LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN 17. Wahlperiode Drucksache 17/1970 20.02.2018 Datum des Originals: 15.02.2018/Ausgegeben: 23.02.2018 Die Veröffentlichungen des Landtags Nordrhein-Westfalen sind einzeln gegen eine Schutzgebühr beim Archiv des Landtags Nordrhein-Westfalen, 40002 Düsseldorf, Postfach 10 11 43, Telefon (0211) 884 - 2439, zu beziehen. Der kostenfreie Abruf ist auch möglich über das Internet-Angebot des Landtags Nordrhein-Westfalen unter www.landtag.nrw.de Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 682 vom 4. Januar 2018 der Abgeordneten Martin Börschel und Stefan Zimkeit SPD Drucksache 17/1643 Stellen in der Ministerialbürokratie – Ist der Ministerpräsident nicht informiert? Vorbemerkung der Kleinen Anfrage In einem Interview mit der „Kölnischen Rundschau“ vom 30.12.2017 führt Ministerpräsident Armin Laschet zu der Frage der 421 neuen Stellen in der Ministerialbürokratie aus dem Nachtragshaushalt 2017 und dem Haushaltsentwurf 2018 folgendes aus: „Ja, aber die haben spezielle, unverzichtbare Aufgaben, um zwingende Verbesserungen einzuleiten , etwa bei der inneren Sicherheit. (…) Wenn wir etwa beim Verfassungsschutz oder für die Kriminalitätsbekämpfung über 100 Leute im Bereich des Innenministeriums einstellen, ist das nicht Bürokratie, sondern innere Sicherheit .“ Diese Aussage verwundert, da sie nicht den Fakten entspricht, die in den Haushaltsplänen und Berichten der Landesregierung abzulesen sind. Der Minister des Innern hat die Kleine Anfrage 682 mit Schreiben vom 15. Februar 2018 namens der Landesregierung im Einvernehmen mit dem Ministerpräsidenten und dem Minister der Finanzen beantwortet. LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 17. Wahlperiode Drucksache 17/1970 2 1. Wie viele der 282 geplanten neuen Stellen in den Ministeriumskapiteln im Haushaltsentwurf 2018 sind für die Aufgaben Verfassungsschutz und/oder Kriminalitätsbekämpfung vorgesehen? Erbeten wird neben der Gesamtanzahl der Stellen auch eine genaue Tätigkeitsbeschreibung der neuen Stellen für diesen Themenkomplex. 2. Wie viele der 139 neuen Stellen im Nachtragshaushalt 2017, die ausweislich der Vorlage 17/538 für die „Umsetzung der neuen Politik“ geschaffen wurden, sind für die Aufgaben Verfassungsschutz und/oder Kriminalitätsbekämpfung vorgesehen? Erbeten wird neben der Gesamtanzahl der Stellen auch eine genaue Tätigkeitsbeschreibung der neuen Stellen für diesen Themenkomplex. Die Fragen 1 und 2 werden zusammen beantwortet. Im Ministerium des Innern sind im Nachtragshaushalt 2017 und im Haushaltsgesetzentwurf 2018 insgesamt 155 neue Stellen für die Innere Sicherheit eingerichtet worden. Die Einrichtung der Stellen kann auch im Nachtragshaushaltsgesetz 2017 (Kapitel 03 010 Titel 422 01) und im Haushaltsgesetzentwurf 2018 (Kapitel 03 010 Titel 422 01 und 428 01) nachvollzogen werden. Zudem sind die Stellen des Nachtragshaushaltes 2017 detailliert in der Anlage zur Vorlage 17/425 des Ministeriums der Finanzen vom 22.12.2017 an den Unterausschuss Personal des Haushalts- und Finanzausschusses des Landtags Nordrhein-Westfalen mit dem Klammerzusatz „Stärkung der Inneren Sicherheit“ aufgeführt. Eine detailliertere Tätigkeitsbeschreibung kann aus Gründen des Geheimschutzes nicht erfolgen.