LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN 17. Wahlperiode Drucksache 17/1971 20.02.2018 Datum des Originals: 16.02.2018/Ausgegeben: 23.02.2018 Die Veröffentlichungen des Landtags Nordrhein-Westfalen sind einzeln gegen eine Schutzgebühr beim Archiv des Landtags Nordrhein-Westfalen, 40002 Düsseldorf, Postfach 10 11 43, Telefon (0211) 884 - 2439, zu beziehen. Der kostenfreie Abruf ist auch möglich über das Internet-Angebot des Landtags Nordrhein-Westfalen unter www.landtag.nrw.de Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 757 vom 29. Januar 2018 des Abgeordneten Alexander Vogt SPD Drucksache 17/1869 Sind Journalistinnen und Journalisten nur unabhängig, wenn sie ein CDU-Parteibuch haben? Vorbemerkung der Kleinen Anfrage Am 28.01.2018 um 10:32 setzte die NRW-Staatssekretärin für Integration und gleichzeitig CDU-Bundesvorstandsmitglied Serap Güler folgenden Tweet auf Twitter ab: „Wirklich schade, dass es unter Journalisten so wenige CDU-Mitglieder gibt. Sonst wären unsere Parteitage sicher auch Jubelveranstaltungen – wie jetzt der #bdk18 der Grünen.“ Im Hinblick auf die Personalauswahl des Ministerpräsidenten Armin Laschet hatte es in den vergangenen Monaten bereits eine heftige öffentliche Diskussion gegeben. Die Benennung des Funke-Mediengruppen-Anteilseigners Dr. Holthoff-Pförtner zum Medienminister musste zurückgenommen werden. Dieser ist jedoch weiterhin im Kabinett Laschet als Minister für Bundes-, Europangelegenheiten und Internationales tätig. Auch der ehemalige Geschäftsführer des Verbandes der Zeitungsverleger NRW, Hendrik Wüst, ist als Verkehrsminister Mitglied der CDU-geführten Landesregierung. Der Tweet von Staatssekretärin Güler verwundert besonders, da sie hiermit die journalistische Unabhängigkeit in Frage stellt. Auch der Kölner CDU-Landtagsabgeordneter Oliver Kehrl mischte sich in die von Frau Güler losgetretene Twitter-Debatte ein. Er schreibt am 28.01.2018, 23:49: „Wir verstehen sehr viel. Gerade von Freiheit der Medien. @TinaHassel ist Fan der @Die_Gruenen und lässt uns das als Chefin des @ARDHSB auch alle und oft wissen. Das dürfte ein Fan der Union im ÖR niemals sagen. Neutralität in Gefahr“. Anschließend konkretisiert er am 29.01.2018 um 0:28: „#pressefreiheit #nrw ist das Wichtigste! @ArminLaschet muss zum Glück nicht alles beantworten . Wir stellen Objektivität einiger leitenden Redakteure im ÖRR in Frage. Mehr nicht.“ LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 17. Wahlperiode Drucksache 17/1971 2 Diese Äußerungen verwundern insbesondere, da bereits im Dezember Mitglieder der CDU- Mittelstandsvereinigung in Remscheid, laut Presseberichten im Zusammenhang mit dem öffentlich -rechtlichen Rundfunk von „Staatsfunk“ und „Zwangsgebühren“ sprachen. Siehe auch Kleine Anfrage 559 vom 23.11.2017 der Abgeordneten Alexander Vogt und Sven Wolf SPD (Drucksache 17/1308). Der Ministerpräsident hat die Kleine Anfrage 757 mit Schreiben vom 16. Februar 2018 namens der Landesregierung im Einvernehmen mit dem Minister für Kinder, Familie, Flüchtlinge und Integration beantwortet. 1. Staatssekretärin Güler behauptet, die journalistische Berichterstattung von Parteitagen der Grünen seien „Jubelveranstaltungen“. Teilt die Landesregierung diese Auffassung ? Die Landesregierung enthält sich einer Bewertung der Parteitage politischer Parteien. 2. Mit ihrem Tweet legt Staatssekretärin Güler nahe, dass Journalistinnen und Journalisten , die einer demokratischen Partei angehören, ihre journalistischen Prinzipien aufgeben, um „parteinah“ zu berichten. Teilt die Landesregierung diese Auffassung ? Die Landesregierung enthält sich einer Bewertung der Äußerung von Staatssekretärin Güler, die sie auf ihrem persönlichen Twitter-Account vorgenommen hat. 3. Welchen Maßstab legt die Landesregierung an die Seriosität von Äußerungen von Mitgliedern der Landesregierung? Die Landesregierung legt, wie auch die Vorgängerregierung für ihre Mitglieder, einen hohen Maßstab an die Seriosität von Äußerungen der Mitglieder der Landesregierung. 4. Teilt die Landesregierung die Aussage des CDU-Abgeordneten Kehrl, dass die Objektivität einiger leitender Redakteure im öffentlich-rechtlichen Rundfunk in Frage zu stellen ist? 5. Welche Redakteure im öffentlich-rechtlichen Rundfunk arbeiten aus Sicht der Landesregierung nicht objektiv? Die Fragen 4 und 5 werden zusammen beantwortet. Die Bewertung der journalistischen Arbeit von Redakteuren des öffentlich-rechtlichen Rundfunks ist nicht Aufgabe der Landesregierung. Die öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten sind in eigener Zuständigkeit und nach eigenen Maßgaben für ihre Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter zuständig. Die Landesregierung darf und will keinen Einfluss auf die Programmauswahl oder inhaltliche Berichterstattung des Rundfunks nehmen. Die Berichterstattung im öffentlich-rechtlichen Rundfunk unterliegt der Presse- und Meinungsfreiheit nach Art. 5 GG, die die Landesregierung als wichtiges Gut unserer demokratischen Gesellschaft sehr achtet.