LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN 17. Wahlperiode Drucksache 17/1978 20.02.2018 Datum des Originals: 20.02.2018/Ausgegeben: 23.02.2018 Die Veröffentlichungen des Landtags Nordrhein-Westfalen sind einzeln gegen eine Schutzgebühr beim Archiv des Landtags Nordrhein-Westfalen, 40002 Düsseldorf, Postfach 10 11 43, Telefon (0211) 884 - 2439, zu beziehen. Der kostenfreie Abruf ist auch möglich über das Internet-Angebot des Landtags Nordrhein-Westfalen unter www.landtag.nrw.de Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 727 vom 18. Januar 2018 des Abgeordneten Christian Dahm SPD Drucksache 17/1814 Was wird Minister Wüst unternehmen, um die Planungen für die B 239n zwischen Herford und Kirchlengern fortzusetzen? Vorbemerkung der Kleinen Anfrage Als wichtige Nord-Süd-Verbindung wurde die Bundesstraße 239 nördlich und südlich von Hiddenhausen großzügig ausgebaut, jedoch ohne Lückenschluss zwischen Herford und Kirchlengern. Auf diesem Streckenabschnitt besteht hoher Handlungsbedarf. Deshalb habe ich den gemeinsamen Wunsch der Bürgerinitiative, der Gemeinde Hiddenhausen und des Kreises Herford ggü der damaligen SPD geführten Landesregierung zu weiteren Planungen erfolgreich unterstützt. NRW hat diese Maßnahme vordringlich beim Bund angemeldet, so dass die B 239n im „vordringlichen Bedarf“ im BVWP 2030 gelistet und mit Projektkosten von 36,1 Mio. Euro ausgewiesen wird. Nunmehr hat die neue Landesregierung den im Koalitionsvertrag angekündigten Masterplan zur Umsetzung des Fernstraßenbedarfsplans in Nordrhein-Westfalen vorgestellt. Der Masterplan macht die wesentlichen Projekte im Bundesfernstraßenbau aus Sicht der NRW CDU-Regierung in den kommenden Jahren deutlich. Ich muss jedoch feststellen, dass die B 239n zwischen Herford und Kirchlengern leider nicht im Masterplan enthalten ist. Der Minister für Verkehr hat die Kleine Anfrage 727 mit Schreiben vom 20. Februar 2018 namens der Landesregierung im Einvernehmen mit der Ministerin für Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz beantwortet. Vorbemerkung der Landesregierung Die rot-grüne Vorgängerregierung hat im Jahr 2011 die Planung von etwa 50 Maßnahmen des Fernstraßenbedarfsplans des Bundes ruhend gestellt. Eine dieser ruhend gestellten Maßnahmen ist die B239n zwischen Herford und Kirchlengern, die bereits damals vom Bund als Maß- LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 17. Wahlperiode Drucksache 17/1978 2 nahme im Vordringlichen Bedarf ausgewiesen war. Mit dem 2016 verabschiedeten Fernstraßenbedarfsplan hat der Bund die Einstufung der Maßnahme im Vordringlichen Bedarf noch einmal bestätigt. Dennoch hat die rot-grüne Landesregierung die Planung nicht wieder aufgenommen . Der Fernstraßenbedarfsplan umfasst für Nordrhein-Westfalen allein im „Vordringlichen Bedarf Engpassbeseitigung“ und im „Vordringlichen Bedarf“ Maßnahmen mit einem Gesamtinvestitionsvolumen von knapp 14 Mrd. Euro, die bis 2030 zumindest begonnen werden sollen. Leider hat es die rot-grüne Vorgängerregierung versäumt, in den letzten Jahren ausreichend Planungskapazitäten für die Bearbeitung dieser Maßnahmen zu schaffen. Die Landesregierung reagiert auf dieses Versäumnis mit dem Ausbau der Planungskapazitäten (mit dem Haushalt 2018 wurden beispielsweise 50 neue Stellen für Planer beim Landesbetrieb Straßenbau geschaffen und die Mittel für externe Planungsleistungen deutlich aufgestockt ) sowie mit dem im Dezember 2017 verabschiedeten Masterplan für den Fernstraßenbedarfsplan . Vorrangiger Planungsauftrag des Bundes ist die Beseitigung von Engpässen im Bundesfernstraßennetz. Entsprechend dem Planungsauftrag des Bundes konzentriert die nordrhein-westfälische Straßenbauverwaltung ihre Ressourcen mit dem Masterplan daher zunächst überwiegend auf die Projekte im „Vordringlichen Bedarf – Engpassbeseitigung.“ Abhängig von den zur Verfügung stehenden Planungskapazitäten nimmt die nordrhein-westfälische Straßenbauverwaltung darüber hinaus auch die weiteren Projekte im Vordringlichen Bedarf mit dem Masterplan in den Blick. Eine Konkretisierung der einzelnen Projekte wird abhängig von den zur Verfügung stehenden Planungskapazitäten in den jeweiligen Regionen über die jährlich aktualisierten Arbeitsprogramme vorgenommen. Ein wichtiges Kriterium für die Einstufung einer Maßnahme im Arbeitsprogramm ist dabei der aktuelle Planungsstand. Projekte, deren Planung bereits weit fortgeschritten ist, haben grundsätzlich Vorrang vor solchen Projekten, die erst am Beginn des Planungsprozesses stehen. 1. Welche Bedeutung misst die Landesregierung der genannten Maßnahme bei, gerade mit Blick auf die vordringliche Bedarfspriorisierung des Bundes? Das Vorhaben ist im Vordringlichen Bedarf des Bedarfsplanes für die Bundesfernstraßen ausgewiesen . Somit besteht für die Straßenbauverwaltung des Landes ein Planungsauftrag. Diesem wird die Straßenbauverwaltung Nordrhein-Westfalen nachkommen. 2. Wann ist mit einer Fortsetzung der Planungen durch das Land NRW zu rechnen? Die Planung ruht durch Beschluss der rot-grünen Vorgängerregierung seit 2011 (vgl. hierzu auch die Vorbemerkung). Aufgrund des langen Zeitraums seit Einstellung der Planung ist die bisherige Planung vor der Wiederaufnahme zu aktualisieren. An die alte Planung kann nicht nahtlos angeknüpft werden. Aufgrund der Versäumnisse in den letzten sieben Jahren steht die Planung der B 239n leider immer noch ganz am Anfang. Über die Wiederaufnahme der Planung wird in den nächsten Jahren jeweils bei der Aufstellung des Arbeitsprogrammes für den Masterplan zur Umsetzung der Vorhaben des Bedarfsplanes entsprechend der vorhandenen Planungskapazitäten zu entscheiden sein. LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 17. Wahlperiode Drucksache 17/1978 3 3. Beabsichtigt das Land NRW ein Linienbestimmungsverfahren zur Umsetzung der Maßnahme durchzuführen? Nein. Für Ortsumgehungen ist lediglich eine informelle Linienabstimmung durchzuführen. 4. Wird dabei auch die sogenannte „Tunnellösung“ als örtlich priorisierte Lösung geprüft ? Im Rahmen der anstehenden Linienabstimmung wird auch eine Tunnellösung zu betrachten sein.