LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN 17. Wahlperiode Drucksache 17/1967 19.02.2018 Datum des Originals: 16.02.2018/Ausgegeben: 22.02.2018 Die Veröffentlichungen des Landtags Nordrhein-Westfalen sind einzeln gegen eine Schutzgebühr beim Archiv des Landtags Nordrhein-Westfalen, 40002 Düsseldorf, Postfach 10 11 43, Telefon (0211) 884 - 2439, zu beziehen. Der kostenfreie Abruf ist auch möglich über das Internet-Angebot des Landtags Nordrhein-Westfalen unter www.landtag.nrw.de Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 679 vom 21. Dezember 2018 des Abgeordneten Thomas Röckemann AfD Drucksache 17/1622 Gehalts- und Dienstsituation der Landespolizei Vorbemerkung der Kleinen Anfrage Der Polizeiberuf ist eine der wichtigsten Säulen der öffentlichen Ordnung. Dennoch ist man als Polizist nicht zu beneiden. Entweder die Liegenschaften sind marode1, die Beamten werden für ihre Einsatzführung kritisiert2 oder beleidigt und respektlos behandelt3. Hinzu kommt die chronische Unterbesetzung und die steigende Zahl an gewalttätigen Übergriffen gegen Polizisten4. Um in einigen Bereichen Abhilfe zu schaffen hatte die Landesregierung angekündigt, für mehr Polizei zu sorgen, um sowohl die Beamten zu entlasten als auch die Sicherheit zu erhöhen. Dennoch muss der Polizeiberuf auch attraktiv gemacht werden, um eine Bestenauslese zu ermöglichen. Auch über kurzfristige Lösungen, um offene Stellen besetzen zu können, sollte nachgedacht werden. Der Minister des Innern hat die Kleine Anfrage 679 mit Schreiben vom 16. Februar 2018 namens der Landesregierung im Einvernehmen mit dem Minister der Finanzen beantwortet. 1 http://www.rp-online.de/nrw/landespolitik/polizisten-klagen-ueber-schimmel-und-maeuse-aid- 1.7201607 2 https://www.welt.de/regionales/nrw/article171029743/Kritik-an-Pfefferspray-Einsatz-der-Polizei.html 3 http://www.bild.de/news/inland/polizei/wo-bleibt-der-respekt-vor-polizisten-54052458.bild.html 4 http://www.general-anzeiger-bonn.de/region/koeln-und-rheinland/Immer-mehr-Angriffe-auf-Polizisten -in-K%C3%B6ln-und-Bonn-article3575799.html LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 17. Wahlperiode Drucksache 17/1967 2 1. Wie hat sich die Zahl der Überstunden im Wach- und Wechseldienst in den letzten fünf Jahren entwickelt? Die Mehrarbeitsbestände der Polizeivollzugsbeamtinnen und Polizeivollzugsbeamten werden jährlich direktionsscharf abgefragt. Mit Stichtag 31.12.2016 wurden erstmals auch die sonstigen Stundenguthaben der Polizeivollzugsbeamtinnen und Polizeivollzugsbeamten erhoben. Daher liegt in Bezug auf die letzten fünf Jahre keine Datengrundlage vor, der eine Entwicklung der Stundenbestände in Bezug auf den Wach- und Wechseldienst entnommen werden kann. 2. Wie hoch wäre der Verdienst eines 52 jährigen, ortsansässigen Beamten der Besoldungsstufe 8 in der Besoldungsgruppe A9, verheiratet und Vater von 4 Kindern im Januar der letzten drei Jahre gewesen? Die Fragestellung lässt offen, welcher Beamte gemeint ist. Angesichts des Betreffs der Kleinen Anfrage stellt die Beantwortung auf einen Polizeivollzugsbeamten ab. Die grundlegenden Bruttobezüge würden in dem genannten Beispiel betragen: 4.000,51 Euro für Januar 2016, 4.198,66 Euro für Januar 2017 und 4.392,97 Euro für Januar 2018. Dazu kämen gegebenenfalls Erschwerniszulagen und das Kindergeld. Das in der Fragestellung dargestellte Beispiel ist jedoch lediglich als hypothetische Annahme zu werten. Ein 52-jähriger Polizeivollzugsbeamter, der somit durchschnittlich mehr als 30 Dienstjahre absolviert hat, ist in der Praxis heute im Regelfall mindestens in der Besoldungsgruppe A11 und in der Endstufe. 3. Plant die Landesregierung Teilzeitmodelle, um ausgeschiedenen Beamten vor der Pensionsgrenze die Möglichkeit zu geben, im Polizeidienst zu arbeiten? Die Frage nach Teilzeitmodellen für ausgeschiedene Beamte erschließt sich der Landesregierung nicht.