LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN 17. Wahlperiode Drucksache 17/1979 20.02.2018 Datum des Originals: 16.02.2018/Ausgegeben: 23.02.2018 Die Veröffentlichungen des Landtags Nordrhein-Westfalen sind einzeln gegen eine Schutzgebühr beim Archiv des Landtags Nordrhein-Westfalen, 40002 Düsseldorf, Postfach 10 11 43, Telefon (0211) 884 - 2439, zu beziehen. Der kostenfreie Abruf ist auch möglich über das Internet-Angebot des Landtags Nordrhein-Westfalen unter www.landtag.nrw.de Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 744 vom 29. Januar 2018 des Abgeordneten Arndt Klocke BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Drucksache 17/1848 Wie steht Staatssekretärin Güler zur Freiheit der Berichterstattung? Vorbemerkung der Kleinen Anfrage Am 26. und 27. Januar fand in Hannover die Bundesdelegiertenkonferenz von Bündnis 90/Die GRÜNEN statt. Unter anderem aufgrund der kompletten Neuwahl der Vorstandsspitze bestand ein großes mediales Interesse regionaler und überregionaler Medien. Diese Berichterstattung hat offensichtlich auch die Staatssekretärin im Integrationsministerium, Serap Güler, intensiv verfolgt. Die nach ihrer Meinung zu positive Kommentierung der Bundesdelegiertenkonferenz der GRÜNEN in sozialen Netzwerken und der Online-Berichterstattung animierte Staatssekretärin Güler zu folgendem Tweet: „Wirklich schade, dass es unter Journalisten so wenige CDU Mitglieder gibt. Sonst wären unsere Parteitage sicher auch Jubelveranstaltungen - wie jetzt der #bdk18 der Grünen.“1 Diese öffentliche Äußerung offenbart ein fragwürdiges Verständnis demokratischer Grundsätze , in diesem Fall der Meinungs- und Pressefreiheit. Frau Güler twittert als Staatssekretärin, deshalb stellt sich für mich die Frage, ob der Kern dieser Kommentierung von der Landesregierung geteilt wird. Nicht zuletzt weil auch der Twitter-Account des Ministeriums für Kinder, Familie, Flüchtlinge und Integration (MKFFI) NRW, @ChancenNRW, die Staatssekretärin und ihren Account @serapgueler regelmäßig in Tweets erwähnt und zitiert. Der Minister für Kinder, Familie, Flüchtlinge und Integration hat die Kleine Anfrage 744 mit Schreiben vom 16. Februar 2018 namens der Landesregierung im Einvernehmen mit dem Ministerpräsidenten beantwortet. 1 https://twitter.com/SerapGueler/status/957547029013630977 LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 17. Wahlperiode Drucksache 17/1979 2 1. Wie beurteilt die Landesregierung die Äußerung von Staatssekretärin Güler vor dem verfassungsrechtlichen Grundsatz der Pressefreiheit? Die Landesregierung enthält sich einer Bewertung der Äußerung von Staatssekretärin Güler, die sie auf ihrem persönlichen Twitter-Account vorgenommen hat. Die Presse- und Meinungsfreiheit sind nach Art. 5 GG geschützt. Die Landesregierung achtet diese als wichtiges Gut unserer demokratischen Gesellschaft sehr. 2. Vermutet die Landesregierung ebenfalls, dass ein relevanter Teil der politischen Berichterstatterinnen und Berichterstatter Mitglied der GRÜNEN Partei ist? 3. Wenn ja, auf welcher Grundlage? Die Fragen 2 und 3 werden gemeinsam beantwortet. Die Landesregierung enthält sich einer Bewertung der Parteizugehörigkeit politischer Berichterstatterinnen und Berichterstatter. 4. Teilt die Landesregierung die Einschätzung der Staatssekretärin, dass Journalisten sich in ihrer Berichterstattung von privaten politischen Vorlieben leiten lassen? Die Bewertung der Arbeit von Journalistinnen und Journalisten ist nicht Aufgabe der Landesregierung . Die Landesregierung darf und will keinen Einfluss auf die inhaltliche Berichterstattung der Medien nehmen. Die mediale Berichterstattung unterliegt der Presse- und Meinungsfreiheit nach Art. 5 GG, die die Landesregierung als wichtiges Gut unserer demokratischen Gesellschaft sehr achtet. 5. Bevorzugt die Landesregierung Journalistinnen bzw. Journalisten, die Mitglieder von Regierungsparteien sind? Siehe Antwort zu Fragen 2 und 3.