LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN 17. Wahlperiode Drucksache 17/200 19.07.2017 Datum des Originals: 19.07.2017/Ausgegeben: 24.07.2017 Die Veröffentlichungen des Landtags Nordrhein-Westfalen sind einzeln gegen eine Schutzgebühr beim Archiv des Landtags Nordrhein-Westfalen, 40002 Düsseldorf, Postfach 10 11 43, Telefon (0211) 884 - 2439, zu beziehen. Der kostenfreie Abruf ist auch möglich über das Internet-Angebot des Landtags Nordrhein-Westfalen unter www.landtag.nrw.de Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 13 vom 22. Juni 2017 der Abgeordneten Sarah Philipp SPD Drucksache 17/44 Eigentumsförderung in Nordrhein-Westfalen Vorbemerkung der Kleinen Anfrage Im Zentrum der Sozialen Wohnraumförderung in Nordrhein-Westfalen steht vor allem der mietpreisgebundene Wohnungsbau, aber u.a. auch die Eigentumsförderung. In der politischen Diskussion ist umstritten, ob der Eigentumserwerb ausreichend oder nicht ausreichend gefördert wird. Die Ministerin für Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung hat die Kleine Anfrage 13 mit Schreiben vom 19. Juli 2017 namens der Landesregierung im Einvernehmen mit dem Minister der Finanzen beantwortet. 1. Welches Fördervolumen wurde in den Jahren 2012 bis 2017 im Rahmen der Sozialen Wohnraumförderung des Landes jeweils für die Förderung des Neubaus zur Verfügung gestellt (jeweils nach Förderjahren)? 2. Wie wurden diese Fördermittel jeweils in den Jahren 2012 bis 2016 in Anspruch genommen (Mittelabflüsse jeweils in absoluten und relativen Zahlen nach Jahren)? 3. Welches Fördervolumen wurde in den Jahren 2012 bis 2017 im Rahmen der Sozialen Wohnraumförderung des Landes jeweils für die Förderung des Ersterwerbs selbst genutzten Wohneigentums (WFB) zur Verfügung gestellt (jeweils nach Förderjahren)? 4. Wie wurden diese Fördermittel jeweils in den Jahren 2012 bis 2016 in Anspruch genommen (Mittelabflüsse jeweils in absoluten und relativen Zahlen nach Jahren)? LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 17. Wahlperiode Drucksache 17/200 2 Die Fragen 1 bis 4 werden wegen ihres Sachzusammenhangs gemeinsam beantwortet. Die im Wohnraumförderungsprogramm (WoFP) zur Verfügung gestellten Mittel für Eigentumsförderung können sowohl für die Neuschaffung als auch für den Ersterwerb eingesetzt werden. Es gibt keine gesonderte Mittelzuweisung für Neubau und Ersterwerb für selbstgenutztes Wohneigentum. Programmvolumina und Förderergebnisse für die Jahre 2012 – 2016 ergeben sich im Einzelnen aus der nachstehenden Tabelle. Für das Förderjahr 2017 liegen der Landesregierung noch keine Förderzahlen vor. Nach dem WoFP ist auch für das Förderjahr 2017 ein Förderrahmen von 80 Mio. € für die Eigentumsförderung vorgesehen. Programmvolumen und Programmergebnisse der sozialen Wohnraumförderung in NRW Förderung selbstgenutzten Wohneigentums: Neuschaffung und Ersterwerb 2012 2013 2014 2015 2016 Programmvolumen [Mio. €] 200,000 80,000 80,000 80,000 80,000 Förderergebnis insgesamt [Mio. €] 171,504 65,261 41,189 32,444 24,203 [WE] 2.068 775 454 319 229 Anteil Förderergebnis am Programmvolumen [%] 85,752 81,576 51,486 40,555 30,254 Anteil Förderart am Förderergebnis: Neuschaffung [Mio. €] 127,384 49,009 27,852 22,270 16,825 [WE] 1.536 582 307 227 163 [%] 74,27 75,10 67,62 68,64 69,52 Ersterwerb [Mio. €] 44,120 16,252 13,337 10,174 7,378 [WE] 532 193 147 92 66 [%] 25,73 24,90 32,38 31,36 30,48 Quelle: NRW.BANK; Darstellung: MHKBG NRW, Ref. IV.4