LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN 17. Wahlperiode Drucksache 17/2004 21.02.2018 Datum des Originals: 19.02.2018/Ausgegeben: 26.02.2018 Die Veröffentlichungen des Landtags Nordrhein-Westfalen sind einzeln gegen eine Schutzgebühr beim Archiv des Landtags Nordrhein-Westfalen, 40002 Düsseldorf, Postfach 10 11 43, Telefon (0211) 884 - 2439, zu beziehen. Der kostenfreie Abruf ist auch möglich über das Internet-Angebot des Landtags Nordrhein-Westfalen unter www.landtag.nrw.de Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 714 vom 16. Januar 2018 der Abgeordneten Sarah Philipp SPD Drucksache 17/1782 Förderung des Wohnungsbaus in Nordrhein Westfalen durch den Bund? Vorbemerkung der Kleinen Anfrage Der Förderung des Wohnungsbaus in Nordrhein Westfalen kommt eine große Bedeutung zu. Es gehört zur staatlichen Pflicht der sozialen Daseinsvorsorge für seine Bürgerinnen und Bürger, allen Bevölkerungsgruppen ein adäquates und bezahlbares Wohnen zu ermöglichen. Insofern ist das eine gesamtstaatliche Aufgabe von Bund, Ländern und Kommunen. Die Ministerin für Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung hat die Kleine Anfrage 714 mit Schreiben vom 19. Februar 2018 namens der Landesregierung im Einvernehmen mit dem Minister der Finanzen beantwortet. 1. Wie hoch waren die Bundesmittel zur Förderung des Wohnungsbaus in Nordrhein Westfalen jeweils in den Jahren 2010 bis 2017? 2. Wie werden sich die Bundesmittel zur Förderung des Wohnungsbaus in Nordrhein Westfalen voraussichtlich in den Jahren 2018, 2019 und 2020 entwickeln? Die Fragen 1 und 2 werden zusammen beantwortet. Mit der Beendigung der Finanzhilfen des Bundes zur Wohnraumförderung stehen den Ländern nach § 3 Abs. 2 des Entflechtungsgesetzes bis zum Jahr 2019 sogenannte Entflechtungsmittel zu. Landesrechtlich unterliegen diese Mittel vollständig einer Zweckbindung zugunsten der Wohnraumförderung (Entflechtungsmittelzweckbindungsgesetz vom 9.4.2013). LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 17. Wahlperiode Drucksache 17/2004 2 Die Bundesregierung hat für den genannten Zeitraum dem Land Nordrhein-Westfalen für die soziale Wohnraumförderung folgende Mittel gewährt: 2010: 97.072.000 € 2011: 97.072.000 € 2012: 97.072.000 € 2013: 97.072.000 € 2014: 97.072.000 € 2015: 97.072.000 € 2016: 97.072.000 € + 93.663.500,00 € (zusätzliche Sondermittel wegen Zuwanderung) 2017: 97.072.000 € + 199.384.700,00 € (zusätzliche Sondermittel wegen Zuwanderung Die Bundesregierung gewährt dem Land Nordrhein-Westfalen in diesem und im nächsten Jahr folgende Mittel: 2018: 97.072.000 € + 199.384.700,00 € (zusätzliche Sondermittel wegen Zuwanderung) 2019: 97.072.000 € + 93.663.500,00 € (zusätzliche Sondermittel wegen Zuwanderung) Unter der Maßgabe des Zustandekommens der neuen Bundesregierung hat der Bund auf der Basis des ausgehandelten Koalitionsvertrages für die Jahre 2020/2021 zweckgebundene Mittel avisiert. 3. Wir wurden die Bundesmittel zur Förderung des Wohnungsbaus in Nordrhein Westfalen jeweils in den Jahren 2010 bis 2017 konkret verwandt? Die Mittel flossen vollständig in das von der Landesregierung aufgestellte Wohnraumförderungsprogramm. Hiervon wurden nach Maßgabe des Landeshaushalts auch Tilgungsnachlässe und Kapitalzuschüsse in folgender Höhe und für folgende Programme bereitgestellt: Für Ersatzwohnungsbau auf Abrissstandorten zur Aufwertung von Wohnungsbeständen: 2010: 2.000.000 € 2011: 4.000.000 € 2012: 6.000.000 € 2013: 7.500.000 € Für Wohnraumförderdarlehen: 2014: 48.500.000 € 2015: 48.500.000 € 2016: 190.735.500 € 2017: 296.456.700 €. 4. Wie wird die Landesregierung die Mittel in den kommenden Jahren jeweils verwenden? Die Bundesmittel werden an die NRW.BANK weitergeleitet und dort vollständig zur Bedienung der Tilgungsnachlässe auf Förderdarlehen eingesetzt. LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 17. Wahlperiode Drucksache 17/2004 3 5. Auf welcher rechtlichen Basis und in welcher Höhe werden die ab 2020 entfallenden Entflechtungsmittel des Bundes für den Wohnungsbau durch originäre Landesmittel ersetzt werden? Seit 2010 liegt die soziale Wohnraumförderung in der ausschließlichen Gesetzgebungskompetenz der Länder. Die Mitfinanzierungsverantwortung des Bundes endet 2019. Die mittelfristige Finanzplanung der Landesregierung sieht vor, dass ab 2020 das Land die bisherigen Bundesmittel in Höhe von 97 Mio. Euro aus dem Landeshaushalt heraus jährlich zur Finanzierung der Tilgungsnachlässe übernimmt. Die Sondereffekte der Jahre 2016 bis 2019 (zusätzliche Mittelzuweisung wegen Zuwanderung) bleiben dabei außer Betracht. Bei der sozialen Wohnraumförderung und der Sicherung der Zweckbestimmungen des geförderten Wohnungsbestandes werden insbesondere Familien und andere Haushalte mit Kindern, Alleinerziehende, Schwangere, ältere Menschen und Menschen mit Behinderung unterstützt. Damit folgt die nordrhein-westfälische Landesregierung dem seit 1949 angesehenen Grundprinzip, dass die soziale Wohnraumförderung wesentliches Element einer sozial verantwortlichen Wohnungspolitik ist.