftritt, um den Brexit-Prozess zu begleiten. Es gibt keine Ansprechpartner, weder eine Telefonnummer , noch eine Email-Adresse, unter der der Brexit-Beauftragte erreichbar wäre. Der Brexit- Beauftragte ist ein Phantom. Dabei sollte er seine Beauftragung zu Beginn des Jahres offiziell wahrnehmen. Der Minister für Bundes- und Europaangelegenheiten sowie Internationales hat die Kleine Anfrage 712 mit Schreiben vom 16. Februar 2018 namens der Landesregierung im Einvernehmen mit dem Ministerpräsidenten, dem Minister für Wirtschaft, Innovation, Digitalisierung und Energie und der Ministerin für Kultur und Wissenschaft beantwortet. 1. Unter welcher Telefonnummer und welcher Email-Adresse ist Friedrich Merz in seiner Funktion als Beauftragter für die Folgen des Brexit und die transatlantischen Beziehungen erreichbar? Terminwünsche, Hinweise, Anregungen und Anfragen erreichen den Beauftragten für die Folgen des Brexit und die transatlantischen Beziehungen über die E-Mail-Adresse LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 17. Wahlperiode Drucksache 17/1966 2 brexit@stk.nrw.de. Ansprechpartner ist das Referat IV A 1 „Grundsatzfragen der EU; Koordination der europäischen Fachpolitiken“ in der Abteilung Europa, internationale Angelegenheiten der Staatskanzlei, das ihn bei der Wahrnehmung seiner Tätigkeiten in der Funktion als Beauftragtem für die Folgen des Brexit fachlich unterstützt. 2. War Friedrich Merz in seiner Funktion als Brexit-Beauftragter bereits tätig und wenn ja, in welcher Art und Weise? Eine wichtige Aufgabe des Beauftragten für die Folgen des Brexit und die transatlantischen Beziehungen ist die Beratung der Landesregierung. Dieser Aufgabe ist der Beauftragte bereits in mehreren Gesprächen mit dem Ministerpräsidenten, mir und dem Chef der Staatskanzlei nachgekommen. Weitere Aktivitäten sind bereits in der Planung. Der Beauftragte für die Folgen des Brexit und die transatlantischen Beziehungen und ich werden den Mitgliedern des Ausschusses für Europa und Internationales dazu zeitnah und persönlich Bericht erstatten. 3. Welchen Beitrag soll der Brexit-Beauftragte (siehe Koalitionsvertrag) leisten, um insbesondere in den Bereichen Wissenschaft und Gesellschaft neue Perspektiven für die Beziehungen zwischen NRW und dem Vereinigten Königreich zu entwickeln und woran bemisst sich der Erfolg seiner Bemühungen? Die Landesregierung will, soweit es in ihrer Macht steht, verhindern, dass der beabsichtigte Austritt des Vereinigten Königreichs aus der Europäischen Union auch die sehr intensiven wirtschaftlichen, wissenschaftlichen und zivilgesellschaftlichen Beziehungen zwischen Nordrhein -Westfalen und dem Vereinigten Königreich beeinträchtigt. Mit seiner großen politischen Erfahrung und seinem breiten gesellschaftlichen Netzwerk steht der Beauftragte daher auch für die beratende Begleitung von Anliegen zur Verfügung, die seitens der Landesregierung oder von Dritten zu Fragen der wirtschaftlichen, wissenschaftlichen oder zivilgesellschaftlichen Kooperation vorgetragen werden. Der Beauftragte soll zwischen Nordrhein-Westfalen und dem Vereinigten Königreich neue Brücken schlagen und die bereits vorhanden erhalten und ausbauen. Wenn diese Aktivitäten einen wirkungsvollen Beitrag dazu leisten, dass die Beziehungen zwischen Nordrhein-Westfalen und dem Vereinigten Königreich auf allen Ebenen trotz des Brexit stark und belastbar bleiben, können sie als erfolgreich gelten. 4. Welche Organisationsstruktur ist für den Brexit-Beauftragten vorgesehen? Anliegen, die den beabsichtigten Austritt des Vereinigten Königreichs aus der Europäischen Union betreffen, werden im Geschäftsbereich des Ministers für Bundes- und Europaangelegenheiten sowie Internationales im Referat IV A 1 „Grundsatzfragen der EU; Koordination der europäischen Fachpolitiken“ bearbeitet. Damit übernimmt die für die damit zusammenhängenden fachlichen Fragen innerhalb der Landesregierung ohnehin zuständige Stelle diese unterstützende Funktion. Anfragen an den oder Rückfragen des Beauftragten können so direkt aus der Linie heraus bearbeitet werden. In Fragen der transatlantischen Beziehungen berät der Beauftragte die Landesregierung unmittelbar. LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 17. Wahlperiode Drucksache 17/1966 3 5. Aus welchem Haushaltstitel werden die Kosten für seine Tätigkeiten (Reise- oder sonstige Kostenerstattungen, Personal u.ä.) bereitgestellt? Ausgaben können aus bereiten Mitteln der Titelgruppe 63 (Europa) bzw. der Titelgruppe 64 (Internationale Angelegenheiten und Eine Welt) des Kapitels 02 010 getragen werden.