LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN 17. Wahlperiode Drucksache 17/2005 21.02.2018 Datum des Originals: 20.02.2018/Ausgegeben: 26.02.2018 Die Veröffentlichungen des Landtags Nordrhein-Westfalen sind einzeln gegen eine Schutzgebühr beim Archiv des Landtags Nordrhein-Westfalen, 40002 Düsseldorf, Postfach 10 11 43, Telefon (0211) 884 - 2439, zu beziehen. Der kostenfreie Abruf ist auch möglich über das Internet-Angebot des Landtags Nordrhein-Westfalen unter www.landtag.nrw.de Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 717 vom 18. Januar 2018 des Abgeordneten Alexander Langguth FRAKTIONSLOS Drucksache 17/1790 Bildungspolitisches Erbe von Rot-Grün: Lichten sich die Nebel bei der Erfassung des Unterrichtsausfalls in Nordrhein-Westfalen? Vorbemerkung der Kleinen Anfrage Mit der Übernahme der Regierungsverantwortung im vergangenen Jahr hat die von CDU & FDP gebildete NRW-Koalition ein schweres bildungspolitisches Erbe angetreten, das eine ehrliche Aufnahme des Ist-Zustandes erfordert und darauf folgend Kurskorrekturen dringend notwendig macht. Das einst weltweit anerkannte deutsche Bildungssystem hat u.a. mit der von Frau Löhrmann zu verantwortenden Brechstangen-Inklusion, dem leidigen Thema der G8- bzw. G9-Beschulung unserer Gymnasiasten aber vor allem auch mit einem teilweise nur gefühlten und somit eben nicht valide erfassten Ausfall von Unterrichtsstunden zu kämpfen. Diesen Kampf aufzunehmen versprach die schwarz-gelbe Koalition mit ihrer Amtsübernahme und sicherte in ihrem gemeinsamen Koalitionsvertrag sodann vom online-Portal news4teachers .de im August 2017 zitiert auch zu, daß „…eine stichprobenartige Erhebung an nur zehn Schultagen ungenügend sei und sie lediglich für das nun beginnende Schuljahr zum Einsatz kommen werde. Danach solle der Ausfall lückenlos über das gesamte Schuljahr erfasst werden , um gezielt gegensteuern zu können.“ In der am 17.01.2018 geführten Debatte im Plenum hat die Opposition im Rahmen der Haushaltsdebatte an diese Versprechen erinnert und bemängelt, daß der Knopf, auf den Frau Gebauer laut eigener Aussage aus Oppositionszeiten nur zur Erfassung dieser validen Zahlen drücken müsse, wohl noch nicht gefunden sei. Die Ministerin für Schule und Bildung hat die Kleine Anfrage 717 mit Schreiben vom 20. Februar 2018 namens der Landesregierung beantwortet. LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 17. Wahlperiode Drucksache 17/2005 2 1. Inwieweit findet die von Frau Gebauer angekündigte Erhebung zum jetzigen Zeitpunkt bereits statt? Im Schuljahr 2017/18 wird der erteilte und ausgefallene Unterricht mit dem „Rollierenden Verfahren “ erhoben. Dabei müssen alle rund 4.600 öffentlichen Schulen der teilnehmenden Schulformen im Laufe des Schuljahres einmal rückblickend über einen Zeitraum von 10 Unterrichtstagen berichten. Um möglichst aussagekräftige Daten für das gesamte Schuljahr zu erhalten, ist dieses in 19 Erhebungsabschnitte eingeteilt worden, auf die die Schulen regional und schulformspezifisch gleichmäßig nach einem Zufallsprinzip verteilt worden sind, sodass in jedem Erhebungsabschnitt ca. 240 Schulen berichten. Das Rollierende Verfahren stellt gegenüber den früheren Stichprobenerhebungen eine deutliche Erweiterung dar, da nun alle öffentlichen Schulen der teilnehmenden Schulformen Angaben zum erteilten und ersatzlos ausgefallenen Unterricht machen. Allerdings erfüllt es nicht die von der Landesregierung gesetzte Anforderung, den Unterrichtsausfall an den Schulen in Nordrhein-Westfalen ganzjährig schulscharf zu erheben. Daher wird zum Schuljahr 2018/19 eine wöchentliche, flächendeckende Unterrichtsausfallstatistik mit ergänzender Detailerhebung eingeführt. 2. Welche (Zwischen-) Ergebnisse gehen aus dieser Erhebung zum aktuellen Zeitpunkt hervor, die bereits eine Tendenz aufzeigen könnten? Eine Auswertung der mit dem Rollierenden Verfahren erhobenen Daten erfolgt erst nach Vorliegen der Angaben aller teilnehmenden Schulen. 3. Welches technische Ablaufverfahren wird zur Erhebung bzw. zur Ermittlung des Unterrichtsausfalls angewendet? Im derzeit stattfindenden Rollierenden Verfahren werden die jeweils teilnehmenden Schulen rückwirkend am letzten Tag des Erhebungsabschnitts automatisiert per E-Mail über ihre Teilnahme , die genauen Daten des Erhebungszeitraums und die Abgabefrist informiert. Die Schulen ermitteln die erforderlichen Daten und geben diese webbasiert in die Anwendung „UntStat“ ein. Nach Abgabe der Erhebungsdaten erfolgt zunächst eine Plausibilisierung durch die Schulaufsicht und anschließend eine Endabnahme durch das MSB. Bei Zweifeln an der Plausibilität werden die Daten zur Prüfung bzw. Korrektur an die Schule zurückgegeben, weil Datenänderungen ausschließlich durch die Schulen selbst vorgenommen werden können. Die Kommunikation zwischen Schule, Schulaufsicht und MSB erfolgt dabei durch ein Kommunikationsmodul in „UntStat“. Das technische Verfahren für die ab dem Schuljahr 2018/19 geplante Erhebung befindet sich derzeit in der Entwicklungsphase. 4. Mit welchen Kosten ist durch die Ermittlung sowie die statistische Erfassung der Daten des Unterrichtsausfalls zu rechnen? 5. Wurden zur Erhebung dieser Daten zusätzliche Mitarbeiter eingestellt? Die Fragen 4 und 5 werden aufgrund des Sachzusammenhangs gemeinsam beantwortet. Für das derzeit stattfindende Rollierende Verfahren sind bis zum Ende des Jahres 2017 für die Entwicklung der Anwendung „UntStat“ Kosten in Höhe von insgesamt EUR 170.000 angefallen . Hinzu kommen ab dem Jahr 2017 Kosten für den Betrieb von UntStat-Wiki und -Forum in Höhe von ca. EUR 5.000 jährlich. LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 17. Wahlperiode Drucksache 17/2005 3 Zur Durchführung des Rollierenden Verfahrens sind seit 2017 im Haushalt in den Bezirksregierungen insgesamt 5 Stellen (gehobener Dienst) und im Ministerium für Schule und Bildung insgesamt 3 Stellen (1 höherer Dienst, 1 gehobener Dienst, 1 mittlerer Dienst) veranschlagt. Die Besetzung dieser Stellen ist bereits erfolgt oder in Bearbeitung. Für die ab dem Schuljahr 2018/19 geplante Erhebung sind im Haushalt 2018 zur Entwicklung der Software Kosten in Höhe von insgesamt EUR 300.000 angemeldet worden. Darüber hinaus sieht der Haushaltsplan 2018 zur Entlastung der mit der Erhebung des Unterrichtsausfalls befassten Lehrkräfte an den teilnehmenden Schulen 183 Ausgleichsstellen vor.