LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN 17. Wahlperiode Drucksache 17/1969 20.02.2018 Datum des Originals: 19.02.2018/Ausgegeben: 23.02.2018 Die Veröffentlichungen des Landtags Nordrhein-Westfalen sind einzeln gegen eine Schutzgebühr beim Archiv des Landtags Nordrhein-Westfalen, 40002 Düsseldorf, Postfach 10 11 43, Telefon (0211) 884 - 2439, zu beziehen. Der kostenfreie Abruf ist auch möglich über das Internet-Angebot des Landtags Nordrhein-Westfalen unter www.landtag.nrw.de Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 746 vom 26. Januar 2018 der Abgeordneten Gabriele Walger-Demolsky AfD Drucksache 17/1850 Auswirkungen der Schließung der Zentralen Ausländerbehörde (ZAB) Dortmund auf die Ausländerbehörden in den Kreisen und Städten Vorbemerkung der Kleinen Anfrage Laut §19 der Verordnung über Zuständigkeiten im Ausländerwesen (ZustAVO) endete mit Ablauf des 31. Dezember 2017 die Zuständigkeit der Ordnungsbehörde der Stadt Dortmund als Zentrale Ausländerbehörde. Ab dem 1. Januar 2018 nimmt die Ordnungsbehörde des Kreises Unna die Aufgaben als Zentrale Ausländerbehörde wahr. Sie tritt in die Zuständigkeiten der bis zum 31. Dezember 2017 zuständigen Zentralen Ausländerbehörde Dortmund ein. Laut §13 (3) ZustAVO unterstützen die Zentralen Ausländerbehörden die unteren Ausländerbehörden im Wege der Amtshilfe und im Rahmen freier Kapazitäten in allen Angelegenheiten des integrierten Rückkehrmanagements, insbesondere bei Fällen, in denen sich Ausreisepflichtige in Strafhaft befinden und bei der organisatorischen Durchführung von freiwilligen Ausreisen, bei der Beschaffung von Heimreisedokumenten für freiwillige Ausreisen und beim Transport und der Transportkoordination für alle Fahrten zur Vorbereitung und Durchführung von freiwilligen Ausreisen und zwangsweisen Rückführungen. Besonders ausgebildete Mitarbeiter der ZAB Dortmund leisteten wichtige Amtshilfe für die Ausländerbehörden, speziell bei der Abschiebung ausländischer Straftäter. Diese Amtshilfe ist wichtig, da es sich bei den Mitarbeitern der Ausländerbehörden, im Gegensatz zu den Mitarbeitern der ZAB und der Polizei, um klassische Verwaltungskräfte und nicht um Vollzugskräfte handelt. Der Minister für Kinder, Familie, Flüchtlinge und Integration hat die Kleine Anfrage 746 mit Schreiben vom 19. Februar 2018 namens der Landesregierung beantwortet. LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 17. Wahlperiode Drucksache 17/1969 2 1. Sind der Landesregierung negative Auswirkungen der Schließung der ZAB Dortmund auf die Ausländerbehörden bekannt? 2. Liegen Beschwerden von Ausländerbehörden oder Kommunen vor? 3. Ist es vorgekommen, dass Ausländerbehörden Aufgaben übernehmen mussten, die bisher die ZAB Dortmund übernommen hat, bzw. bei der die ZAB Dortmund unterstützend eingegriffen hat? 4. Wenn ja, welche waren das? 5. Mit welchen Maßnahmen möchte die Landesregierung evtl. entstandene Probleme beheben? Die Fragen 1 bis 5 werden im Zusammenhang beantwortet. Vor dem Hintergrund der beabsichtigten Auflösung der Zentralen Ausländerbehörde (ZAB) in Dortmund sind in der Übergangsphase bis zu deren Schließung zum 26.10.2017 bestimmte Aufgaben zunächst durch die bestehenden ZAB Bielefeld und Köln übernommen und fortgeführt worden. Bereits im Herbst 2017 hat dann die neu aufgebaute ZAB Unna einen großen Teil der Aufgaben der ZAB Dortmund in Amtshilfe bzw. eigenständig übernommen. Seit dem 01.01.2018 liegt die Zuständigkeit für die Aufgaben der Zentralen Ausländerbehörde vollständig bei der ZAB Unna. Da die Zahl der Abschiebungen aus Nordrhein-Westfalen entgegen der bundesweiten Entwicklung von 5.121 im Jahr 2016 auf 6.308 im Jahr 2017 gesteigert worden ist, sind durch den Aufgabenmigrationsprozess keine negativen Auswirkungen feststellbar. Künftig soll es in jedem Regierungsbezirk eine unter der Aufsicht der Bezirksregierung stehende und vollständig landesfinanzierte ZAB geben. Damit wird das Land die Kommunen bei der Umsetzung ihrer Aufgaben noch effektiver unterstützen und einen organisatorischen Grundstein für die im Koalitionsvertrag angekündigte schrittweise Zentralisierung von Rückführungen legen.